5. Wasserbau (exclus. Seebau *).
Das Gebiet des Wasserbaues auf dem Binnenlande umfasst
ausser den Wasserversorgungen und Kanalisirungen von Städten
noch Anlagen für Bewässerung und Drainirung, Herstellung von
Wasserstrassen durch Schiffbarmachung von Flüssen oder durch
Grabung von Kanälen und endlich Sicherungs-Arbeiten in von
Ueberschwemmungen bedrohten Gegenden.
Da die Systeme für Wasserversorgung und Reinigung der
Städte an einem anderen Orte besprochen werden, so erübrigt es
hier, nur derjenigen Ausstellungs-Objecte zu gedenken, welche
sich auf Fluss-Regulirungen, Schiffahrts-Kanäle, sowie auf Be-
wässerungs- und Entwässerungs-Anlagen beziehen.
Da ist vor Allem in Oesterreich des in national-ökono
mischer Beziehung so wichtigen Werkes der Donau-Regulirung
bei Wien zu gedenken. Dieselbe besteht in der Ausführung
zweier Durchstiche, in der Regulirung der oberhalb bei Nussdorf
und unterhalb bis Kaiserebersdorf anschliessenden Stiomstrecken
in einer Länge von circa 15 Kilom. und endlich in dei Hei
steilung von Landungs - Ufermauern und Hafen - Bassins. Dei
mehrfache Zweck dieser für die commerciellen Verhältnisse Wiens
*) Ueber „Seebau“ siehe den unter Marinewesen erschienenen Bericht
„Land- und Wasserbauten für die Schiffahrt“.
l'ie Kerl.