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MAK

Full text : Jahrgang 4 (1912) (23)

Nr.  23

Internationale  S  a  m  m  1  e  r  -  Z  e  i  t  u  n  g.

Seite  361

liehen  »g  r  o  1.1  e  n«  Staatssiegel.  Es  kommen  allerdings
davon  abweichende  Formen  auch  schon  in  recht  früher
Zeit  vor,  dann  deutet  aber  doch  wenigstens  eine  Wertangabe ­
  auf  den  Zweck.  v
Daß  es  sich  nicht  um  kaufmännische  Stempelpapiere,
■sondern  um  behördlich  zu  verwendende  Papiere  handelt,
ergibt  die  weitere  Betrachtung.  Das  kleine  Blatt  hat  das
Wappen  in  schwärzlicher  Farbe,  daneben  außerdem  noch
vorgedruckt,  aber  schwer  leserlich,  eine  Uebcrschrift,  die
etwa  bedeuten  konnte:  »Del  N.  N.  Antonio  Prioli  de
Alvisc  —  Capitan  estraordiriario  delle  Galeazze.«  Das
heißt:  »Von  N.  N.  Antonio  Prioli  de  Alvise,  außerordentlichem ­
  Kapitän  der  großen  Galeeren  (Ruderschiffe).«  Also
Name  und  Titel  eines  Schiffskapitäns,  wobei  das  »außerordentlich« ­
  ebenso  aufzufassen  sein  wird,  wie  bei  einem
Professor  e  x  t  r  a  Ordinarius;  e  s  t  r  a  ordinario  ist  die
Uebergangsform  zu  dem  jetzt  gebräuchlichen  straordinario.
  Darunter  und  auch  auf  der  anderen  Seite
stehen  handschriftliche  Angaben  mit  Namen  und  Zahlen,
schwer  zu  entziffern,  für  uns  aber  auch  gleichgiltig.

Fig.  16.  Haunold,  Leiten  am  Inn.

Das  große  Blatt  hat  das  Wappen  rot  aufgedruckt
und  in  gleicher  Farbe  nahe  der  rechten  Ecke  die
Zahl  »25«,  es  war  offenbar  das  25.  Blatt  eines  Buches,
das  für  offizielle  Eintragungen  bestimmt  war,  und  da  es
sonst  leer  ist,  oben  aber  die  handschriftliche  Bemerkung
»o  r  o  1  o  g  i  o  solare«  (Sonnenuhr)  trägt,  so  ist  es  doch
höchst  wahrscheinlich,  daß  das  Blatt  aus  einem  »L  o  gbuche«
  herstammt,  dem  offiziellen  Schiffstagebuche,  in
das  die  Bewegung  des  Schiffes  und  alle  sonstigen  wichtigen ­
  Vorkommnisse  einzuschreiben  waren.  Neben  die
von  der  Sonnenuhr  abgelesene  Zeit  würden  eben  die
anderen  für  die  Bestimmung  des  Schiffsortes  nötigen
Angaben  zu  schreiben  gewesen  sein,  wenn  nicht  —  was
geschehen  wäre?
Ich  möchte  mich  nicht  in  überflüssige  Mutmaßungen ­
  verlieren,  aber  merkwürdig  bleibt  es  immerhin, ­
  daß  sich  die  beiden  Blätter,  das  eine  mit  Notizen
oder  Aufträgen  des  Kapitäns,  das  andere  aus  dem  Logbuche ­
  eines  Schiffes  stammend,  losgerissen  von  den
übrigen  wahrscheinlich  durch  nahezu  zwei  Jahrhunderte
zusammengehalten  haben.

Venetianer  einer  Erhöhung  der  Stempelgebühren  für
Wechsel,  und  ihre  Commerzkammer  äußerte  bei
dieser  Gelegenheit,  »die  Stämpeltaxe  habe  niemals
vorher  bestanden,  sondern  sey  erst  von  der  er-Fig.

  17.  Haunold,  Wernstein.
ioschenen  italienischen  Regierung  im  Jahre  1806  eingeführt ­
  worden«.
Zum  Schlüsse  meiner  Ausführungen  möchte  ich  noch
besonders  betonen,  daß  Herr  Oberstleutnant  Micnzil
nicht  denken  darf,  daß  diese  Zeilen  eine  Spitze  gegen  ihn
enthalten  wollen,  wir  Stempelsamrnler  sind  im  Gegen-Fig.

  18.  Haunold,  Ruine  Hals.

teile  ganz  zufrieden,  daß  uns  sein  Irrtum  seine  Bekanntschaft ­
  vermittelt  hat.*

Venedig  hatte  zur  Zeit  der  Republik  kein  Stempelpapier ­
  und  auch  nicht  während  es  zum  erstenmal  bei
Oesterreich  war,  wohl  aber  seit  es  1806  dem  Königreiche
Italien  war  einverleibt  worden,  sowie  dann  später  wieder
unter  Oesterreich.  Noch  im  Jahre  1818  widerstrebten  die

*  Herr  Oberstleutnant  M  i  c  n  z  i  1.  dem  wir  Einblick  in  die
Zuschrift  des  Herrn  Dr.  Krucg  gewährten,  bemerkt  hiezu,
daß  es  ihm  ferne  gelegen  sei,  eine  bestimmte  Behauptung  auszusprechen. ­
  Selbst  kein  Stempelsamrnler,  wollte  er  durch  seine
Zeilen  Stempelsamrnler  zu  Nachforschungen  über  die  Bögen  anregen, ­
  eine  Absicht,  die  erreicht  zu  haben,  ihn  herzlich  freue.
            
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