MAK
Nr. 23 
Internationale S a m m 1 e r - Z e i t u n g. 
Seite 361 
liehen »g r o 1.1 e n« Staatssiegel. Es kommen allerdings 
davon abweichende Formen auch schon in recht früher 
Zeit vor, dann deutet aber doch wenigstens eine Wert 
angabe auf den Zweck. v 
Daß es sich nicht um kaufmännische Stempelpapiere, 
■sondern um behördlich zu verwendende Papiere handelt, 
ergibt die weitere Betrachtung. Das kleine Blatt hat das 
Wappen in schwärzlicher Farbe, daneben außerdem noch 
vorgedruckt, aber schwer leserlich, eine Uebcrschrift, die 
etwa bedeuten konnte: »Del N. N. Antonio Prioli de 
Alvisc — Capitan estraordiriario delle Galeazze.« Das 
heißt: »Von N. N. Antonio Prioli de Alvise, außerordent 
lichem Kapitän der großen Galeeren (Ruderschiffe).« Also 
Name und Titel eines Schiffskapitäns, wobei das »außer 
ordentlich« ebenso aufzufassen sein wird, wie bei einem 
Professor e x t r a Ordinarius; e s t r a ordinario ist die 
Uebergangsform zu dem jetzt gebräuchlichen stra- 
ordinario. Darunter und auch auf der anderen Seite 
stehen handschriftliche Angaben mit Namen und Zahlen, 
schwer zu entziffern, für uns aber auch gleichgiltig. 
Fig. 16. Haunold, Leiten am Inn. 
Das große Blatt hat das Wappen rot aufgedruckt 
und in gleicher Farbe nahe der rechten Ecke die 
Zahl »25«, es war offenbar das 25. Blatt eines Buches, 
das für offizielle Eintragungen bestimmt war, und da es 
sonst leer ist, oben aber die handschriftliche Bemerkung 
»o r o 1 o g i o solare« (Sonnenuhr) trägt, so ist es doch 
höchst wahrscheinlich, daß das Blatt aus einem »L o g- 
buche« herstammt, dem offiziellen Schiffstagebuche, in 
das die Bewegung des Schiffes und alle sonstigen wich 
tigen Vorkommnisse einzuschreiben waren. Neben die 
von der Sonnenuhr abgelesene Zeit würden eben die 
anderen für die Bestimmung des Schiffsortes nötigen 
Angaben zu schreiben gewesen sein, wenn nicht — was 
geschehen wäre? 
Ich möchte mich nicht in überflüssige Mut 
maßungen verlieren, aber merkwürdig bleibt es immer 
hin, daß sich die beiden Blätter, das eine mit Notizen 
oder Aufträgen des Kapitäns, das andere aus dem Log 
buche eines Schiffes stammend, losgerissen von den 
übrigen wahrscheinlich durch nahezu zwei Jahrhunderte 
zusammengehalten haben. 
Venetianer einer Erhöhung der Stempelgebühren für 
Wechsel, und ihre Commerzkammer äußerte bei 
dieser Gelegenheit, »die Stämpeltaxe habe niemals 
vorher bestanden, sondern sey erst von der er- 
Fig. 17. Haunold, Wernstein. 
ioschenen italienischen Regierung im Jahre 1806 einge 
führt worden«. 
Zum Schlüsse meiner Ausführungen möchte ich noch 
besonders betonen, daß Herr Oberstleutnant Micnzil 
nicht denken darf, daß diese Zeilen eine Spitze gegen ihn 
enthalten wollen, wir Stempelsamrnler sind im Gegen- 
Fig. 18. Haunold, Ruine Hals. 
teile ganz zufrieden, daß uns sein Irrtum seine Bekannt 
schaft vermittelt hat.* 
Venedig hatte zur Zeit der Republik kein Stempel 
papier und auch nicht während es zum erstenmal bei 
Oesterreich war, wohl aber seit es 1806 dem Königreiche 
Italien war einverleibt worden, sowie dann später wieder 
unter Oesterreich. Noch im Jahre 1818 widerstrebten die 
* Herr Oberstleutnant M i c n z i 1. dem wir Einblick in die 
Zuschrift des Herrn Dr. Krucg gewährten, bemerkt hiezu, 
daß es ihm ferne gelegen sei, eine bestimmte Behauptung aus 
zusprechen. Selbst kein Stempelsamrnler, wollte er durch seine 
Zeilen Stempelsamrnler zu Nachforschungen über die Bögen an 
regen, eine Absicht, die erreicht zu haben, ihn herzlich freue.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.