Satz, den der Herr Redner gebraucht hat - und das geht so ziemlich aus dem ganzen
Zusammenhang der Rede hervor - nicht etwa eine allgemein: Bedeutung habe. sondern
dass er eben nur auf solche Localverhaltnisse Bezug haben sollte und dass er nicht etwa
einen besonderen Gegensatz zwischen Lehrwerltstittelehre und Meisterlehre schaden und
dass er nicht etwa so im Vorübergehen bei der Besprechung der gewerblichen Schulen
eine Aburtheilung der Meisterlehre aussprechen wollte.
Der Satz lautet: wEs war weiters in sozialpolitischer Beziehung ein glücklicher
Griff, durch Organisirung von Lehrwerkstatten einen Ersatz für die Meisterlehre zu er-
moglichen und dem Arbeiterstnnd ein rasches, unmittelbares, bald lohnendes Ausbildungs-
mittel zu bjeten zu höherem Verdienst oder zur Gründung einer selbständigen gewerb-
lichen Eiiswnzm
Meine Herren!" Nun ist es- wohl begreiflich, dass wenn ein solcher Satz vielleicht
nicht iene Auffassung und Deutung zu erfahren hätte, die, wie ich glaube, nach dem
lnhalte der Rede des verehrten Herrn Vorredners zulasg ist, dass hier so im Vorüber-
gehen ein Satz vonßeinen-"Ibngweite ausgesprochen wäre, der gewiss nicht bei der Be-
sprechung der Frage des gewerblichen Unterrichtes, sondern der nur bei der Frage der
Rephmg der gewerblichen Verhbltniaac, bei du Frage de: Geweben:
und einer reiflichen Erwägung unterzogen werden kann. Wenn ich auf diesen Satz zurück-
kornme, geschieht es nur deswegen , weil gerade in dieser Richtung in den betreEenden
Kreisen eine nicht unbedeutende Bewegung besteht und weil es mir nicht angezeigt er-
Scheint, dass Cilz mltherSalzvin solcher Allgemeinheit Iwigesprochen wird, ohne dass
einige einschränkende Clauseln daran geknüpft werden.
Es sind auf der einen Seite die Arbeiter-kreise, welche nach der Stufenfolge: Lehr-
ling, Gehilfe, Meister, beanspruchen, dass die Ausbildung der Lehrlinge auch nach dem
Beispiel anderer Länder eigentlich ihnen zukomme und dass daher die Lehrwerkstatten
ohne Einßussnahme des Meisters der richtige Ort seien, wo die Ausbildung der Lehr-
linge zu erfolgen habe. Hiebei ist allerdings zu fragen, ob eine genügende Organisation
geschahen werden kann, welche_ eine Gewahr bietet, dass dann die Erziehung und Heran-
bildung der Lehrlinge eine entsprechende sei, eine Organisation, welche auch dafür Ge-
wahr, leisten muss, dass namentlich in größeren Städten für die so nothwendige Unter-
bringung einer großen Anzahl Lehrlinge in einer für ihr Wohlergehen entsprechenden
Weise gesorgt werde. Auf der anderen Seite steht der große und gewiss unter den heu-
tigen Verhältnissen alle Beachtung verdienende Gewerbe- und Handwerkerstand, welcher
in seinem ganzen heutigen Geschafts- und Handwerksbetrieb auf die Mitwirkung der
Lehrlinge eingerichtet ist, ein Stand, der namentlich in seinen Trägern des Kleingewerbes
gewiss alle Berücksichtigung verdient, und da ist wieder die Thatsache, dass bei einer
Reihe von Kleingewerbetreibenden, vielleicht auch nicht immer zum Nachtheil der Lehr-
linge, der Betrieb des Kleingewerbes oft, ohne Gesellen nur auf der Mitwirkung der Lehr-
linge beruht, welche unter Einem die Aufgabe der Lehre erfüllen, derzeitig aber auch
dem betreienden Handwerker zur Seite stehen, und da glaube ich, meine Herren, inge
es nicht ohne Weiteres an, namentlich ohne Uebergangsstadium nicht, eine solche m-
walzung zu vollziehen, dass man dem nach allen Seiten ohnehin gedrückten Kleingewerbe
auch plützlich eine solche Umgestaltung auferlegt. Aber, meine Herren, bei dieser Frage
ist gewiss nicht als letztes Moment der Lehrling selbst in Betracht zu ziehen.
_ Und da muss ich wohl die Aufmerksamkeit aller Herren, welche sich mit dieser
Frage befassen, doch auf den Punkt lenken, ob es denn angezeigt ist - und das gilt
namentlich von grellen Städten -, dass der Bursche, der mit t4 Jahren, oder, wenn es
nach den Wünschen der Herren geht, welche die Volksschultidicht verkürzen wollen,
der mit t3 oder l: Jahren in die große Stadt kommt, außerhalb, aller Verbindung mit
der Familie gelassen. werde, und ob es nicht gerade für einen solchen Burschen zweck-
mlßig und für seine weitere Heranbildung und Erziehung nothwendig ist, dass er sich
an ein Familienleben, an ein Handwerkerleben in der Familie selbst anschließe und nicht
blos in großen Massen, in Kasernen oder derart anderweitig untergebracht werde und
ohne unmittelbare Aufsicht heranwachse.
Aber, wie esagt, meine Herren, das sind Fragen, die heute nicht besprochen
werden können, ragen, die ich mir nur im Allgemeinen zu streifen erlaubt habe, Weil
es nicht ausggschlossen sein konnte, dass der Satz, welchen der Herr Vorredner aus-
gesprochen hat, in einer Allgemeinheit, aufgefasst wird, für welche die hetrefende Frage
heute nicht spruchreif ist und auch. so nebenher nicht spruchreif gemacht werden kann.
Wenn ich nun aber dafür plaidire, dass die gewerblichen Schulen dem Unterrichtsmini-
sterium unterstellt werden. so knüpfe ich daran die unerlässliche Voraussetzung, dass die
betheiligtcn, die Verhaltnisse kennenden Kreise - und zwar sowohl an oberster Stelle,
als auch bei der Schule selbst - bei der Berathung mitwirken und zur Einrichtung
Forrsetrung auf der Beilage.