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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

mit hatte der Streit sein 
Ende. Lauer hatte sein 
Geschäft in der Sporr- 
gasse 6x und starb nach 
den Matriken der Grazer 
Stadtpfarre als „bürger- 
licher Goldschmied" am 
17. März 1784. Ein drit- 
ter Fall, der in die durch 
zwei Jahrhunderte übli- 
chen starren Zunftge- 
bräuche eine Bresche 
legte, ereignete sich mit 
dem ersten bürgerlichen 
Gold-, Silber- und Ga- 
lanteriearbeiter August 
Weidmann(Weydmann). 
Dieser war durch sechs 
Jahre bei Joachim Vogt- 
ner als Galanteriearbeiter 
in Kondition gestanden 
und hatte am 22.Septem- 
ber 1753 von der Witwe 
Saranzo um 350 H. das 
Goldarbeiterjus ihres im 
Jahre 1707 verstorbenen 
Mannes gekauft. Wahr- 
scheinlich hat man bei 
Weidmann die kaiserli- 
che Resolution (Wien) 
vom 5. Jänner 1753 („Codex austriacus", Band V, Seite 721) angewendet, 
durch welche eine „Union der Galanterie- mit den bürgerlichen Gold- und 
Silberarbeitern angebahnt" worden war. In dieser Resolution heißt es, daß 
das Meisterstück wie bisher aus einem Kelch, Ring und Siegel bestehen 
solle, den Bewerbern „jedoch unverwehrt sein möge, den Kelch so gering 
als sie immer wollen, mithin ebenfalls von Composition, auch Fassung 
von falschen Steinen prästieren zu können". Weidmann war der erste 
Grazer Goldschmied, der anstatt eines getriebenen nur einen glatten 
Kelch zum Meisterstück ausarbeiten durfte und am 25. Juli 1755 als Gold-, 
Silber- und Galanteriearbeiter in die Innung aufgenommen wurde. Diese 
Ausnahme bezüglich des Meisterstückes und des Rechtes, sowohl in 
Gold und Silber als auch in Galanteriewaren arbeiten zu dürfen, sollte 
sich aber nur auf sein Jus beschränken. Wir wissen über ihn nichts 
anderes, als daß die Innung von x7go bis 1795 „für den verarmten Weid- 
Abb. 16. Anton Römmer, unterer Deckel des Missales bei den Karmelitern 
in Graz
	        
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