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Volltext: Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 7, 8, 9 und 10)

kein Fenster mehr sein solle. Gegen den Hof mußte die alte Stube, wie 
gesagt, Fenster haben; wir werden sie sogar noch genauer feststellen und 
daraus wichtige Folgerungen ziehen können. 
Ehe wir uns jedoch mit dieser Frage beschäftigen, müssen wir noch 
eine Stelle aus dem Regierungsschreiben des Jahres 1534 näher ins Auge 
fassen. Es heißt da, daß das salel vor der capellen zwischen der gruerzen 
carmczley stub und des alten tanncz sals gewölbt werden solle, damit das 
Feuer nie mehr, wie beim letzten Brande, vom großen Saale herabdringen 
könne. Man müsse diesen Raum einwölben, gleichviel ob man die (oben 
südlich liegende) kleine Stube und den Heizraum zum Saal hinzuziehe oder 
nicht. Die „Schidmauer" (an der Südseite des Saals) sei bisher nur in rigel ge- 
mauert gewesen; deshalb sei sie durch das Feuer hart mitgenommen worden 
und hätte abgebrochen werden müssen. Schlage man nun die früher erwähnten 
Räume nicht zum Saale, so müßte man die Mauer (die dann Südwand des 
Saals bliebe) auf dem neuen Gewölbe (des Vorraumes der Kapelle) aufführen; 
nehme man aber die erwähnten Räume zum Saale hinzu, so wäre dieWölbung 
unten dennoch nötig. Denn wäre die Decke früher schon gewölbt gewesen, 
so wäre sie nicht auf die Kapelle herabgestürzt und die Wand vor der grünen 
Kanzleistube und vor des Tannstetters Küche wären nicht verbrannt." 
Wir hören hier also von einem Vorraum der Kapelle, der wohl westlich 
von dieser lag, da sich der Chor der Kapelle nach dem Vertrage des Jahres 
1534 in dem östlich vorzubauenden I-Ialbturme befinden sollte. Während 
aber die Kapelle nach der bereits angeführten Urkunde des Jahres r537 
gewölbt war, hatte der Vorraum bis zum Brande offenbar nur eine hölzerne 
Decke." Daraus erklärt sich auch zur Genüge, warum die darüberlaufende 
Abschlußmauer des Saals nur als Riegelwand ausgeführt war. Wir sehen 
zugleich wieder deutlich, daß die Gliederung des obersten Geschosses mit 
der des darunter liegenden nicht übereinstimmte, was übrigens auch aus 
den Plänen klar wird und bei alten, meist allmählich entstandenen, Bauten 
durchaus nicht verwunderlich ist. 
Es ist dabei zunächst gleichgültig, ob man die alte Riegelmauer dorthin 
versetzt, wo auf dem Plan (Abb. II) die südliche Abschlußmauer des Saales 
erscheint, oder ob man annimmt, sie hätte nördlicher gelegen und wäre eben 
durch die beantragte Verlängerung des Saals verschwunden. Diese Frage 
läßt sich erst durch Nachrichten, die bereits die spätere Entwicklung und 
Innenausstattung des Saals betreffen, einigermaßen klären; wir wollen hier 
darum nicht näher darauf eingehen. Auf jeden Fall mußte ein Teil der Süd- 
wand frei über der Decke eines unteren Raumes hinlaufent" Wir bemerken 
ö Im Längsschnitte (Abb. u) und auf dem Plane (Abb. m) Enden wir beiderseits der Kapelle einen Raum 
mit großem Herde. 
"' In dem Schriftstücke des Jahres 1537 heißt es betreffs der Kapelle: . . . das alt gwelbl, das zum tail 
zerprochen van newcm zu gwelben sambt dem korgwelb, so auch mit Mitlemvulder stainen kreurz pogen vnd 
schloß (Schluß-) stainen verseczt soll werden . . . 
i" Auf dem späteren Plane (Abb. ro) ist die Decke hier allerdings schon durchaus gewölbt. Doch haben 
wir hier, gegenüber der Zeit vor 1534, sicherlich einen späteren Zustand vor uns. Und es ist wohl zweifellos, 
daß beim Umbau nach dem Brande diese Teile gewölbt worden sind.
	        
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