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Volltext: Monatszeitschrift XVIII (1915 / Heft 11)

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Abb. I3. Crucitixus über dem Hochaltare der k. k. Hofburgkapelle in Wien, nach einer mit Bewilligung 
Seiner k. und k. Apostolischen Majestät Ohersthofmeisleramtes hergestellten photographischen Aufnahme 
angeführten Urkunde von 1751 müßte man eine Erneuerung des seitlichen 
Kreuzes sogar als sicher annehmen. Denn es wird dort ja ausdrücklich gesagt, 
daß das Kreuz bis dahin nicht der Kapelle, sondern der Schatzkammer gehörte. 
Und es ist doch höchst unwahrscheinlich, daß zwischen der tatsächlichen
	        
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