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Volltext: Alte und Moderne Kunst XIX (1974 / Heft 136 und 137)

ist der Vermieter nämlich berechtigt, Moderni- 
sierungskasten auf die Mietzinse umzulegen, und 
zwar ist dadurch mit einer Steigerung der Mie- 
ten von 30 bis 43 Prozent (ie nach Berechnungs- 
methode und Gesetzesauslegung) zu rechnen. Es 
trifft allerdings zu, daß Haidhausen laut Woh- 
nungs- und Gebäudezählung 1968 mit 2.18 DM 
Quadratmetermiete die zweitniedrigste Durch- 
schnittsmiete aller Münchner Stadtbezirke hat". 
Doch für viele Einwohner ist eine niedrige Miete 
eine Grundvoraussetzung ihrer Wohnungswahl. 
Übrigens ist ein Mietdurchschnitt aus dem Jahre 
1968 heute bestenfalls noch relativ gültig. 
Obiektiverweise wird man sagen dürfen, daß die 
Anstrengungen der Stadtplaner, zu einer ge- 
meinsamen Willensbildung mit den betroffenen 
Bewohnern zu kommen, verhältnismäßig groß 
sind und auch noch viel persönliches Engage- 
ment mit einschließen. 
Für den Block 15 liegt folgender Befund vor: 
Einwohner: a) Einheimische 112 
b) Ausländer 44 
156 
5 Gewerbebetriebe Grundstücksfläche 5415 qm 
Geschaßflächenzahl - Bestand 1,21 
Geschoßflächenzahl bei voll ausgenütztem Bau- 
recht 1,77 
Vorhandene Bruttogeschoßfläche 6550 qm 
Bruttogeschoßfläche bei voll ausgenütztem Bau- 
recht 9600 qm 
Bodenardnungsmaßnahmen: erforderlich". 
Aus dieser Bestandsaufnahme entwickelte sich 
das folgende Konzept baulicher Sanierungsmaß- 
nahmen: 
1. Beseitigung der Hofbebauung [Entkernung), 
48 
 
 
verbunden mit Umsetzung einiger Gewerbebe- 
triebe und Bewohner (Abb. 6). 
2. Modernisierung und Instandsetzung der als 
erhaltenswert geltenden Randbebaiuung, darun- 
ter mehrerer denkmalgeschützter Objekte (ent- 
standen seit 1800) (Abb. 5). 
3. Ergänzung der Randbebauung, vornehmlich 
mit Wohnbauten, in denen aber auch einige der 
ansässigen Betriebe wieder untergebracht wer- 
den sollen. 
4. Einrichtung eines Neubaues als provisorisches 
„Mieterhotel" für den Zeitraum der Umsetzungs- 
moßnahmen. 
3.3 Finanzierung und Kosten: Für die Sanierung 
einer einzelnen Wohnung werden Durchschnitts- 
kosten von 12.500 DM erwartet. Wichtig ist hier- 
bei der Grundsatz, daß das StBauFG die Neu- 
schaffung von Wohnraum nicht subventioniert, 
sondern dafür sind öffentliche Mittel wie be- 
sonders Wohnbauförderungsmittel einzusetzen. 
Allerdings räumt das Gesetz die Möglichkeit 
der Var- und Zwischenfinanzierung ein sowie 
die „Deckung sonstiger Kosten der Sanierung, 
insbesondere auch der durch sie bedingten Ge- 
meinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wenn sonst 
der Sanierungszweck nicht erfüllt werden 
könnte." (lj 39 Abs. 1 StBaiuFG.) 
Allgemein gesehen, sind nach dem StBauFG för- 
derungswürdig: 1. vorbereitende Untersuchun- 
gen; 2. weitere Vorbereitungen und vorberei- 
tender Grunderwerb; 3. Ordnungsmaßnahmen 
wie Umzug von Bewohnern, Verlagerung von 
Betrieben, Bodenordnung, Beseitigung baulicher 
Anlagen, Gebäudeentschädigung für Substanz- 
verlust, Abbruchkosten und Erschließungskosten. 
Außerdem ist der Einsatz von Sanierungsmitteln 
14 
13 Blick aus dem 15. Stockwerk des Appartment- 
Hochhauses „Schwabylan" 
14 „Schwabylan" von Osten gesehen 
413 
Anmerkungen 5-17 (s. Text S. 46, 47) 
5 Zielprognase des SEP '74, Kap. 1, 
fMünchner Stodtratdrucksache, Beschluß der Vollversamm- 
lung des Stadtrates vom 15. Mai 1974, Referentenbericht. 
7 StBcluFG ä 1 Ziffer Ä. 
' Mündliche Auskunft des BaurefercltslSanierungsstelle an 
den Verfasser. 
' Gruppe Stadtplanung, Leitung E. Mücke, Münchner Osten, 
Grundlagenuntersuchung zur Stadterneuerung. München 
197D, S. 31. 
'" Alle Angaben nach E. Dheus, a. a. O., S. 58. 
"Münchner Osten, S. 25. 
1' Mündliche Mitteilung des BaureferatslSonierungsstelle. 
1' Münchner Stadtanzeiger, 1. Februar 1972. 
" Münchner Osten, Strukturkarte 3, Zustand der Gebäude. 
"Münchner Osten, S. 31. - Diese Zielvorstellung geht 
konform mit dem von der Stadt München seit 1971 fest- 
gelegten Obevziel „Erhaltun der Wahnsituation", vgl. 
tadtratsdrucksache (Anm. ÖLQDQkUmentGtiOn S. 32. 
H Erste Aufträge ergingen im Jahre 1964, vgl. Münchner 
Osten, S. 9. 
" Stadtratsdrucksache (Anm. 6], Dokumentation S. 17. 
auch bei solchen Denkmalschutzpraiekten zu- 
lässig, deren Durchführung einen wirtschaftlich 
vertretbaren Rahmen übersteigt. 
Innerhalb der bisher für Haidhausen vorliegen- 
den Planung rechnet die Stadt München für die 
Jahre 1975 bis 1979 mit einem jährlichen Ausga- 
benansatz von 15 Mio. DM (davon ie ein Drittel 
aus städtischen Mitteln). Für die Beurteilung der 
Kostenstruktur ist vielleicht aufschlußreich, daß 
pra Verlagerung eines Betriebes mit 1 Mio. DM 
Ausgaben gerechnet wird. Berücksichtigt man, 
daß die Münchner Sanierungsvorhaben bisher 
über ein Demonstrativproiekt noch gar nicht 
hinausgediehen sind, dann vermag man zu er- 
messen, welche Kosten erst bei vollem Anlaufen 
des Programms auf die „öffentlichen Hände" 
zukommen werden. Der Münchner Stadtbaurefe- 
rent Zech hat im Jänner 1974 die Sanierungs- 
kosten allein für Haidhausen auf 15 Milliarden 
DM geschätzt, das ist der dreifache Jahresetat 
der Stadt München! 
3.4 Funktioneller Schwerpunkt des Sanierungs- 
praiektes Haidhausen: Das sich bisher abzeich- 
nende Konzept läßt erkennen, daß die Stadt 
München unter dem Begriff Sanierung vorran- 
gig die Funktion „Wohnen", und zwar möglichst 
unter Beibehaltung gewachsener sozio-ökono- 
mischer Gefüge, wiederherstellen will. Damit un- 
terscheidet sich das Münchner Konzept deutlich 
von Vorstellungen, die im Extrem den Städtebau 
der USA beherrschen, wo Sanieren bekanntlich 
vorwiegend darin besteht, Slums großflächig 
niederzureißen und „gesunde", das heißt steuer- 
kräftigere Bevölkerungsschichten oder Arbeits- 
plätze auf der Tabula rasa anzusiedeln". Übri- 
gens ist die amerikanische Lösung den Euro-
	        
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