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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges war ebenfalls eine große Geldnot 
eingetreten, weshalb wieder eine darlehensweise Einziehung der Edelmetall- 
schätze der Kirchen stattfand. Der Armeeoberkommandant Erzherzog 
Leopold Wilhelm erließ im Namen des Kaisers am 26. Mai 1645 ein Dekret, 
nach welchem die notorisch zum Gottesdienste nicht benötigten Kirchengeräte 
sofort abzufordern waren. Die abgelieferten Gegenstände sollten von un- 
parteiischen Leuten geschätzt und über deren Wert ordentliche Obligationen, 
deren sechsprozentige Verzinsung bis zur Rückzahlung auf das Salzamt 
Graz sichergestellt wurde, ausgefertigt werden. Auf Verlangen konnte den 
Klöstern und Kirchen die Barablösung der eingezogenen Schätze gestattet 
werden. Über den Erfolg dieser zweiten Einziehung der Kirchenschätze 
ist uns gar nichts bekannt, doch dürfte man nicht allzu rigoros vorge- 
gangen sein. 
Anläßlich des spanischen Erbfolgekrieges kam es zur dritten, diesesmal 
auch auf den Privatbesitz ausgedehnten Einziehung des ungemünzten Goldes 
und Silbers. In dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1703 heißt es: 
„Und haben . . . . . . resolviert, daß ein jeder Unserer treugehorsambsten 
Vasallen, Unterthanen und Lands-Inwohner die l-Ielfte seines ungemünzten 
Silbers vergult oder unvergult, wie er solches in seinem Bekanntnußzetl bey 
der letzten Vermögens-Steuer speciticiert und taxiert hat, entweder in Natura 
nach dem Gewicht und dem Halt, als er es angezeigt, prästieren oder wann 
er sich dessen seines Gebrauches nicht begeben will, die Gebühr sothaner 
I-Ielfte in Geld abzulösen haben wird . . . . . " 
In einem zweiten Patente vom 24. Jänner 1704 wird befohlen, „daß in 
der äußersten Not, in welcher man sich jetzt belindet, . . . . . dermahlen nur 
das Gold und Silber der Kirchenschätze angegriffen werden soll". „Darbey 
aber einige Exception nit gelten soll, allermaßen, wann Gott hilft und man 
rechtschaffen zur Sache thut, also daß die Noth und Gefahr überwunden und 
der Krieg glücklich zu Ende gebracht würde, Ihre kais. May. es wieder 
ersetzen wird." „Dannenhero das erhöbende Kirchensilber oder Gold ordent- 
lich zu beschreiben, der Betrag richtig zu calculieren und dafür denen Kirchen 
eine Obligation auszuhändigen sein wird, mit der Versicherung, daß iinito 
bello, in denen nechstfolgenden sechs Jahren mit gleichen ratis das totum 
in Geld wieder erstattet werden soll." 
Aus einem am 21. Oktober 1704 vom Grazer Münzwardein Franz 
Waizmann an den Kaiser erstatteten Bericht erfahren wir, daß im ganzen 
4330 Mark Kirchensilber, das meiste aus Probsilber bestehend, eingegangen 
waren und daß 646 Mark in natura abgelöst worden sind. Aus dem ge- 
wonnenen Pagamentsilber wurden dann in größter Eile ganze, halbe und 
Vierteltaler geprägt und nach Wien gesendet. 
Aus den Hoikammerakten des Grazer Statthaltereiarchives ist zu er- 
sehen, daß zu dieser dritten Silberablieferung die Klöster St. Lambrecht 
und Mariazell um 26.781 H. zo kr. Kirchensilber abführten. Jakob Wichner 
berichtet, daß das Stift Admont um 1117 fl. Silbersachen zurücklöste,
	        
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