SRÜSSRBB
besonders durch Waagen 1842, fanden statt; der letzte größere Ankauf
war die Glassammlung Guastalla im Jahre 1872.
Nach Ueberftihrung der Abtheilungen der k. Kunstkammer war 1876
aller Hof- und Staatsbesitz an kunstgewerblichen Gegenständen im Gewerbe
museum vereinigt, kleinere Gruppen waren bereits früher aus der k.
Gewerbeakademie und der königl. Bauakademie überwiesen worden. Von
größeren Ankäufen in den folgenden Jahren sind noch zu nennen: 1876
die Sammlung, welche Dr. Rein in Japan im Aufträge der kgl. Staats-
rcgicrung angelegt hatte; 1878 die Sammlung Möst in Köln, mittelalter
liche Möbel; 1878 die Sammlung S chn titg en in Köln, frühmittelalterliche
Stoffe; 1879 die große chinesisch-japanische Sammlung des Herrn von
Brandt.
Ueberdies sind dem Museum seit seinem Bestehen vom deutschen
Kaiser, dem Kronprinzen, der Kronprinzessin eine grosse Anzahl werth
voller Geschenke zugekommen. Unter den Privaten, welche sich in dieser
Beziehung besonders hervorgethan haben, sind die im Jahre 1868 vom
Herrn Dr. J agor dem Museum gewidmete Sammlung slavischer, ägyptischer,
türkischer und indischer Arbeiten und die bereits erwähnte Sammlung
des Herrn von Brandt in erster Linie zu nennen.
Wie bereits früher angedeutet wurde, ist das Kunstgewerbemuseum
in Berlin aus den im November 1867 von einem Verein als »deutsches
Gewerbemuseum« gegründeten Institute hervorgegangen. Das Kunstgewerbe
museum ist ein von der königl. Staatsregierung subventionirtes
und unter unmittelbarer Aufsicht derselben stehendes
Privat-Institut. Seinen jetzigen Titel erhielt es im Jahre 1879. Das
Museumsgebäude selbst ist gänzlich Eigenthum der Staatsregierung.
Aus dem bisher Gesagten geht hervor, dass das Museum theilweise
von einer Gesellschaft abhängig ist, deren Mitglieder entweder durch
Ankauf eines Antheilscheines in der Höhe von 3oo Mark oder durch einen
Jahresbeitrag von mindestens 18 Mark das Recht der Mitgliedschaft
erworben haben. Daher erklärt es sich auch, dass an der Spitze des
Museums ein Vorstand steht, der aus 19 Mitgliedern gebildet ist, von
denen acht die königl. Staatsregierung nominirt, acht in der Generalver
sammlung gewählt und drei von den Behörden der Stadt Berlin deputirt
sind. Als Generalbevollmächtigter und als Leiter des Museums fungirt der
erste Director, Herr Architekt Grunow, der sich auch um die Begründung
des Museums die größten Verdienste erworben hat.
Ich zweifle keinen Augenblick, dass diese etwas unklare Stellung der
Leitung des Instituts, welche die Wirksamkeit des Museums auch nach
aussen vielfach hemmt, in kurzer Zeit verändert werden wird und dass
die ganze Leitung der Anstalt in die Hände der Staatsregierung übergehen
wird. Es ist dies der natürliche Gang der Dinge und zugleich dasjenige,
was im Interesse des Kunstgewerbemuseums gelegen ist.