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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

heftigem Streit mit der Festungsgarnison, den „Gwardisoldatenß „die mit 
ihren Arbeiten die Stadtleute bedienten und durch ihre Fretterei-Arbeit den 
bürgerlichen Handwerkern ihr Stück Brod wegnahmen". Wiederholt schritt 
der Stadtrichter mit seinen Soldaten ein und nahm den Festungssoldaten 
ihre Arbeiten, das Arbeitsmaterial und ihre Werkzeuge weg, mußte sie aber 
auf kaiserlichen Befehl immer wieder zurückgeben. Ein Gutachten der 
I-Iofkammer vom 28. Juli 1694 über einen solchen Streit sagt: „Es ist er- 
wiesen, daß früher die Schloßgwardi ungehindert das Handwerk mit Ge- 
sellen getrieben und auf den Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Stände 
aufgerichtet und öffentlich ihre Arbeiten feil geboten hat, weil sie von ihrer 
Gage nicht leben können und der Sold zu gering ist." Es wird gebeten, 
das bürgerliche Handwerk abzuweisen und die Schloßsoldaten bei ihren 
Privilegien zu beschützen. Die bürgerlichen Zünfte gaben aber nicht nach 
und erreichten endlich zum Teil ihre Wünsche. Mit kaiserlicher Resolution 
vom 28. Februar 1703 wurde sowohl den Schloßsoldaten, den kameralischen 
und landschaftlichen Konstablern und Handwerkern „wie auch von anderen 
geistlichen und weltlichen Herrn Bedienten" infolge einer vom Grazer 
Magistrat geschehenen Beschwerde „alle an fremde Ort und außern Haus 
machende Arbeiten verboten". Sie durften wohl Arbeiten annehmen, aber 
keinen Schild aufhängen und nicht mehr Gesellen und Lehrjungen halten. 
Auch die Erteilung von landschaftlichen Protektionen und die Stände und 
Laden im Landhause wurden untersagt. Den bürgerlichen Zünften wurde 
aufgetragen, „die abgängigen Meisterschaften zu ersetzen, sich mit genüg- 
samben Gesellen zu versehen, nicht übermäßige Preise zu verlangen und 
gegen die Nobili allda größeren Respekt zu tragen". Die späteren I-Iofdekrete 
vom n. Dezember 1703 und 8. Februar 1704 sagen aber, „daß den Befehlen 
schlecht nachgelebt werde, derentwegen die Parteien gemüesigt sind, 
immerfort mit Beschwerden zu kommen", weshalb nochmals an die kaiser- 
liche Resolution vom 28. Februar 1703 erinnert wurde. Aber noch am 
9. Februar 1707 Finden wir im Meisterbuch der Grazer Goldschmiedeinnung 
eine Eintragung, nach welcher „in Causa der Trabanten" beschlossen 
wurde: „Wofern ein Kunstgenosse oder Goldschmied den Trabanten Gold 
oder Silber (zum Arbeiten) verkauft oder ihnen Arbeit zu machen gibt, solle 
er in Strafe verfallen seyn mit 20 Thaler ohne Widerrede." 
Mit der Besprechung der Goldschmiede beginnend, finden wir, chrono- 
logisch vorgehend, gleich am Anfange des XVIII. Jahrhunderts einen der 
tüchtigsten und geschicktesten Silberarbeiter namens Leopold Vogtner. Er 
war nach den Ehematriken der Stadtpfarre Graz der Sohn des Martin 
Vogtner, „eines Ziegelmeisters unter der Herrschaft Klosterneuburg in 
Österreich". 
Nach dem Meisterbuche der Grazer Innung hatte er vier Jahre bei 
Johann Friedrich Strohmayr, dem uns von früher bekannten landschaftlichen 
Silberarbeiter, als Geselle gearbeitet, hatte sich am 6. Dezember 1707 um 
ein Silberarbeiterjus beworben und die üblichen drei Jahre „Zeitarbeit"
	        
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