MAK

Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

Guberniums vom I. Dezember x7go 
gab bekannt, daß eine Privilegium- 
bestätigung der Handwerkszünfte nicht 
mehr stattfinden werde. 
Nachdem das frühere Grazer Münz- 
amt, dann Landmünzprobieramt na- 
mentlich infolge der bei der Einlösung 
von altem Gold und Silber gemachten 
schlechten Erfahrungen wiederholt auf 
eine strengere Überwachung der Gold- 
schmiede bezüglich der Beschau und 
Punzierung und auf eine Vöftere Revision 
ihrer Warenlager ohne Erfolg beantragt 
hatte, begann man nun endlich eine 
strengere Kontrolle einzuführen. Infolge 
Auftrages des Guberniums vom I2. Ok- 
tober 1793 wurden unvermutet sämt- 
liche Goldschmiedgeschäfte in Steier- 
mark, besonders aber die Silberarbeiter 
einer Revision unterzogen. 
Bei den Goldarbeitern fand man 
fast nur kleine, nicht punzierungspüich- 
tige Waren; bei den Silberarbeitern 
machte man aber die fatale Wahr- 
nehmung, daß die meisten vom Zeichen- 
meister punzierten Silberwaren 4 bis 
16 Grän unter dem vorgeschriebenen 
Feingehalte waren. Man schob die ganze 
Schuld auf den 7ojährigenZeichenmeister Abb- "- Johann Beim" Mayeß Salffaß (K""S" 
Johann Baptist Rungaldier und enthob gwerbemuieum am "Joanncum m Gm) 
ihn seiner Untervorsteherwürde. Zu seiner Ehrenrettung soll aber hier betont 
werden, daß der Silberstrich neben viel Übung ein gesundes und kräftiges 
Auge verlangt, was ein 7ojähriger Mensch nach der Erfahrung nicht mehr 
oder nur in seltenen Fällen hat. Außerdem wurde damals das Silber oft mit 
„Messing und weißem Kupfer" legiert, wodurch der Strich noch unsicherer 
ausfiel und immer nach einer Feuerprobe verlangte, die nur das Landmünz- 
probieramt vornehmen konnte. Die bei den zahlreichen Gürtlern, die heim- 
lich Gold- und Silberwaren erzeugten, vorgenommenen Revisionen ver- 
liefen alle anstandslos. Zur Behebung der verschiedenen Übelstände wurden 
nun eine Menge Vorschläge gemacht; zu der einzigen richtigen Maßnahme, 
der Übertragung der Kontrolle und Punzierung an die Landmünzprobier- 
ämter, konnte man sich aber für die Provinzen noch immer nicht ent- 
schließen. Ein Vorschlag vom 30. Oktober r7g3 ging dahin, für die fünf 
steirischen Kreise Graz, Bruck, Judenburg, Marburg und Cilli eigene Kreis-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.