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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1866 / 14)

Beilage zu Nr. I4. 
Die verschiedensten Lehrkräfte wirken bei den Vorlesungen mit; dieselben werden 
Morgens und Abends gehalten, zusammen etwa 60-100 im Jahre, und sind theils frei, 
theils werden sie bezahlt. Auf Verlangen können bestimmte Vorlesungen wiederholt werden. 
b) Bibliothek. Ueber die Bibliothek sagt Dr. Schwabe in seinem Werke folgendes: 
Die Bibliothek des South-Kensington-Museums (Kunst-Abtheilung) umfasst gegenwärtig etwa 
l5,GJO Binde und eine reiche Sammlung von Stichen, Zeichnungen und Photographien 
uns dem Gebiete der Architektur, der Ornamentik etc. 
Die Bibliothek ist eine Specialbibliotbek: ihr Zweck ist in jeder Richtung die Ent- 
wickelung des Geschmacks in seiner Anwendung auf die industrielle Kunst. 
Entsprechend ihrem Zweck sucht die Bibliothek bei ihrem fortgesetzten Ausbau 
nach und nach alle Werke, wo sie auch erschienen sein mögen, welche die Entwickelung 
der nützlichen Künste und Gewerbe darlegen und fördern, und zwar in ihren Beziehungen 
zu dem Geschmack und der Verfeinerung, die von künstlerischer Geschicklichkeit abhängt, 
auf einem Punkte zu vereinigen. 
Grundaltza der Verwaltung. Wie die Bibliothek einen speciellen Zweck hat, 
so hat sie auch eine eigenthümliche Verwaltung, darin bestehend, dass den beiden Extre- 
men der sie Beuutzenden, demjenigen, der in dem betr. Iliteraturfache vollständig unbe- 
kannt ist, und demjenigen, der darin genau orientirt ist, zur möglichst nuubringenden 
Ausbeutung der Bibliothek in gleicher Weise, so die Gelegenheit wie die Möglichkeit ge- 
boten ist. Die Bibliothek will auf dem Gebiete der Kunst-Industrie in möglichst umfas- 
sender Weise handlich und practicabel sein, mit andern Werten, bei der Benutzungder- 
selben wird keine Iliterstur-Kenntniss vorausgesetzt. Man verlangt nicht, wie bei den 
meisten Bibliotheken, dass der Besuchende einen specielleu Buchtitel angibt, weil es gegen 
die Vernunft ist., eine bestimmte Kenntniss von Büchern bei Leuten vorauszusehen, die 
mit solchen meist keinen vertrauten Umgang pdegeu. Kennt ein Handwerker einerseits 
die Werke nicht, die auf einem bestimmten Gebiete existircn, oder besitzt er andrerseits 
die Gewandtheit nicht, aus den blossen Titeln des Katalogs die richtige Wahl zu treßen, 
so sind die Beamten e: afjicib angewiesen, die seinem allgemeinen oder speciellen Zweck 
entsprechenden Bücher ihm vorzulegen. 
Bedingungen der Benutzung. Gegenüber dieser Verpflichtung des Beamten 
ist es aber nothwendig, eine gewisse Garantie tiir die ernsten Absichten desjenigen, der 
die Bibliothek benutzt, zu haben. Diese Endet nmn in der Bezahlung. Für jede Benutzung 
der Bibliothek sind bestimmte Gebühren zu entrichten, entweder bei jeder einzelnen Be- 
nutzung 6 d., welche übrigens freien Eintritt auf eine Woche gewähren, oder l sh. 6 d. 
fiir den Monat, 3 sh. vierteljährlich, 6 sh. halbjährlich, 10 sh. jährlich. Darin ist zugleich 
Zutritt zu dem Lesezimmer der Abtheilung für Scbul- und Unterrichtsgegenstände mit 
inbegrißen. 
Nur die registrirten Studenten der Csntralschule für Kunst und WVisseuschaft haben 
freien Eintritt, sowie diejenigen, welche gegen Zahlung von l Guinea pro Jahr auf die 
Benutzung des Museums abonnirt haben. 
Die Benutzung der Bibliothek. Dieselbe ergibt sich aus nachstehender Tabelle: 
zum der Tagm Gesammtzahl Durchschnitt]. Ausgegebene 
J a h r. anßmäläzetre der Besuch Abonnements- 
geöa-net ist Besucher. pro Tag. Billcts. 
 
1853 N2 4425 15 170 
54 248 7942 32 235 
22 ü; 7242 30 284 
' 5346 32 207 
57 l 13 3'155 31 121 
58 281} ms ze 420 
ää ä 6334 22 218 
7 l 2 
6 l 301 7 143 24 4-13 
62 31 l 7592 24 638 
63 3! 1 3240 26 544 
64 313 10635 3-1 1 6G 1 
(Schluss folgt im nichstcu Hell.) 

	        
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