MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 100)

lnspector Malss. Die Wünsche des Herrn Bucher sind gerechtfertigt 
  Einwendungen des Herrn Essenwein auch. Wir haben in Frankfurt 
die Sache anders gemacht. Wir haben gesagt: Ihr müsst uns diese und diese 
Bilder reproduciren, dann könnt Ihr für Euch auch diese und diese repro- 
duciren. 
Custos Bucher: Herr Essenwein hat übersehen, dass es sich um ein 
Privilegium handelt, durch das es unmöglich wird, die Wissenschaft vor der 
Schädigung durch die Willkür und das geschäftliche Interesse der Privilegirten 
durch Transactionen mit anderen Unternehmern zu bewahren. 
Director Essenwein: Ich habe das keineswegs übersehen; sondern ge- 
rade das, Privilegium will auch ich ablehnen. 
Directnr v. Pulszlty". Hüten wir uns, dass wir nicht ein grösseres Unheil 
stiften, als da ist. Jetzt weiss Jedermann, wenn er etwas kaufen will, dass es 
möglich ist, Galvanoplastik zu finden. Wenn wir die Marke einführen, dann 
führt dies dahin, dass das Fehlen der Marke schon den Sammler sicher macht, 
undl dann werden noch viel mehr Leute betrogen werden a.ls jetzt. Was die 
Photographien betrifft, so ist gerade bei einem Privilegium auch etwas zu ver- 
langen; wo kein solches gegeben ist, da können eigentlich auch keine Bedin- 
gungen gestellt werden. 
Custos Lippmann: Der blosse Markenschutz reicht nicht aus. Denn 
wenigstens bei der Galvanoplastik kommt noch der Uebelstand hinzu, dass ja 
eine Fälschung auch ohne Original, nach einem Abdruck mit der Marke ge- 
macht werden kann. 
Regierungsrath Falke: Ich warne davor, hierin zu weit zu gehen. Auch 
bei den Photographien liegen die Sachen so complicirt, dass man da kaum 
vorgehen kann. Man muss auch auf die technischen Möglichkeiten und 
Schwierigkeiten gebührende Rücksicht nehmen. Oft kommen schlechte Bilder 
in der Photographie besser als schöne, und letztere manchmal so schlecht, dass 
man, auf- ihre Wiedergabe verzichten muss. Voraus fixirte Normen helfen hier 
nicht viel. Sollten überhaupt solche bestimmte Gesetze gegeben werden, so 
könnte man in den Fall kommen, dass eine grosse Menge von Kunstwerken 
gar nicht reproducirt werden, die uns jetzt viel Vergnügen machen. 
Custos Bucher stellt den Antrag, bei den Regierungen zu veran- 
lassen, dass die Gewährung von Reproductionsconcessionen mit den im In- 
teresse derWissenschaft liegendenVorsichtsmassregeln vorgenommen werde. 
Prof. Woltmann dagegen stellt den Antrag: 
Museen und öffentliche Kunstinstitute werden ersucht, Privilegien zur 
Reproduction nur auf eng begrenzte Zeit und nur unter solchen Bedingungen 
zu- ertheilen, welche der Verwaltung der betreffenden Institute eine Mitwirkung 
bei der Auswahl der zu reproducirenden Gegenstände wahren. 
Regienmgsrath Falke: Es fragt sich, ist das Privilegium ein unbeschränk- 
tes oder nur ein zeitweiliges? Soll verbinden werden, dass ein unbedingtes 
Privilegiuma gegeben wird, so wäre ich damit einverstanden. Aber dass ein 
beschränktes Privilegium gegeben wird, das finde ich ganz in der Ordnung. 
Geheirnerath Schöne: Ich möchte mich dem Antrage Woltmann's an- 
schliessen. So- weit aber das in dem Worte: uauf eng begrenzte Zeitß Ent- 
haltene nicht schon in den rBedingungenrl enthalten ist, so bin ich dagegen, 
diese Forderung aufrecht zu halten. 
Prof. Woltmann: Das Rernediurn für etwaige praktische Schwierigkeiten 
liegt ja in dem laxen Ausdrucke neng begrenzte. 
Custos. Buch er accommodirt sich dem Woltmann'schen Antrage.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.