lnspector Malss. Die Wünsche des Herrn Bucher sind gerechtfertigt
Einwendungen des Herrn Essenwein auch. Wir haben in Frankfurt
die Sache anders gemacht. Wir haben gesagt: Ihr müsst uns diese und diese
Bilder reproduciren, dann könnt Ihr für Euch auch diese und diese repro-
duciren.
Custos Bucher: Herr Essenwein hat übersehen, dass es sich um ein
Privilegium handelt, durch das es unmöglich wird, die Wissenschaft vor der
Schädigung durch die Willkür und das geschäftliche Interesse der Privilegirten
durch Transactionen mit anderen Unternehmern zu bewahren.
Director Essenwein: Ich habe das keineswegs übersehen; sondern ge-
rade das, Privilegium will auch ich ablehnen.
Directnr v. Pulszlty". Hüten wir uns, dass wir nicht ein grösseres Unheil
stiften, als da ist. Jetzt weiss Jedermann, wenn er etwas kaufen will, dass es
möglich ist, Galvanoplastik zu finden. Wenn wir die Marke einführen, dann
führt dies dahin, dass das Fehlen der Marke schon den Sammler sicher macht,
undl dann werden noch viel mehr Leute betrogen werden a.ls jetzt. Was die
Photographien betrifft, so ist gerade bei einem Privilegium auch etwas zu ver-
langen; wo kein solches gegeben ist, da können eigentlich auch keine Bedin-
gungen gestellt werden.
Custos Lippmann: Der blosse Markenschutz reicht nicht aus. Denn
wenigstens bei der Galvanoplastik kommt noch der Uebelstand hinzu, dass ja
eine Fälschung auch ohne Original, nach einem Abdruck mit der Marke ge-
macht werden kann.
Regierungsrath Falke: Ich warne davor, hierin zu weit zu gehen. Auch
bei den Photographien liegen die Sachen so complicirt, dass man da kaum
vorgehen kann. Man muss auch auf die technischen Möglichkeiten und
Schwierigkeiten gebührende Rücksicht nehmen. Oft kommen schlechte Bilder
in der Photographie besser als schöne, und letztere manchmal so schlecht, dass
man, auf- ihre Wiedergabe verzichten muss. Voraus fixirte Normen helfen hier
nicht viel. Sollten überhaupt solche bestimmte Gesetze gegeben werden, so
könnte man in den Fall kommen, dass eine grosse Menge von Kunstwerken
gar nicht reproducirt werden, die uns jetzt viel Vergnügen machen.
Custos Bucher stellt den Antrag, bei den Regierungen zu veran-
lassen, dass die Gewährung von Reproductionsconcessionen mit den im In-
teresse derWissenschaft liegendenVorsichtsmassregeln vorgenommen werde.
Prof. Woltmann dagegen stellt den Antrag:
Museen und öffentliche Kunstinstitute werden ersucht, Privilegien zur
Reproduction nur auf eng begrenzte Zeit und nur unter solchen Bedingungen
zu- ertheilen, welche der Verwaltung der betreffenden Institute eine Mitwirkung
bei der Auswahl der zu reproducirenden Gegenstände wahren.
Regienmgsrath Falke: Es fragt sich, ist das Privilegium ein unbeschränk-
tes oder nur ein zeitweiliges? Soll verbinden werden, dass ein unbedingtes
Privilegiuma gegeben wird, so wäre ich damit einverstanden. Aber dass ein
beschränktes Privilegium gegeben wird, das finde ich ganz in der Ordnung.
Geheirnerath Schöne: Ich möchte mich dem Antrage Woltmann's an-
schliessen. So- weit aber das in dem Worte: uauf eng begrenzte Zeitß Ent-
haltene nicht schon in den rBedingungenrl enthalten ist, so bin ich dagegen,
diese Forderung aufrecht zu halten.
Prof. Woltmann: Das Rernediurn für etwaige praktische Schwierigkeiten
liegt ja in dem laxen Ausdrucke neng begrenzte.
Custos. Buch er accommodirt sich dem Woltmann'schen Antrage.