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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 108)

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geklöppelt war, diente dazu, an andere Spitzen einer feineren Gattung

angenäht zu werden. Die campane wurde auch in Gold- und Silberfäden,

desgleichen auch in farbiger Seide gewirkt, um Mäntel, Schürzen und sogar

Knöpfe damit zu garniren und zu überziehen. Eine besonders feine Gattung

 von Spitzen nannte man Ia mignonnerte, welche auch blonde de f!

oder auch poin! de tulle hiess. Diese delicaten durchsichtigen Spitzen der

mignonnette wurden von dem feineren Leinengespinnst von Lille angefertigt,

 welches auftAntwerpener Bleichen präparirt wurde. Diese letzte im

Handel sehr gesuchte Spitzengattung wurde besonders in den Thälern der

Auvergne, der Lorraine, der Schweiz und xiamentlich zu Arras und Bayeux

angefertigt. Die Anfertigung der sogenannten guipures an jil d'or e! d'argent,

 welche die Mitte halten zwischen dem eigentlichen Spitzenwerk und

den Posamentirarbeiten, wurde fast als Monopol in den grossen Industriestädten

 Paris und Lyon in den Tagen Louis XIV. schwunghaft betrieben.

 Diese eben gedachten, im XVlI. Jahrhundert zumeist bekannten

Spitzengattungen, sowohl in Frankreich, als auch in den Nachbarländern

angefertigt, werden der Reihe nach aufgezählt in einem geistreich geschriebenen

 Gedicht, das die Ueberschrift trägt: La räuolte des passements").

Diese mit Satyre gewürzte Poesie, die den Luxus geisselt, der damals mit

theuern fremden Spitzen getrieben wurde, erschien in Folge eines Edictes

Ludwig's XIV., der unter dem 17. November des Jahres 1660 den Gebrauch

 der ausländischen kostspieligen Spitzen und Kanten vollständig

untersagte. Darüber nun ein grosses Jammern in der aristokratischen

Frauenwelt, obschon sich die Männer heimlich freuten, dass endlich ihren

Frauen beim Ankauf der äusserst kostspieligen Spitzen von Seiten des

Gesetzes eine heilsame Schranke gestellt wurde. Denn ungeheuere Summen

wanderten jährlich auf Nimmerwiederkehr aus Frankreich, um kolossale

Quantitäten der von der hohen Daruenwelt so sehr gesuchten und etfectvollen

 points de Bruxelles, points de Venise, de Genes, de Raguse etc.

anzukaufen. Was aber vermögen auf die Dauer noch so strenge Luxusgesetze

 gegen die Uebermacht der Mode? Heute erlassen, werden sie morgen

schon bei Seite geschoben und eröEnen dagegen den Einschwärzern und

Schmugglern einen äusserst ergiebigen Wirkungskreis.

Von der Richtigkeit des Gesagten überzeugte sich bald nach dem

Erlass des Edicts von 1660 der grosse Colbert, indem er als kluger Minister

 von der übcrgrossen Vorliebe für ausländisches Spitzenwerk im Interesse

 der Staats-Revenuen Vortheile zu gewinnen suchte, anstatt wie früher

dem Uebel durch Luxusgesetze machtlos entgegen zu treten. Sein Augenmerk

 richtete sich deswegen auf die erprobte Kunstfertigkeit einer Mm.

Gilbert aus Alencon gebürtig, die schon seit längerer Zeit mit gelungenen

') Dasselbe ist der Mlle. de 1a Trousse, der Nichte der Mrne. de Sävignä gewidmet

und findet sich dasselbe in dem wRecueil das pieces Ies plus ngreables de e: temps-r.

(Paris, chcz Ch. de Sercy. 1661.)
            
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