und Billigung begrüsst werden, und man wird dieser sachgemässen Ent-
scheidung um so rückhaltloser zustimmen müssen, wenn man sich auch
noch die Verwandtschaft der verschiedenen Arten gewerblicher Mittel-
schulen und der Realschulen vergegenwärtigt, wenn man sich die mannig-
fachen Beziehungen zwischen den Bauschulen aller Stufen und den Kunst-
akademien und Kunstindustrieschulen auf der einen, den technischen Lehr-
anstalten auf der anderen Seite vor Augen hält, wenn man ferner den
Zusammenhang der gewerblichen Fortbildungsschulen mit der Volksschule
berücksichtigt, und wenn man endlich des ergänzenden Verhältnisses zwi-
schen allgemeinen Zeichen- und Modellirschulen und den mannigfaltigen
kunstgewerblichen Fachunterrichtsanstalten gedenkt.
Fürwabr eine Fülle der Beziehungen! eine solche Fülle, dass man
sich nur darüber wundert, wie so vielfach Zusammenhängendes so lange
getrennt verwaltet werden konnte, eine solche Fülle, dass man eigentlich
nicht begreift, dass es heute noch Staaten gibt, in denen die naturgemässe
Vereinfachung der Oberleitung nicht durchgeführt ist! Die Initiative
Preussens erklärt sich eben daraus, dass dort überhaupt die Verwaltungs-
politik nach der Gewinnung grosser, dcminirender Gesichtspunkte für die
einzelnen Administrationsgebiete zu streben ptiegt, während es in vielen
anderen Ländern Gewohnheit ist, die Geschäfte des Tages von Tag zu
Tag abzuthun, ohne nach weiteren Ausblicken, leitenden Grundgedanken
und principiellen Reformen zu trachten. Man kann füglich die eine Me-
thode des Administrirens als die staatsmännische, die andere als die
bureaukratische bezeichnen. Im Geiste der ersteren Methode wird in
Preussen auch die Aufstellung eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes
angestrebt, und seit einigen Jahren schon linden unter Minister Dr. Falk's
Leitung Berathungen und Arbeiten nach dieser Richtung statt.
Gerade während solcher Arbeiten und Berathungen musste sich die
Regierung immer klarer darüber werden, dass die Summe der öffentlichen
Bildungsinstitutionen nur dann im Rahmen eines grossen' Gesetzes sich
vereinigen lässt, wenn wirklich die Regelung aller dieser Institutionen
und die Bestimmung ihres Verhältnisses zu einander in einer festen Hand
vereinigt ist.
Natürlich bedarf eine so umfangreiche und schwierige Arbeit wie
das geplante preussische Unterrichtsgesetz einer geraumen Zeit zu
ihrer Vollendung, und heute ist der Zeitpunkt noch nicht feststellbar,
wann die Vorlage im Parlamente eingebracht werden kann. Die wirth-
schaftlichen Verhältnisse drängen aber dazu, diesen Zeitpunkt nicht ab-
zuwarten, sondern sogleich die Action auf dem Gebiete des gewerblichen
Unterrichts zu beginnen. Eine Anzahl brauchbarer Grundlagen für diese
Action findet sich bereits vor. Denn ehe die preussische Staatsregierung
mit der jetzigen Entschiedenheit die Angelegenheit in die Hand nahm,
war doch schon seit einigen Jahren dem kunstgewerblichen und technischen
Bildungswesen wachsendes Interesse bezeugt worden. Ja, solche Grundlagen