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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 163)

und Billigung begrüsst werden, und man wird dieser sachgemässen Ent- 
scheidung um so rückhaltloser zustimmen müssen, wenn man sich auch 
noch die Verwandtschaft der verschiedenen Arten gewerblicher Mittel- 
schulen und der Realschulen vergegenwärtigt, wenn man sich die mannig- 
fachen Beziehungen zwischen den Bauschulen aller Stufen und den Kunst- 
akademien und Kunstindustrieschulen auf der einen, den technischen Lehr- 
anstalten auf der anderen Seite vor Augen hält, wenn man ferner den 
Zusammenhang der gewerblichen Fortbildungsschulen mit der Volksschule 
berücksichtigt, und wenn man endlich des ergänzenden Verhältnisses zwi- 
schen allgemeinen Zeichen- und Modellirschulen und den mannigfaltigen 
kunstgewerblichen Fachunterrichtsanstalten gedenkt. 
Fürwabr eine Fülle der Beziehungen! eine solche Fülle, dass man 
sich nur darüber wundert, wie so vielfach Zusammenhängendes so lange 
getrennt verwaltet werden konnte, eine solche Fülle, dass man eigentlich 
nicht begreift, dass es heute noch Staaten gibt, in denen die naturgemässe 
Vereinfachung der Oberleitung nicht durchgeführt ist! Die Initiative 
Preussens erklärt sich eben daraus, dass dort überhaupt die Verwaltungs- 
politik nach der Gewinnung grosser, dcminirender Gesichtspunkte für die 
einzelnen Administrationsgebiete zu streben ptiegt, während es in vielen 
anderen Ländern Gewohnheit ist, die Geschäfte des Tages von Tag zu 
Tag abzuthun, ohne nach weiteren Ausblicken, leitenden Grundgedanken 
und principiellen Reformen zu trachten. Man kann füglich die eine Me- 
thode des Administrirens als die staatsmännische, die andere als die 
bureaukratische bezeichnen. Im Geiste der ersteren Methode wird in 
Preussen auch die Aufstellung eines allgemeinen Unterrichtsgesetzes 
angestrebt, und seit einigen Jahren schon linden unter Minister Dr. Falk's 
Leitung Berathungen und Arbeiten nach dieser Richtung statt. 
Gerade während solcher Arbeiten und Berathungen musste sich die 
Regierung immer klarer darüber werden, dass die Summe der öffentlichen 
Bildungsinstitutionen nur dann im Rahmen eines grossen' Gesetzes sich 
vereinigen lässt, wenn wirklich die Regelung aller dieser Institutionen 
und die Bestimmung ihres Verhältnisses zu einander in einer festen Hand 
vereinigt ist. 
Natürlich bedarf eine so umfangreiche und schwierige Arbeit wie 
das geplante preussische Unterrichtsgesetz einer geraumen Zeit zu 
ihrer Vollendung, und heute ist der Zeitpunkt noch nicht feststellbar, 
wann die Vorlage im Parlamente eingebracht werden kann. Die wirth- 
schaftlichen Verhältnisse drängen aber dazu, diesen Zeitpunkt nicht ab- 
zuwarten, sondern sogleich die Action auf dem Gebiete des gewerblichen 
Unterrichts zu beginnen. Eine Anzahl brauchbarer Grundlagen für diese 
Action findet sich bereits vor. Denn ehe die preussische Staatsregierung 
mit der jetzigen Entschiedenheit die Angelegenheit in die Hand nahm, 
war doch schon seit einigen Jahren dem kunstgewerblichen und technischen 
Bildungswesen wachsendes Interesse bezeugt worden. Ja, solche Grundlagen
	        
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