Gutheissen und beä-
bringen der bürger-
lichen Züngiesser
ihren Einwenden
diese neue Stuck
dem publico zu ma-
chen eingewilligt
und für gut befun-
den worden, damit
einem jungen Stuck-
Maister kein be-
schwerliche Burd
aufgeladen und seine
Meister-Stuck alle
verkäuflich sein
möchten und An-
dertens ist derselbe
schuldig, ein Lavor-
Böck sambt der dar-
zugehörigen Kandl
auf iezige Modi zu
machen. Drittens ei-
ne Cavo-Kandl, un-
gefehr dreji mäßl
haltend, sambt einer Schallen. Viertens nicht minder einen Aufsatz sambt
aller Zugehör, oder aber zwej? Avalo Bollions-Töpf sambt den zugehörigen
Däzen und Löffl, darzu ihme, Stuck-Meister fünf Wochen zugelassen und
in der sechsten aufge-
wiesen werden muß, in
bejisein des Herrn Corn-
missarii sambt einen ehr-
samen I-Iandwerch, ob
diese Stuckh vor gut be-
funden werden, oftver-
Abb. 23. Stzdtprobe und Meisterzeichen des Anton Singer (x74a-1754) meltefstuck-Mgistef auch
und Marke eines unbekannten Meisters aus dem Jahre 1741 schuldig, den Herrn COUP
missario und anwessenden
Züngiessern auf iedmalliges
besuchen in machung der
Stucken mit einen Trunck
aufzuwarthen, hernach bej?
einen Wohllöblichen ge-
sambten Statt-Magistrat
Abb. zmzinnschüssel mit dem Wappen des Erzbischofs Leopold Anton Frei-
herrn von Firmian (1727-1744). Aus der Werkstatt Wild-Weilhammer
Abb. 24. Feingehaltsrnarken und Meisterzeichen des Anton Link _
(„44_.,779) vor- und aufzuweisen.
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