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Anton Freiherr von Doblhoff-Dier, einer aus Meran in Tirol
abstammenden Familie angehörend, welche seit Ende des 17. Jahrhunderts
in Nieder-Oesterreich ansässig war, wurde am 10. November 1800 zu Görz
geboren, wo sein Yater die Stellung eines Landrathes bekleidete. Als dieser
im Jahre 1809 zum Hofrath befördert, nach Wien übersiedelte, begann Dobl-
hoff seine Studien daselbst, die er später an der juridischen Facultät been
dete. Nach Ablegung der Richteramts-Prüfungen, Erwerbung des juridischen
Doctorgrades zu Padua und längerer Dienstleistung bei der k. k. Hof- und
nieder - österreichischen Kammer - Procuratur, wurde er durch Ereignisse
genötigt, die Leitung und Verwaltung der Familien-Besitzungen zu über
nehmen. Um dieser Aufgabe entsprechen zu können, ergab er sich mit
eisernem Fleisse dem Studium der Landwirtschaft und ihrer praktischen
Anwendung, wozu ihm bald noch mehr Gelegenheit geboten werden sollte,
als er sein Staatsamt niederlegend, die auf den Familien - Besitzungen
erledigte Stelle eines Justiz-Verwalters übernahm.
Nach anderthalbjähriger Führung dieses Amtes gab er sich einer
freieren Bewegung hin. Er unternahm längere Reisen, um umfassende Stu
dien auf dem Gebiete der Volkswirtschaft zu machen und seine besondere
Neigung für landwirtschaftliche Angelegenheiten zu befriedigen. Eine
unmittelbare Folge der in dieser Beziehung in Frankreich, Deutschland und
der Schweiz empfangenen Anregungen, war seine hervorragende Betheili
gung an dem Inslebenrufen industrieller Unternehmungen und an dem im
Entstehen begriffenen Eisenbahnwesen, deren Bedeutung im Allgemeinen
und mit Bezug auf die Landwirtschaft er mit klarem Blicke erkannte.
Im Jahre 1841 wurde Doblhoff, der sich bei verschiedenen Anlässen
als hervorragender Fachmann und als ein Förderer des landwirtschaftlichen
Vereinswesens erwies, in den Ausschuss der nieder-österreichischen Land
wirtschafts-Gesellschaft und kurze Zeit darnach in das Collegium der
nieder-österreichischen Landstände gewählt. In beiden Stellung-en fand er
reichlich Gelegenheit, seine fachlichen Kenntnisse, gepaart mit den ach
tungswürdigsten persönlichen Gesinnungen in unzweideutigster Weise zum
Ausdrucke und — wie seine im Jahre 1848 als Minister für Landes-Cultur
und Handel erfolgte Berufung in das Ministerium Pillerstorff beweiset, —
auch zur vollen Anerkennung zu bringen.
Leider gestatteten es ihm die damaligen Zeitverhältnisse nicht, eine
organisatorische Thätigkeit in dem ihm zugewiesenen Amte zu entfalten; er
musste dasselbe bald -wieder gegen andere, wichtige Missionen vertauschen,
worunter die der Bildung eines neuen Ministeriums, und in weiterer Folge
jene eines ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am
niederländischen Hofe zählt. Doblhoff benützte auch in letztgenannter
Stellung die Gelegenheit, in landwirtschaftlicher Richtung zu wirken. Zahl
reiche, einschlägige schriftstellerische Arbeiten bethätigen dies, unter wel
chen insbesondere einer Abhandlung gedacht werden muss, welche sich auf
die Einführung der damals auf dem Continente noch wenig gekannten Drai
nage bezog. In verschiedene fremde Sprachen übertragen, verhalt’ sie dieser
wichtigen Cultur-Herstellung nicht nur in Oesterreich, sondern auch in
Deutschland zum Durchbruche. Doblhoff, der Jahre hindurch im Präsidium
der Landwirtschafts-Gesellschaft und im Herrenhause wirkte, hat zuletzt
mit dem ihm eigenen Eifer auch an den Arbeiten der 1873ger Welt
ausstellungs-Commission theilgenommen, in welcher er vorzüglich bei den
die Landwirtschaft betreffenden Angelegenheiten einzutreten sich berufen
fühlte. Ein langjähriges Brustleiden machte seinem, dem Wöhle des Vater
landes und der Familie ausschliesslich geweihten Leben am 16. April 1872
ein Ende.
Carl Foltz.