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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Kaiser Franz. 
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des gesellschaftlichen Lebens, eine Art von Staats-Polizei walten müsse.” Auf 
Grundlage dieser Aeusserung wurde im Jahre 1795 eine Studien-Revisions- 
Oommission gebildet, welche unter Rottenhann’s Vorsitze Gelehrte und 
Staatsbeamte der verschiedensten Richtungen in sich aufnahm. Die Berathungen 
dieser Commission dauerten bis in das fünfte Jahr, erstreckten sich auf alle 
Zweige des Studien- und Schulwesens 1 ), und schlossen mit der Erstattung 
von Berichten und Vorlage von Entwürfen für sämmtliche Kategorien von 
Lehranstalten an den Kaiser, welcher im Jahre 1802 die Commission auflöste 
und ihre Beschlüsse, zum Theil stark modificirt, im Laufe der nächstfolgenden 
Jahre nach und nach sanctionirte. 
Die Studien-Hofcommission trat im Jahre 1808 wieder in das Lehen, 
jedoch so, dass der jedesmalige oberste Kanzler (Chef der vereinigten Hof 
kanzlei) zugleich Präsident der Commission war. 2 ) Derselben unterstanden 
bezüglich sämmtlicher Zweige des Unterrichtswesens die politischen Landes 
behörden mit ihren Schul- und Studien-Referenten (erstere stets, letztere 
fast ausnahmslos geistlichen Standes). 
Die missliebigen Studien-Consesse und Lehrer-Versammlungen waren 
schon im Jahre 1802 beseitigt und die Directorate für die Facultäten der 
Universitäten, die Studienabtheilungen der Lyceen, die philosophischen Lehr 
anstalten und die Gymnasien wieder errichtet worden, wobei es als Princip 
galt, dass die Direction der theologischen und philosophischen Studien, so wie 
der Gymnasien in den Landeshauptstädten, nur geistlichen Händen anvertraut 
werden sollte. Die Directoren in Wien fungirten wieder als Generaldirectoren 
und seit Herstellung der Studien-Hofcommission als Referenten derselben und 
hatten abermals Vice-Directoren zur Seite. Das Local-Directorat ausserhalb 
der Landeshauptstädte wurde den Kreishauptleuten für alle Gymnasien ihres 
Kreises zugesprochen, jedoch ein Local-Vico-Directorat an Ordensgymnasien dem 
Vorstande des bezüglichen Ordenshauses, an den übrigen Anstalten des Kreises 
einem geeigneten Geistlichen übertragen; die Directoren in den Landeshaupt 
städten und der Vice-Director in Wien (auch letzterer stets geistlichen Standes) 
sollten zugleich Provincial-Directoren für das betreffende Land sein. Den 
Gymnasial-Directoren unterstanden wieder diePräfecten als verantwortliche 
Leiter der einzelnen Anstalten 3 ); auch bei der Ernennung für diese Posten 
wurden Geistliche nach Thunlichkeit bevorzugt. 
1) Schon unter Maria Theresia kam bei Schaffung der Studien- und Schul-Commissionen 
der Sprachgebrauch auf, welcher die Angelegenheiten der Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstalten 
als „Schul-Sachen”, jene der Mittel- und Hochschulen als „Studien-Sachen” bezeichnete; die 
Creirung der (Normal-JSchulfonde für die Kosten der ersteren, der Studienfonde (Ex-Jesuitenfonde) 
für die Kosten der letzteren befestigte diesen Sprachgebrauch noch mehr. 
2) Als oberste Kanzler fungirten: Alois Graf Ugarte bis 1817, Franz Graf Saurau 1817 
bis 1850, Anton Graf Mittrowsky 1830—1842, Karl Graf Inzaghi 1842—1848. 
5) Das System der Gymnasial-Directorate wurde in dieser Form erst im Jahre 1808 durch 
die unter dem Namen des Gymnasial-Codex bekannte „Sammlung der Verordnungen und Vorschriften
	        
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