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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Abt Felbiger. 
■weitgehendste, als der viel beschränktere Lehrplan, welchen Regierungsrath 
F. K. Hägelin entwarf und die n. ö. Schulcommission adoptirte, scheiterte 
(1770—1773) an der ererbten Rücksicht für den Klerus, der Abneigung gegen 
alles Ausländische und der geringen Werthschätzung einer raschen Durch 
führung der Schulreform. Doch bemächtigte sich des letzteren die wieder 
erstandene Studien- Hofcommission und liess ihn durch P. L. G-ruber den 
Verhältnissen anpassen, denen die Aufhebung des Jesuitenordens plötzlich eine 
wesentlich bessere Gestalt gab. 
Bald aber waren alle bisher aufgetauchten Entwürfe und Projecte bei 
Seite gelegt, als auf den Wunsch der Kaiserin Abt Eelbigor selbst in Wien 
eintraf (1. Mai 1774) und die Ordnung des gesammten Volksschulwesens über 
nahm. Ihm verdankte man einerseits die rasche Abfassung tauglicher Schul 
bücher und die durchgreifende Organisirung des Unterrichts der Lehramts- 
Candidatcn, andererseits die Zustandebringung einer allgemeinen Schul 
ordnung, welche am 6. December 1774 die kaiserliche Unterschrift erlangte. 
Der wesentlichste Inhalt dieser Schulordnung ist folgender: 
„Wenigstens an jenen Orten, wo sich Pfarrkirchen oder davon entfernte 
Filialkirchen befinden, müssen Trivialschulen bestehen, worin Religion, 
biblische Geschichte, Lesen, Currentschrift, das Rechnen bis zur Regeldetri, 
endlich eine Anleitung zur Rechtschaffenheit und zur Wirthschaft gelehrt wird. 
Die Pflicht, solche Schulen herzustellen, einzurichten, zu erhalten und nöthigen- 
falls zu erweitern, liegt den Gemeinden, mit Beihilfe der Dominien, ob.” 
„In jedem Kreise soll wenigstens eine Hauptschule mit 3 — 4 Lehrern 
(einschliesslich des Directors) und einem Katecheten bestehen und die Elemente 
der lateinischen Sprache, der Geographie und Geschichte, die Anleitung zu 
schriftlichen Aufsätzen, zum Zeichnen und zur Geometrie, die Principien der 
Haus- und Feldwirthschaft in ihren Unterrichtskreis aufnehmen. Ihre Er 
richtung geht vom Schulfonde aus.” 
„Abgesonderte Mädchenschulen sind wünschenswerth. Ihr Lehrgang 
soll auch weibliche Arbeiten in sich begreifen, der Unterricht hauptsächlich 
in den Händen von Lehrerinnen liegen.” 
„Am Sitze jeder Schulcommission ist eine Normalschule anzulegen, 
welche nebst einem erweiterten Hauptschul-Unterrichte zugleich die zur \or- 
bereitung für das Lehramt erforderlichen Kenntnisse zu ihrer Aufgabe haben 
soll. Doch können auch andere grössere und besser bestellte Hauptschulen 
als Must er schulen dienen.” 
„Der Religionsunterricht bleibt den Geistlichen überlassen, die Schul 
meister haben nur unterstützend mitzuwirken. In den übrigen Lehrgegen 
ständen können geistliche oder weltliche Lehrer unterweisen.” 
Ausdehnung an sich ziehe, verlangte die Ausschliessung der Ordensgeistlichkeit von allen Lehrämtern 
und gestand nur zur Erleichterung des Ueberganges die Verwendung von Weltgeistlichen bei den 
selben zu.
	        
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