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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Rottenhann’s Reaction. 
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die Abneigung vieler Obrigkeiten, Seelsorger und selbst Gemeinden wider die 
Schulverbesserung legen ; die Lehrerstellen könnten leicht an einfache Hand- 
wei’ker übertragen, die Industrial-Arbeiten mit dem Schulunterrichte in Ver 
bindung gebracht, das Schulgeld aber aufgehoben werden. Die Schulen der 
kleineren Städte hätten sich nur wenig von den Landschulen zu unterscheiden, 
in den grösseren Städten aber neben den Trivialschulen eigene Hauptschulen 
für die Kinder derjenigen Bürger zu bestehen, welche die Aussicht auf eine 
gelehrte Erziehung haben. Hier könnte das Schulgeld als Ausschliessungs 
mittel für die grosse Menge aufrecht erhalten, den fähigen Armen durch Stipen 
dien unter die Arme gegriffen werden. Aller Volksunterricht sei mit dem 
Cultus zu verweben, die Erziehung der Mädchen aber in den Städten ganz den 
Klöstern, namentlich den englischen Fräuleins, zu überlassen. 
Aus den Berathungen der Studien-Bevisions-Commission, welche 
übrigens den bisherigen Leistungen auf diesem Gebiete eine viel grössere An 
erkennung, als Bottenhann, zollte, ging ein Entwurf zur Einrichtung und Orga 
nisation der Volksschulen hervor, welcher im Jahre 1804 als „Plan einer künf 
tigen Verfassung und Leitung des ganzen deutschen Schulwesens” die kaiser 
liche Sanction erhielt. 
Aus demselben erwuchs endlich am 11. August 1805 jener Schul-Codex, 
welcher unter dem Namen „Politische Verfassung der deutschen Volks 
schulen” ihre Zustände bis in die jüngste Zeit beherrschte. Aus seinen 
Bestimmungen sind — von der an anderer Stelle erwähnten Uebergabe der 
Schulverwaltung an die Kirchenbehörden abgesehen — folgende die wichtigsten 1 ). 
„Trivialschulen sollen überall bestehen, wo ein Pfarrbuch gehalten 
wird, auf dem Lande und in den Städten. Trennung der Mädchen von den 
Knaben ist wünschenswerth, namentlich aber wird sie in den Städten an 
empfohlen; wo die Einrichtung eigener Mädchenschulen unthunlich ist, sollen 
die Mädchen auf eigenen Bänken abgesondert sitzen. In jedem Kreise soll 
mindestens eine Hauptschule aus vier Classen bestehen, deren dritte Olasse 
Mädchen nur dort besuchen dürfen, wo keine besonderen Mädchenschulen 
gehalten werden. Die Hauptschule einer Landeshauptstadt ist Normal- oder 
Mu sterschule. In den Landeshauptstädten sollen auch eigene Mädchenschulen 
für gebildete Stände errichtet und mit Lehrerinnen bestellt werden.’’ 
„Die Kinder der Trivialschulen gehören zu denjenigen Classen von Menschen 
in Städten und auf dem Lande, die ihren Unterhalt beinahe bloss durch An 
strengung ihrer physischen Kräfte erwerben. Da es nun alle Mal ein Haupt 
fehler der Volksbildung ist, wenn sie einseitig auf die Bildung einer einzigen 
Seelenkraft hinausgeht, oder wenn sie bei der übereinstimmenden Ausbildung 
aller Seelenkräfte nicht auf das Bedürfniss der Classe, die sie bearbeitet und 
1) Diese Stellen finden sich wörtlich theils im Schul-Codex, theils in dem ihm zu Grunde 
liegenden und zur Motivirung dienenden „Plane”. 
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