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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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1805—1848. 
Wendung des Messner- und Chorregenten-Dienstes {in dieselben anbefohlen, 
das Schulgeld nach den Local-Verhältnissen geregelt, dem gesammten Lehr 
stande einige Anerkennung durch Einreihung unter die „Honoratioren” und 
Aufnahme in eine Rangsclasse des Staatsdienstes und durch die erneuerte 
Zuerkennung der beständigen Militär-Befreiung an die Lehrer und der zeit 
lichen an die Gehilfen gewährt, hiefiir aber jeder Betrieb von Gewerben 
untersagt, bei Pensionirungen der Hauptschullehrer und ihrer Hinterbliebenen 
eine günstigere Behandlung in Aussicht gestellt, 1 ) die Abhaltung von Nach- 
stunden auch an Normal- und Hauptschulen gestattet wurde; 
b) einige Erweiterungen des Bildungskreises der Lehramts - Candidaten, indem 
die Zahl der Präparanden-Curse vermindert, die Dauer des Unterrichtes 
hingegen auf sechs Monate verlängert, die Einführung des Musik - Unter 
richtes für Präparanden begünstigt, nach und nach für alle erledigten Lehr 
stellen eine Concurs-Ausschreibung angeordnet, endlich im Jahre 1840 die 
Eröffnung eines pädagogischen Curses für Lehrerinnen in Wien verfügt wurde; 
c) eine geschärfte Controlle bei allen Anstellungen im Lehramte, von welchen 
jeder Ausländer ausgeschlossen blieb, während alle Lehrindividuen an Nor 
mal- und Hauptschulen, die ein Dccret der politischen Landesbehördo 
erhielten, sich einem Probe-Triennium unterwerfen mussten; 
d) die Vermehrung der Schulenzahl durch die Anordnung des Excurrendo- 
Unterrichts und Einschärfung der Schulpflicht, welche noch speciell an eine 
bestimmte Schule gebunden wurde; 
e) die wiederholte Regelung der Schulstunden und die Verlegung der Schul- 
Eerien; 
f) die obligatorische Einführung und dctaillirte Organisirung des 
Wieder ho lungs - Unterrichts (16. September 1816), für welchen die 
Schulpflichtigkeit (mit Ausnahme der Gymnasialschüler, der absolvirten Schüler 
der vierten Classe, der Knaben und Mädchen aus höheren Ständen) bis zum 
vollendeten 15. Lebensjahre oder dem Ende einer Gowerbs - Lehrzeit aus 
gedehnt wurde und die wiederholte Einschärfung der Sorge für fleissigen Be 
such desselben, sowie die Massnahmen zur Sicherstellung des Unterrichtes 
der Kinder von Fabriksarbeitern; 
9) die nachdrücklichste Betonung des Religions-Unterrichtes an der Volksschule, 
die Anordnung des täglichen gemeinsamen Gottesdienstes und der vier 
maligen gemeinschaftlichen Beichte und Communion an jeder Volksschule, 
die Ausschliessung jedes Akatholiken von Erziehung oder Unterricht eines 
katholischen Kindes; 
1) Auch den meistens sehr karg dotirten Collegien der Piaristen wurde einige Verbesserung 
dadurch zu Theil, dass Directoren und Lehrer ihrer Hauptschulen bei vorzüglicher Verwendung aus 
dem Schulfonde remunerirt werden sollten, wogegen sie sich aber auch der Lehramts-Prüfung 
zu unterziehen und ihre Schulen fortan der allgemeinen Schnldistricts - Aufsicht zu unterstellen 
hatlen.
	        
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