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Volltext: Ungarn auf der Wiener Weltausstellung 1873 : Special-Catalog der ausgestellten Gegenstände der Urproduction, Gewerbe, Wissenschaft und Kunst

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Zur Vollziehung der Wahl bestimmt jede Municipal-Behörde 
aus ihrer Mitte ein Centralcomite, welches dann in jedem 
einzelnen Wahlbezirke des Comitates oder der Stadt eine Con- 
scriptions- und eine Wahl Commission entsendet. 
Wahlberechtigt sind alle eingeborenen oder heimats 
berechtigten Bürger, welche das 20. Jahr erreicht haben und weder 
unter väterlicher, noch vormundschaftlicher Gewalt stehen, noch 
von einem Dienstherrn abhängig sind, und keines der im Gesetze 
benannten Kriminalverbrechen beinzichtigt wurden, soferne sie : 
a; in den Städten ein unbewegliches Vermögen imWerthe von 
300 fl. haben, in den Gemeinden aber im Sinne des bestandenen 
Urbarialsgesetzes Session Grundbesitz für sich allein oder ge 
meinsam mit ihren Frauen oder unmündigen Kinder besitzen ; 
b ; Handwerker, Kaufleute und Fabrikanten sind und eine 
eigene Werkstätte, ein Geschäft oder eine Fabrik besitzen, oder 
als Handwerker mit wenigstens einen Gesellen arbeiten; 
c; nach ihrem Vermögen ein sicheres Einkommen von 10O 
Gulden in Silber nachweisen können. 
d; Ohne Berücksichtigung des Einkommens die Doctoren, 
Aerzte, Advokaten, Ingenieure, Professoren, Künstler, Mitglieder 
der ung. Akademie der Wissenschaften, Apotheker, Pfarrer, 
Hilfsgeistliche, Gemeindenotäre und Schullehrer. 
e; Die bereits 20jährigen männlichen Glieder der adeligen 
und Magnatenfamilien und der bisher wahlberechtigten Stadt- 
bürger, auch wenn sie die in den früheren Punkten angegebenen 
Eigenschaften nicht besitzen. 
Mit dieser Qualification meldeten sich zur Wahl in den 
Jahren 1865—68 aus dem eigentlichen Ungarn 704,964 Wähler; 
von diesen entfielen auf den Grundbesitz 483.925, auf Hand 
werker 43,100, auf Fabrikanten 217 , aut Kaufleute 3,596 ; auf 
das Einkommen 43,787 , auf altes Recht (Adel, Magnaten und 
Bürger) 99,584, nimmt man hiezu noch die Wähler Siebenbür 
gens, Croatiens, Slavoniens und Fiumes, so ergibt sich eine 
Wähler-Zahl von nahezu 1,000,000 und machen die Wahlberech 
tigten beiläufig den 15. Tlieil der Bevölkerung aus. 
Das Abgeordnetenhaus wählt selbst seinen Präsi 
denten, seine Vicepräsidenten, Schriftführer und übrigen Beamten. 
Jahresgehalt bezieht nur der Präsident u. z. 12.000 fl. Die Ab 
geordneten erhalten für die Monate, während denen der Reichs 
tag Sitzungen hält, ein Taggeld von 5 fl. 25 kr. und jährlich 
800 fl. Quartiergeld. 
Weltausstellungs-Cathalog. 7
	        
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