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ÖR. XVI. HEERESWESEN.
approbirt werden kann. Die Dauer der
Rekrutenschule ist also unbestimmt: sie va-
riirt zwischen 3 und 5 Monaten.
Die jährliche ' sog. »Exercirzeit», in
welcher die sämmtlichen Beurlaubten im
Dienste sein und im Compagnie- (Batterie-,
Schwadrons-), Bataillons- (Divisions-) und
Brigaden-Exercitium geübt werden sollen,
dauert 3 Monate, gerechnet von dem 1
April oder 1 Mai.
Bei allen garnisonirten Regimentern
sind Schulen vorhanden, in denen die Sol
daten sich im Laufe des Winters im Lesen,
Schreiben und Rechnen üben.
II. Eingetheilte Truppen. Diese, sowie
das Regiment der Wermlandschen Feldjäger,
haben regimenterweise kleine Uebungen an
Zeiten, die durch Generalordre bestimmt
werden, und deren Länge von den An
schlägen abhängig ist, die der Reichstag
votirt. Gegenwärtig wird
die Infanterie folgender 'Massen geübt:
die Rekruten an zwei auf einander folgen
den Jahren bei sog. »Rekruten-Uebungen»
(Rekrytmöten), für welche die Zeit zu 42
Tagen im Jahre bestimmt ist; im ersten
Jahre werden die Rekruten auch während
der 20 Tage der Regiments-Uebungen
geübt, wodurch die ganze Zeit der Rekru
tenbildung auf 104 Tage steigt; die ap-
probirten Soldaten und Jäger an 20 Tagen
jährlicher »Regiments-Uebungen»; ausser
dem sollen sie sich auch in den Monaten
August und September zweimal bei den
Compagnie-Schiessbahnen einfinden, um sich
dort im Scheibenschiessen zu üben. Die
jenigen, welche zu »Scharfschützen» ausge
bildet werden sollen, haben ausserdem regi
menterweise jährlich 8 Tage Schiessübungen.
Die Cavallerie übt die Rekruten in 2
auf einander folgenden Jahren bei »Exer-
cirschwadronen» (zu denen ebenfalls alle
Remonten eingezogen sind). Die Zeit zu
diesen Uebungen ist zu 90 Tagen im
Jahre bestimmt. Die Approbirten werden
an 26 Tage dauernden jährlichen Regiments-
Uebungen geübt.
Hier dürfte der Platz sein, theils die
jährlichen Feldübungen, bei welchen Trup
pen aller Waffengattungen versammelt sind,
aufzunehmen und theils über die Bildung
der Pioniere-, Krankenpflege- und Gewehr
handwerk-Soldaten der Regimenter zu be
richten.
An den letzten Tagen der Regiments-
Uebungen werden die Truppen der Mili
tärdistrikte zusammengezogen, um unter der
Aufsicht des Generalbefehlshabers des Di
strikts im Felddienste geübt zu werden,
wobei die Truppen immer in zwei gegen
einander manoeuvrirende Abtheilungen ge-
theilt sind. Es sollen auch künftig alljähr
lich Herbstübungen stattfiriden. Zu die
sen werden die Regimenter unabhängig von
der Distrikt-Eintheilung commandirt, sodass
die zusammengezogene Stärke ungefähr
4—\ von der Stärke der stehenden Armee
beträgt.
Die Pioniere, von denen sowohl
bei der geworbenen als auch bei der einge-
theilten Infanterie eine Anzahl von 4 bei
jeder Compagnie vorhanden sein sollen,
werden unter den jüngeren Soldaten aus-
.gewählt, welche nach beendigter Rekruten
schule wenigstens eine Regiments-Uebung
mitgemacht haben; sie dienen darauf
als Pioniere 4 Jahre und treten darauf
wieder in das Glied ein. Die Pioniere
werden zu gemeinschaftlichen Uebungen
wähi-end der Befehls- und Regiments-
Uebungen zusammengezogen und dann von
einem ihnen eigens zuertheilten Befehle
geübt, sodass sie hernach kleinere Feld
arbeiten ausführen und bei grösseren ähn
lichen Arbeiten die Handleiter sein können.
Krankenpflege-Soldaten, welche dem
Arzt behülflich sein und die Kranken pfle
gen sollen, zu welchem Zwecke sie zuvor
bei einem festen Militair-Krankenhause einen
besonderen Cursus durchgemacht haben,
sind bei allen Waffengattungen vorhanden.
Die Anzahl derselben ist bestimmt zu 1
per Compagnie und Schwadron und 3 per
Batterie.
Gewehrhandwerk-Soldaten sollen bei
allen Regimentern und Corps der Infan
terie vorhanden sein. Die Soldaten, welche
hierzu ausgebildet werden sollen, machen
bei den Reparationswerkstätten der Artillerie
einen Cursus von dem Umfange durch,
dass sie hernach im Stande sind, nicht nur
die an den Gewehren erforderlichen Repara
tionen zu bewerkstelligen, sondern auch bei
der Besichtigung und Verwahrung derselben
behülflich zu sein.
Die Reservetruppen.
Von diesen haben in Friedenszeiten
nur die Bewehrung Waffenübungen, und