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Beide innerhalb der ersten Kategorie der Subscribenten-Liste
die Sammlung persönlich einleiten und mit
dem ganzen Aufgebote ihrer Kräfte für die Sache eintreten
werden. Diese aufopfernde Thätigkeit der beiden
hochangesehenen Finanzmänner der Hauptstadt war für
den Fortgang der Sache von entscheidender Bedeutung
und es war nach wenigen Tagen gegründeter Anlass
vorhanden, beiden Männern in der Sitzung vom 2. Februar
1857 den Dank des gesammten Comites zu voti^en.
Sie konnten ihrerseits in der genannten Sitzung
die Erklärung abgeben, dass nach den bisherigen Ergebnissen
der von ihnen eingeleiteten Sammlung die
Möglichkeit vorhanden sei, die Schule bald eröffnen
zu können. Demgemäss wurde beschlossen, noch während
der Subscription die Statuten auszuarbeiten, mit
deren Abfassung die Herren Dräsche und Ohligs,
unter Mithilfe der Herren Dr. Zug schwer dt und
Dr. H ö ch s m a n n betraut wurden.
Die Versammlung der Gründer beschloss, den genannten
Herren zur Richtschnur für die Abfassung der
Statuten, dass die im Aufrufe vorkommende Bestimmung
bezüglich der „Stifter“ dahin abgeändert werde,
dass auch ein in fünfjährigen Raten beigesteuerter Beitrag
von 3000 fl. die Qualification des Stifters begründe
und dass bezüglich der Anstellung der Lehrer und Aufnahme
der Schüler an der Anstalt die Ansicht festzuhalten
sei, „dass jedes Glaubensbekenntniss gleichmässig
berücksichtiget werde.“
Dieser Antrag, von Herrn M u r m a n n begründet,
war in erster Reihe von der politischen liberalen Rücksicht
dictirt und entsprach völlig den in Kaufmannskreisen,
im Gegensätze zu der von der Regierung befolgten
dermalen Richtung herrschenden, auf die Gleichberechtigung
der Confessionen zielenden Gesinnungen.
Er war aber auch nothwendig für die Existenz des
Institutes. Ein grosser Theil der Beisteuernden war
nicht katholischen Glaubens und war nicht gewillt, aus
seinen Mitteln eine Lehranstalt zu errichten, welche
Statuten-Entwurf.
Das confessionellc
Moment.