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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Beide innerhalb der ersten Kategorie der Subscriben- 
ten-Liste die Sammlung persönlich einleiten und mit 
dem ganzen Aufgebote ihrer Kräfte für die Sache ein- 
treten werden. Diese aufopfernde Thätigkeit der beiden 
hochangesehenen Finanzmänner der Hauptstadt war für 
den Fortgang der Sache von entscheidender Bedeutung 
und es war nach wenigen Tagen gegründeter Anlass 
vorhanden, beiden Männern in der Sitzung vom 2. Fe 
bruar 1857 den Dank des gesammten Comites zu voti^en. 
Sie konnten ihrerseits in der genannten Sitzung 
die Erklärung abgeben, dass nach den bisherigen Er 
gebnissen der von ihnen eingeleiteten Sammlung die 
Möglichkeit vorhanden sei, die Schule bald eröffnen 
zu können. Demgemäss wurde beschlossen, noch wäh 
rend der Subscription die Statuten auszuarbeiten, mit 
deren Abfassung die Herren Dräsche und Ohligs, 
unter Mithilfe der Herren Dr. Zug schwer dt und 
Dr. H ö ch s m a n n betraut wurden. 
Die Versammlung der Gründer beschloss, den ge 
nannten Herren zur Richtschnur für die Abfassung der 
Statuten, dass die im Aufrufe vorkommende Bestim 
mung bezüglich der „Stifter“ dahin abgeändert werde, 
dass auch ein in fünfjährigen Raten beigesteuerter Bei 
trag von 3000 fl. die Qualification des Stifters begründe 
und dass bezüglich der Anstellung der Lehrer und Auf 
nahme der Schüler an der Anstalt die Ansicht festzu 
halten sei, „dass jedes Glaubensbekenntniss gleichmäs- 
sig berücksichtiget werde.“ 
Dieser Antrag, von Herrn M u r m a n n begründet, 
war in erster Reihe von der politischen liberalen Rück 
sicht dictirt und entsprach völlig den in Kaufmanns 
kreisen, im Gegensätze zu der von der Regierung be 
folgten dermalen Richtung herrschenden, auf die Gleich 
berechtigung der Confessionen zielenden Gesinnungen. 
Er war aber auch nothwendig für die Existenz des 
Institutes. Ein grosser Theil der Beisteuernden war 
nicht katholischen Glaubens und war nicht gewillt, aus 
seinen Mitteln eine Lehranstalt zu errichten, welche 
Statuten-Ent 
wurf. 
Das confessio- 
nellc Moment.
	        
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