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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Beide  innerhalb  der  ersten  Kategorie  der  Subscribenten-Liste
  die  Sammlung  persönlich  einleiten  und  mit
dem  ganzen  Aufgebote  ihrer  Kräfte  für  die  Sache  eintreten
  werden.  Diese  aufopfernde  Thätigkeit  der  beiden
hochangesehenen  Finanzmänner  der  Hauptstadt  war  für
den  Fortgang  der  Sache  von  entscheidender  Bedeutung
und  es  war  nach  wenigen  Tagen  gegründeter  Anlass
vorhanden,  beiden  Männern  in  der  Sitzung  vom  2.  Februar ­
  1857  den  Dank  des  gesammten  Comites  zu  voti^en.
Sie  konnten  ihrerseits  in  der  genannten  Sitzung
die  Erklärung  abgeben,  dass  nach  den  bisherigen  Ergebnissen ­
  der  von  ihnen  eingeleiteten  Sammlung  die
Möglichkeit  vorhanden  sei,  die  Schule  bald  eröffnen
zu  können.  Demgemäss  wurde  beschlossen,  noch  während ­
  der  Subscription  die  Statuten  auszuarbeiten,  mit
deren  Abfassung  die  Herren  Dräsche  und  Ohligs,
unter  Mithilfe  der  Herren  Dr.  Zug  schwer  dt  und
Dr.  H  ö  ch  s  m  a  n  n  betraut  wurden.
Die  Versammlung  der  Gründer  beschloss,  den  genannten ­
  Herren  zur  Richtschnur  für  die  Abfassung  der
Statuten,  dass  die  im  Aufrufe  vorkommende  Bestimmung ­
  bezüglich  der  „Stifter“  dahin  abgeändert  werde,
dass  auch  ein  in  fünfjährigen  Raten  beigesteuerter  Beitrag ­
  von  3000  fl.  die  Qualification  des  Stifters  begründe
und  dass  bezüglich  der  Anstellung  der  Lehrer  und  Aufnahme ­
  der  Schüler  an  der  Anstalt  die  Ansicht  festzuhalten ­
  sei,  „dass  jedes  Glaubensbekenntniss  gleichmässig
  berücksichtiget  werde.“
Dieser  Antrag,  von  Herrn  M  u  r  m  a  n  n  begründet,
war  in  erster  Reihe  von  der  politischen  liberalen  Rücksicht ­
  dictirt  und  entsprach  völlig  den  in  Kaufmannskreisen, ­
  im  Gegensätze  zu  der  von  der  Regierung  befolgten ­
  dermalen  Richtung  herrschenden,  auf  die  Gleichberechtigung ­
  der  Confessionen  zielenden  Gesinnungen.
Er  war  aber  auch  nothwendig  für  die  Existenz  des
Institutes.  Ein  grosser  Theil  der  Beisteuernden  war
nicht  katholischen  Glaubens  und  war  nicht  gewillt,  aus
seinen  Mitteln  eine  Lehranstalt  zu  errichten,  welche

Statuten-Entwurf. ­


Das  confessionellc
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