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Beide innerhalb der ersten Kategorie der Subscriben-
ten-Liste die Sammlung persönlich einleiten und mit
dem ganzen Aufgebote ihrer Kräfte für die Sache ein-
treten werden. Diese aufopfernde Thätigkeit der beiden
hochangesehenen Finanzmänner der Hauptstadt war für
den Fortgang der Sache von entscheidender Bedeutung
und es war nach wenigen Tagen gegründeter Anlass
vorhanden, beiden Männern in der Sitzung vom 2. Fe
bruar 1857 den Dank des gesammten Comites zu voti^en.
Sie konnten ihrerseits in der genannten Sitzung
die Erklärung abgeben, dass nach den bisherigen Er
gebnissen der von ihnen eingeleiteten Sammlung die
Möglichkeit vorhanden sei, die Schule bald eröffnen
zu können. Demgemäss wurde beschlossen, noch wäh
rend der Subscription die Statuten auszuarbeiten, mit
deren Abfassung die Herren Dräsche und Ohligs,
unter Mithilfe der Herren Dr. Zug schwer dt und
Dr. H ö ch s m a n n betraut wurden.
Die Versammlung der Gründer beschloss, den ge
nannten Herren zur Richtschnur für die Abfassung der
Statuten, dass die im Aufrufe vorkommende Bestim
mung bezüglich der „Stifter“ dahin abgeändert werde,
dass auch ein in fünfjährigen Raten beigesteuerter Bei
trag von 3000 fl. die Qualification des Stifters begründe
und dass bezüglich der Anstellung der Lehrer und Auf
nahme der Schüler an der Anstalt die Ansicht festzu
halten sei, „dass jedes Glaubensbekenntniss gleichmäs-
sig berücksichtiget werde.“
Dieser Antrag, von Herrn M u r m a n n begründet,
war in erster Reihe von der politischen liberalen Rück
sicht dictirt und entsprach völlig den in Kaufmanns
kreisen, im Gegensätze zu der von der Regierung be
folgten dermalen Richtung herrschenden, auf die Gleich
berechtigung der Confessionen zielenden Gesinnungen.
Er war aber auch nothwendig für die Existenz des
Institutes. Ein grosser Theil der Beisteuernden war
nicht katholischen Glaubens und war nicht gewillt, aus
seinen Mitteln eine Lehranstalt zu errichten, welche
Statuten-Ent
wurf.
Das confessio-
nellc Moment.