Hummer i-8
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dem er 1452 den Herzog Fudwig non Saooyen zum
neuen Herrn ernannt hatte, die österreichischen überall an
den Toren austilgen und durch saooyische ersehen lief),
flls im folgenden fahre Prinz Amadeus die Stadt be
suchte; lief) man ihm zu Ehren auch einen sanoyischen
Wappenschild in ein fernster der großen Ratsstube machen,
und als er 1469 mit seiner Gemahlin den Besuch wieder
holte, erhielt sogar ein fenster in seinem Schlafgemach
den gleichen Schmuck. Flach größer aber mar die freude,
als im fahre 1478 freiburg freie Reichsstadt wurde und man
das saooyische Kreuz an den Stadttoren durch den Reichs
adler ersehen konnte. Damals lief] der Rat den Glas
maler Urs Werder non Bern kommen, damit er neun
groije Glasgemälde mit dem Staatswappen und dem Reichs
schilde darüber anfertige, die in den fenstern der Kirche
St. Flikolaus, des Rathauses und der Kanzlei, jedermann
sichtbar, dieses freudige Ereignis bestätigen sollten, flls
dann die Stadt 1481 in den Bund der Eidgenossen auf
genommen wurde, machte sich kurze Zeit darauf einer
ihrer angesehensten Bürger auf die Reise, um non den
neuen Bundesgenossen ihre Wappen zum Schmucke derRats-
stubezu erbitten, welche seit 1505 als llfeisterwerke des Berner
Glasmalers Hans funk in deren fenstern erglänzten.
Dafür gehörte der Rat dieser Stadt fortan zu den freu
digsten Gebern non Wappenscheiben nach den Fanden der
neuen freunde.
Solche Stiftungen aus politischen, resp. staatsrecht
lichen Gründen erhielten sich sogar noch zu den Zeiten,
als die fenster- und Wappenschenkungen in ihrer groljen
Mehrzahl zu reinen Gunst- und freundschaflsbezeigungen
geworden waren. Schon 1481 hatte der Rat non frei
burg sein Wappen in die Kirche non Kerzers mit der Be
gründung geschenkt: „vehu (vu) quil soiit uostres.nach
dem die Eidgenossen im Jahre 151.4 an Stelle des alten
Dynastengeschlechtes der Grafen non Höchberg non Stadt
und Herrschaft Fleuenburg Besit] ergriffen hatten, stellte
der in ihrem Flamen regierende Fandoogt Flikolaus Halter
wenige fahre später das Gesuch, sie möchten in das grofje
Rundfenster der Kathedrale ihre Wappen stiften, damit
diese aller Welt oerkünden, dal] diese Stadt unter ihrem
llfachtschut] stehe. Lind noch im fahre 1576 fügen die
Fandleute zu Gantenschwil, einem Dorfe im Gebiete des
alten Kantons Bern, ihrem Bittgesuche um fenster und
Wappen in ihre Kirche die Begründung bei, sie wohnten
weit weg non ihren (reformierten) Herren und hart an der
Grenze des (katholischen) Fuzernergebietes. Demnach
sahen sie in dem heimischen Staatswappen als Schmuck
eines der Kirchenfenster geradezu ein Schulpnitte! gegen
Übergriffe ihrer andersgläubigen Hachborn. Es kann
darum nicht befremden, daf], wenn in einem öffentlichen
Fokale das geschenkte Standes- oder Stadtwappen bös
willig zerbrochen wurde, die betroffene Regierung dies
als eine Beleidigung empfand. So klagten im fahre 1527
bei Ausbruch der Reformationswirren die Zürcher Ge
sandten den eidgenössischen Boten „was Schmach und
Schande den non ihren Herren geschenkten Wappen und
fenstern mit Zerschlagen und sonstwie begegne“. Und
in der Tat wurden in den beginnenden Religionskriegen
nicht selten an den Wappenscheiben der Gegner unoer-
nünftige Racheakte ausgeübt,
Diese staatsrechtliche Bedeutung, welche man den
Wappenschenkungen der eidgenössischen Stände beilegte,
wurde dann in der folge nicht selten dazu benut]t, um
damit die Bittgesuche um Schenkung non Wappenscheiben
zu begründen, indem man beifügte: „die fremden sollen
sehen, wem wir gehören“.
Allein weder die Schenkungen aus religiösen, noch
die aus politischen, resp. staats- oder herschaftsrechtlichen
FFlotioen hatten oermacht, der Glasmalerei die Bedeutung
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für die Eidgenossenschaft zu oerschaffen, welche ihr seit
dem Ende des 15. fahrhunderts während mehr als zwei
hundert fahren zukam. Erst als das fenster- und Wappen
schenken zur Volkssitte geworden war, an der sich alle
Kreise beteiligten, oom Patrizier und Ratsherrn bis hin
unter zum Gemeindehirten und Rachrichter, wurde die
Glasmalerei zu einer Kunstbetätigung mit nationalem Ge
präge, welche in ihren guten Feistungen die der Hach-
barstauten weit überflügelte. Das kam so.
Bis zur ruhmreichen Beendigung des Krieges, den
die Eidgenossen während der fahre 1474 bis 1477 mit
Unterstütjung ihrer Hachborn aus Süddeutschland gegen
Karl den Kühnen oan Burgund führten, waren die ein
zelnen Bundesglieder, Städte und Fänder, oar allem darauf
?ig. 2.
bedacht, die oerfügbaren Mittel zur Befestigung ihrer
Hoheitsrechte und zur Erweiterung ihrer territorialen Ge
biete zu oerwenden. Wahl wurden in einzelnen Städten
durch die Bürgerschaft ansehnliche Kirchen gebaut und
mit einigem Aufwande oon Werken der bildenden Kunst
ausgestatfet; allein mit Ausnahme der Münster zu Bern
und freiburg waren es doch im allgemeinen bescheidene
Unternehmungen Denn es fehlten dem Fände die geist
lichen und weltlichen fürsten, welche in monumentalen
Prachtbauten sich bleibende Denkmäler schaffen wollten,
fm allgemeinen gab man sich damit zufrieden, wenn die
Kirchen überhaupt fenster aus dem trüben und undurch
sichtigen Waldglas besagen und in den Rats- und Patri
zierhäusern wenigstens eine Stube sich dieses Vorzuges
erfreute. Eine größere Unternehmungslust fing sich erst
zu regen an, als die Besiegung des mächtigsten feindes
nicht nur den bisherigen Besil] an Fändergcbieten garan-