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MAK

Full text : Jahrgang 11 (1919) (13)

Nr.  13

Internationale  Sammler-  Zeitung

Seite  99

Tätigkeit  des  ausübenden  Künstlers  sich  ergeben.
Die  besonderen  Eigentümlichkeiten,  die  in  Folge
dieses  besonderen  Wesens  und  dieser  besonderen
Gesetze  allen  Werken  einer  bestimmten  Kunstart
gemeinsam  zu  sein  pflegen,  werden  wiederum  unter
dem  Namen  des  Stils  zusammengefaßt;  und  man
spricht  demgemäß  vom  epischen,  lyrischen,  dramatischen ­
  Stil,  vom  plastischen,  malerischen,  architektonischen, ­
  vom  Opern-  und  Oratorienstil.  Das  was  im
einzelnen  Kunstwerke  dem  Stile  in  diesem  Sinne  des
Wortes  angemessen  erscheint,  wird  daher  als  ^stilgemäß"
  bezeichnet,  und  eine  stilgemäße  Auffassung,
Behandlung,  Komposition  usw.  ist  mithin  immer  ein
Lob.  Statt  „stilgemäß“  wird  auch  wohl  der  Ausdruck
„stilistisch“  gebraucht,  und  das  Zeitwort  „stilisieren“
bezeichnet  dann  die  Tätigkeit  des  Künstlers,  durch
die  er  seinem  Werke  das  Gepräge  des  Stilgemäßen
gibt.  An  diese  Bezeichnung  lehnt  sich  dann  jener

Sprachgebrauch  an,  durch  welchen  endlich  die  Grundbedeutung ­
  des  Wortes  noch  weiter  ausgedehnt  erscheint,
in  dem  das  Prädikat  „stilisiert",  ohne  Rücksicht  auf
die  besondere  Kunstart  und  ihre  Gesetze,  solchen
Werken  beigelegt  wird,  die  überhaupt  durch  eine
gewisse  innere  Gesetzlichkeit  in  der  Komposition
des  Ganzen,  im  Aufbau  der  einzelnen  Teile,  in  der
Formgebung  und  Charakteristik  der  Figuren,  in  der
Durchbildung  des  Einzelnen  usw.  sich  auszeichnen.
Und  demgemäß  kann  man  von  einem  „stilisierten
Genre-Bilde“  reden  und  mit  diesem  Beiwort  den
Vorzug  einer  „selbständigen  Formenbildung  nach
den  Gesetzen  einfacher  Größe  und  Schönheit“  bezeichnen. ­
  Denn  auch  durch  diese  weiteste  und  anscheinend ­
  heterogene  Bedeutung  schimmert  doch
immer  noch  der  ursprüngliche  griechische  Sinn  des
Wortes  „Stil"  hindurch.

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Der  Silberfund  vom  Traprain  Law-Hügel.

Aus  dem  Haag  wird  uns  geschrieben:
In  Whittingehame,  dem  schottischen  Landgute
des  Ministers  Arthur  Balfour,  wurde  Ende  Mai  ein
Silberfund  gemacht,  der  in  den  Kreisen  der  Kunstgelehrten ­
  und  Altertumsforscher  viel  Aufmerksamkeit
erregt.
Auf  dem  Gipfel  des  720  Fuß  hohen  Hügels  Traprain ­
  Law  (32  Kilometer  östlich  von  Edinburg)  waren
schon  vor  dem  Kriege  von  schottischen  Altertumsforschern ­
  Grabungen  begonnen  worden,  weil  dort
vorhandene  Reste  von  Erdwerken  auf  eine  alte  Ansiedlung ­
  hinwiesen.  Während  des  Krieges  setzte  der
für  derlei  Arbeiten  begeisterte  Mr.  A.  O.  Curie  die
Grabungen  eigenhändig  fort.  Aber  erst  jüngst,  nachdem ­
  er  mit  Dr.  George  Macdonald  Arbeiter  neu
aufgenommen  hatte,  sollte  sein  Eifer  besonderen  Lohn
finden  durch  die  Aufdeckung  eines  ungewöhnlich
reichhaltigen  Silberschatzes.  Die  eingesammclten
Stücke  füllten  drei  große  Wassereimer.  Soweit  die  bisherige ­
  Prüfung  ergeben  hat,  hegt  hauptsächlich  eine
spätrömische  Silberschmiedearbeit  und
Kirchensilber  aus  dem  Ende  des  vierten  Jahrhunderts ­
  vor.
Nach  den  vorliegenden  Berichten  englischer  Blätter
scheint  kein  einziges  der  größeren  Stücke  ganz  zu  sein.
Alles  ist  zerbrochen,  anscheinend  zerhackt.  Bisher  sind
unter  den  Darstellungen  auf  den  Silbergeräten  eine
Geburt  der  Venus,  ein  Pan,  Adam  und  Eva,  eine  Anbetung ­

  der  heiligen  drei  Könige  festgestellt.  Einen
vollen  Überblick  wird  erst  die  Zusammenstellung
der  zueinander  gehörenden  Bruchstücke  ergeben.
Einige  römische  Münzen  aus  dem  Ende  des  vierten
Jahrhunderts  und  einige  altgermanische  Schmuckstücke
wie  eine  Silberbrosche,  deuten  annähernd  die  Zeit  der
Vergrabung  an.  Auf  einem  Stück  Kirchensilber  wurde
die  Inschrift  PRVMIA  COE  ISIAP  gefunden.  Sie
könnte  auf  die  Benediktinerabtei  Prüm  (Prumia),
Regierungsbezirk  Trier,  hin  weisen,  die  schon  vor  720
bestand  und  in  der  Kaiser  Lothar  I.  begraben  wurde.
Der  Zustand  des  Silbers  spricht  auf  das  deutlichste
dafür,  daß  es  sich  um  in  aller  Eile  vergrabene  Beute
eines  kriegerischen  Raubzuges  handelt.  Allerdings  fehlt
alle  Möglichkeit  der  Feststellung,  ob  es  normanische,
englische,  schottische  oder  deutsche  Seeräuber  waren,
die  sich  —  wie  sie  glauben  mochten  —  zeitweilig  des
Schatzes  entledigen  mußten  und  zu  diesem  Zwecke
den  von  der  See  weither  sichtbaren  Traprain  Law-Hügel
  erwählten.
Mit  dem  berühmten  Silberfunde  von  Hildesheim
in  seiner  köstlichen  Wohlerhaltung  ist  natürlich  dieser
Fund  nicht  zu  vergleichen;  aber  er  ist  einer  der  umfänglichsten, ­
  die  je  erfolgt  sind.
Der  Fund  wird  wahrscheinlich  einem  Edinburger
Museum  zufallen,  da  das  schottische  Recht  nicht  wie
das  englische  Schatzfunde  zu  einem  absoluten  Königsrechte ­
  macht.

Chronik.

Autographen.
(Die  Versteigerung  bei  Henrici.)  Man  berichtet  uns
aus  Berlin:  Jn  der  letzten  Autographenauktion  bei  Henrici
wurden  Briefe  von  Beethoven  mit  340  und  460  Mark  bezahlt,
kleine  musikalische  Skizzen  (30  Notenzeilen  zum  Streichquartett ­

  op.  18)  mit  1320  und  der  vierstimmige  Chor  „Wir  bauen
und  sterben“  mit  2000  Mark.  Diese  Beethovoll-Autographen
gingen  nach  Frankfurt  am  Main.  Die  Stadt  Wien  kaufte  einen
Brief  von  Johannes  Brahms  für  120  Mark,  einen  an  den  österreichischen ­
  Dichter  Otto  Prechtler  gerichteten  Brief  Robert
Schumanns  für  150  Mark  und  einige  Briefe  Grillparzers
            
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