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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 45)

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schon voraufgegangen war. Das ist auch zum Theil bereits geschehen 
und trotz der kurzen bisher verilossenen Zeit mit günstigem Erfolge, wie 
schon die Ausstellung zu Paris erkennen liess. Mittlerweile sind wie- 
der ein paar Jahre vergangen, man hat Grund anzunehmen, dass die Re- 
formen eich ausgedehnt haben, und will nun sehen, wie weit sie gediehen 
sind. Zugleich soll die Ausstellung selber fir diejenigen, welche diesen 
Weg noch nicht betreten haben , ein Sporn sein, sich dem erfolgreich 
gegebenen Beispiele anzuschliessen. Ein einmal gelungener Versuch wird 
die Bahn weiter verfolgen lassen. . 
Indem das Programm mit dieser zweiten Bedingung höhere Anfor-l 
derungen an die zur Ausstellung zulässigen Gegenstände stellt, wird: 
schon die Zulassung allein zur Garantie für eine gewisse 
Güte und Grelungenheit und die Ausstellung selbst eint 
Ehre für den Gegenstand und seinen Verfertiger. Schon da- 
durch würden Prämien und Preise überfinssig gemacht, wollte man sie 
nicht um aller der Gründe willen verbannen, die sie für jeden Einsichte- 
vollen und Eingeweihten in Misscredit gebracht haben. 
Das aber setzt wieder eine vollkommen unabhängige „Alud voll- 
kommen urtheilsfehige Jury voraus , die nicht nach der bislärigen Ge- 
wohnheit aus den Ausstellern selbst gebildet ist, sondern als Männern, 
die ausserhalb der Industrie stehen, aber Herz und Verstlndniss dafür 
haben. Solche Kräfte besitzt das Museum glücklicherweis in den Mit- 
gliedern seiner Institute, in dem Aufsichtsrathe und in  Lehrkörper 
der Kunstgewerbeschule, sowie in den Mitgliedern des Curttoriums. Diese 
Herren sind berufen, direct oder indirect, die gedeihliclä Entwickelung 
der heimischen Kunstindustrie zu fördern; das Interesselißrßelben ist ihr 
eigenes wie das des Museums; das Wohl derselben istlibre Aufgabe, ihr 
Beruf, ihr Amt. Wo und wie liesse sich besser ein] Körperschaft zu. 
sammenstellen, bei der Wissen, Freiheit und Wo ollen in gleicher 
Weise vereinigt, zu gleichem Vertrauen berechtigen Die Jury hat nach 
bestimmten Grundsätzen zu entscheiden, die im A emeinen bereits im 
ä. 2 ausgesprochen worden, das Programm verpfiic et Sie aber nicht, ir- 
gend eine Rechnung von ihrem Urtheil zu legen. Die Nothwendigkeit 
dieser ausdrücklichen Entlastung wird jedem einl ßlllßl), der des schwie- 
rige Amt eines Jurors aus der Erfahrung kenntJEin allseitiger Wunsch 
der Industriellen selbst hat dieser Bestimmung m Ausdruck verholfen. 
Wie durch eine solche Jury für ein gere es Ürtbeil bei der Auf- 
nahme Garantie geboten wird, so wird auch ei' andere Commission aus 
den entsprecbendsten Kräften gebildet Werdenfllm für ein schönes und 
harmonisches Arrangement zu sorgen. i 
Auch in dieser Beziehung wird einig Strenge obwalten müssen, 
soll das erreicht werden, was beabsichtigt d, eine wahre Musteraus 
stellung der österreichischen Kunstindushie und die Aussteller werden 
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