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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 45)

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lage hat. In dem Begriif Knnstindustrie tritt nun beides zusammen, das

Schöne verbindet sich mit dem Nützlichen, mit dem Zweckdienlichen,

mit dem, was wirklich gebraucht wird oder mindestens den Schein des

Branchbaren an sich trägt. In dieser Verbindung liegt das Wesentliche.

Irgend ein Gegenstand des Gebrauches, ein Topf, ein Instrument, ein

Werkstück, das sein Verfertiger hat zugleich verschönern wollen, indem

er ihm eine von dem blos zweckdienlichen abweichende, für das Auge

wohlgefallige Gestalt gegeben oder ihm eine von dem Standpunkte der

Zweckmlissigkeit überflüssige Verzierung angehängt hat, es ist dadurch

in das Gebiet der Kunstindustrie gerückt. es ist dadurch ein knnstindnstrieller

 Gegenstand geworden.

Ein solches Werk ist also principiell für eine Ausstellung, wie

sie hier in Rede steht, wohlberechtigt. Fehlt dieses Zeichen der Kunst

oder der Schönheit, ist der Gegenstand hlos Topf, blos Instrument, hlos

Ziegel und weiter nichts, wie gut auch immer gearbeitet, so ist er von

einer solchen Ausstellung ausgeschlossen.

Nehmen wir als Beispiel der Erläuterung eine feuer- und einbruchsichere

 Gasse. Die Vollendung der Arbeit in diesem praktischen Sinne,

die auf das Vollkommenste erreichte Sicherheit gegen Feuer, List und

Gewalt gibt gar kein Moment zur Berechtigung für eine Knnstindustrieausstellung

 ab; es muss erst das Bestreben hinzukommen, dem Werke

ein schönes wohlgefalliges Ansehen zu geben, sei es durch die künstlerische

 Construction, d. h. durch schöne Raumverhältnisse, oder durch

hinzugefügte Verzierung, oder besser durch beides zugleich.

Ist es das Moment der vom Künstler oderArheiter hervorgerufenen

Schönheit oder Verschönerung des Gegenstandes, welches zur Ausstellung

 berechtigt, so fallen damit selbstverständlich von einer kunstindustriellen

 Ausstellung alle Rohmaterialien und alle halbverarheiteten Stoffe

hinweg. die noch als Materialien zur Verfertigung des knnstindustriellen

Gegenstandes zu dienen haben, oder man müsste, da doch auch das

Werden neben dem Gewordenen, die Urstoife neben dem Producte ihr

Interesse haben, sie eigens und ausdrücklich mit einbeziehen. Eine solche

Ausnahme enthält in der That unser Programm, indem es „auch die

Verwendung einer neuen oder erneuerten, auf die Kunstgew

 erbe sich be zie h en d en Techn i k" zur Ausstellung berechtiget.

Wer bedenkt, wie wichtig gerade in der Kunstindnstrie für die ästhetischen

 Resultate die Technik ist, und wer weiss, wie manches alte Verfahren

 verloren gegangen, manches in den jüngsten Tagen -- wir erinnern

 an verschiedene Emailarten, sowie an Fayence und Majolica -

wieder aufgenommen, der wird die Ausnahme, die hier gemacht worden,

für vollkommen gerechtfertigt erkennen.

Betrachten wir nun auf der anderen Seite das Verhältniss der reinen

Kunst zur Kunstindustrie, so gehören der Ersteren, abstract genommen,

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