MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 184)

Theil noch stärker, bei den Regioual- und Local-Ausstelluttgen etc. fühlbar 
gemacht hatten. 
Nunmehr begegnet die Meinung, es sei hohe Zeit, die Industrie- 
Ausstellungen wieder der Industrie zurückzugeben und zu dem Zwecke 
Normen aufzustellen innerhalb der Staaten, aber auch von Staat zu Staat, 
kaum noch einem ernstlichen Widerspruche. 
ADie Postulate für die Regelung des internationalen Ausstellungs- 
wesens stehen, wie gesagt, seit Langem fest. Man wünscht längere Fristen 
zwischen den Weltausstellungen, damit diese wieder, der ursprünglichen 
Idee gemäß, wirklich Bilder des jeweiligen Standes der Industrie werden 
können und die gewerbetreibende Bevölkerung nicht fast alljährlich zu 
Anstrengungen und Opfern veranlasst werde, welche dem stetigen Fort- 
schreiten hinderlich und zu welchen die möglichen Vortheile in gar keinem 
Verhältnisse mehr stehen. Man wünscht die Aufstellung gewisser Schranken, 
damit die Industrie-Ausstellungen nicht mehr und mehr zu internationalen 
Bazaren und Volksbelustigungen herabsinken. Dies wäre sofort zu er- 
reichen, wenn nur einige der größeren Industriestaaten übereinkämen, 
sich an keinem derartigen Unternehmen zu betheiligen, welches nicht durch 
einen bestimmten, vielleicht zehnjährigen Zeitraum von dem letzten ge- 
trennt sein sollte. Allerdings hätte auch ohnedies jeder Staat das Recht, 
die von irgend einem Lande, welches die Veranstaltung einer Weltausstel- 
lungppportun findet, ausgeschriebene Steuer zu verweigern; aber wie die 
Erfahrung gezeigt hat, darf unbedingt jede Ausstellungsidee auf Anklang 
und Anhang rechnen, halten die ernstesten Vorsätze den Lockrufen gegen- 
über nicht Stand und werden dem einzelnen Staate, welcher sich etwa 
zurückhalten möchte, gewiss Motive supponirt, welche der Sache selbst 
fernliegen. Ein wirklicher Damm gegen die Ueberfluthung kann daher 
nur durch eine grundsätzliche Entscheidung "geschaffen werden. Ist aber 
einmal durch längere Zwischenräume Vorsorge dagegen getroffen, dass die 
Weltausstellungen förmlich mit einander concurriren, so darf man hoffen, 
auch die Thätigkeit für die Ausstellungen wieder auf ein vernünftiges 
Maß reducirt zu sehen, weil dann für die Veranstalter und für die Theil- 
nehmer der unmittelbare Antrieb entfällt, die noch in frischester Erinnerung 
stehenden Leistungen für die eine durch übermäßige Anstrengungen für 
die andere zu verdunkeln; darf man hoffen, dass die Industrie wirklich 
im Arbeits-, nicht im Feierkleide auftreten und zeigen werde, was sie 
macht, nicht aber, was sie unter außergewöhnlichem Verhältniss, ein- 
mal und nicht wieder, machen kann. Eine internationale Vereinbarung, 
wie sie auf so vielen Verkehrsgebieten ja erreicht worden ist, würde natur- 
gemäß auch noch andere principielle Bestimmungen umfassen, z. B. in 
Ansehung der lngerenz der Behörden und öffentlichen Institute für Gewerbe 
und Handel, die Bildung der Commissionen, Aufnahms- und Beurtheilungs- 
jury u. dgl. m., damit wenigstens eine gewisse Einheitlichkeit und Schutz 
gegen Vergewaltigung erzielt werde.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.