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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 101)

4.5

1. Den Zeichenunterricht" in den Volks-, Bürgen, Mittelschulen

und Gymnasien zu regeln, Lehrpläne und Zeichenvorlagen, welche mit

diesen im Einklange stehen, zu schaffen;

z. die Lehrerhildung für den Unterricht im Zeichnen und Modelliren

 auf eine rationelle Basis zu stellen; und endlich

3. durch Einführung allgemeiner Zeichenschulen jenen

Gelegenheit zu geben, zeichnen zu lernen, die entweder gar nicht in der

Lage sind, sich einen genügenden Unterricht im Zeichnen zu verschaffen,

_oder die innerhalb der Schulen, in denen sich dieselben befinden, nicht

jenen Grad von Zeichenfertigkeit erhalten konnten, den sie für ihren künftigen

 Lebensberuf gebrauchen, als Gymnasiasten, welche Architekten oder

Maler werden wollen, Techniker, welche in rein künstlerische Lebenssphäre

 überzutreten gewillt sind.

Diese allgemeinen, auf gleicher Basis eingerichteten Zeichenschulen

sollen in allen Kronlandshauptstädten und dort auch eingeführt werden,

wo sich ein Bedürfniss nach solchen Schulen geltend macht und zwar

nach Massgabe der Räume und der Mitteln, welche zur Verfügung stehen

und der disponiblen Lehrer. In Brünn ist bereits eine solche Schule

eingeführt worden (dort lehren die Herren Laizner und Roller); in

Wien werden vorläufig zwei in das Leben gerufen, eine für Mädchen

und Frauen in den Räumen des Pädagogiums, welche von der Gemeinde

vertretung nur Verfügung gestellt wurden und eine in derRealschule unter

den Weissgärbern, wo Prof. Grandauer den Unterricht übernommen

hat. Auch in Prag wird noch in diesem Winter eine solche Schule errichtet

 werden. Dann dürften Triest, Lemberg, Innsbruck, Graz, Salzburg

in erster Linie in Betrachtunglkommen.

_ DieHBemerkungen, die über den Zeichenunterricht gemacht worden

sind, beziehen sich auf das Zeichnen als Unterrichtsgegenstand in Volks-,

Bürgen, Gewerbe- und Mittelschulen, nicht auf das Zeichnen als Kunst

im eigentlichen Sinne des Wortes.

Das Zeichnen im künstlerischen Sinne des Wortes ist nicht blos

eine Fertigkeit; sie setzt die Fertigkeit voraus, ist Fertigkeit par excellence,

berührt aber ganz andere Gebiete des Geisteslebens, als es die sind, von

denen eben die Rede war. Da alle Kunst ein Denken und Dichten in

Linien und Farben ist, so ist die Kunst par excellence die Kunst des

Zeichnens, d. h. das Umsetzen des schöpferischen Gedankens, wie des

künstlerischen Vorstellens und Empfindens in Linien. Jeder grosse Künstler

war daher ein grosser Zeichner, da jeder im eminenten Sinne des Wortes

die Fertigkeit besass, das was er dachte, geistig anschaute, seine Phantasie

belebte, auch in der Fläche darzustellen; jeder grosse Künstler war auch

ein Zeichner in seiner Art. Seine Eigenart tritt in und durch die Zeichnung

hervor; der Colorist zeichnet schon malerisch, der Stylist in Linien; jede

Künstlerschule hat ihre Art zu zeichnen, jedes Jahrhundert seinen künstlerischen

 Typus, sich durch das Zeichnen eigenartig auszudrücken. Dieses vor-
            
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