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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 101)

4.5 
1. Den Zeichenunterricht" in den Volks-, Bürgen, Mittelschulen 
und Gymnasien zu regeln, Lehrpläne und Zeichenvorlagen, welche mit 
diesen im Einklange stehen, zu schaffen; 
z. die Lehrerhildung für den Unterricht im Zeichnen und Mo- 
delliren auf eine rationelle Basis zu stellen; und endlich 
3. durch Einführung allgemeiner Zeichenschulen jenen 
Gelegenheit zu geben, zeichnen zu lernen, die entweder gar nicht in der 
Lage sind, sich einen genügenden Unterricht im Zeichnen zu verschaffen, 
_oder die innerhalb der Schulen, in denen sich dieselben befinden, nicht 
jenen Grad von Zeichenfertigkeit erhalten konnten, den sie für ihren künfti- 
gen Lebensberuf gebrauchen, als Gymnasiasten, welche Architekten oder 
Maler werden wollen, Techniker, welche in rein künstlerische Lebens- 
sphäre überzutreten gewillt sind. 
Diese allgemeinen, auf gleicher Basis eingerichteten Zeichenschulen 
sollen in allen Kronlandshauptstädten und dort auch eingeführt werden, 
wo sich ein Bedürfniss nach solchen Schulen geltend macht und zwar 
nach Massgabe der Räume und der Mitteln, welche zur Verfügung stehen 
und der disponiblen Lehrer. In Brünn ist bereits eine solche Schule 
eingeführt worden (dort lehren die Herren Laizner und Roller); in 
Wien werden vorläufig zwei in das Leben gerufen, eine für Mädchen 
und Frauen in den Räumen des Pädagogiums, welche von der Gemeinde 
vertretung nur Verfügung gestellt wurden und eine in derRealschule unter 
den Weissgärbern, wo Prof. Grandauer den Unterricht übernommen 
hat. Auch in Prag wird noch in diesem Winter eine solche Schule er- 
richtet werden. Dann dürften Triest, Lemberg, Innsbruck, Graz, Salzburg 
in erster Linie in Betrachtunglkommen. 
_ DieHBemerkungen, die über den Zeichenunterricht gemacht worden 
sind, beziehen sich auf das Zeichnen als Unterrichtsgegenstand in Volks-, 
Bürgen, Gewerbe- und Mittelschulen, nicht auf das Zeichnen als Kunst 
im eigentlichen Sinne des Wortes. 
Das Zeichnen im künstlerischen Sinne des Wortes ist nicht blos 
eine Fertigkeit; sie setzt die Fertigkeit voraus, ist Fertigkeit par excellence, 
berührt aber ganz andere Gebiete des Geisteslebens, als es die sind, von 
denen eben die Rede war. Da alle Kunst ein Denken und Dichten in 
Linien und Farben ist, so ist die Kunst par excellence die Kunst des 
Zeichnens, d. h. das Umsetzen des schöpferischen Gedankens, wie des 
künstlerischen Vorstellens und Empfindens in Linien. Jeder grosse Künstler 
war daher ein grosser Zeichner, da jeder im eminenten Sinne des Wortes 
die Fertigkeit besass, das was er dachte, geistig anschaute, seine Phantasie 
belebte, auch in der Fläche darzustellen; jeder grosse Künstler war auch 
ein Zeichner in seiner Art. Seine Eigenart tritt in und durch die Zeichnung 
hervor; der Colorist zeichnet schon malerisch, der Stylist in Linien; jede 
Künstlerschule hat ihre Art zu zeichnen, jedes Jahrhundert seinen künstle- 
rischen Typus, sich durch das Zeichnen eigenartig auszudrücken. Dieses vor-
	        
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