Figuren nach dem Runden auszubilden; andererseits wird in derselben das
Malen von Blumen und Thieren nach der Natur, von Ornamenten nach
Vorbildern, ferner das Zeichnen von einschlägigen, ausgeführten kunstin-
dustriellen Objecten gelehrt; -- weiter bezweckt der Unterricht daselbst,
den Zöglingen an den vorzüglichsten Mustern des Kunstgewerbes und der
rein decorativen Kunst die Verwendung der menschlichen Figur, der
thierischen und Pllanzenformen als Ornament zu zeigen und sie zu lehren,
die einschlägigen Vorbilder entsprechend zu copiren und in Farbe darzu-
stellen, wobei Gelegenheit genommen wird, die verschiedenen in der Deco-
rationsmalerei üblichen Methoden und Techniken der Malerei (Aquarell-,
Fresco-, Tempera- und Oelmalerei) zu üben.
Die Kunstgewerbe, auf welche sich der Unterricht in dieser Fach-
schule bezieht, selbstverständlich mit specieller Pflege der besonders her-
vortretenden individuellen Begabung und Richtung, sind beispielsweise
die Wanddecoration im Grossen, das ganze Gebiet der Ornamentation für
Glas und Porcellan, für Email und Mosaik, für gewebte Stolfe u. s. w.
Die Schüler dieser Fachschule haben die Vorlesungen über die Lehre
von Gefässen und Geräthen und diejenigen, welche sich besonders mit
figuralern Zeichnen und Malen zu beschäftigen haben, auch jene über Ana-
tomie zu besuchen.
Als specielle Erfordernisse für die Aufnahme in diese Fachschule werden
ausser den allgemeinen Erfordernissen des S. 6 die erlangte Fertigkeit im
Freihandzeichnen von figuralen Objecten, dann Thier-, Blumen- und Orna-
mentstudien nach plastischen Vorlagen, entsprechende Uebung im Zeichnen
nach dem Runden, endlich der Nachweis über die Kenntniss der Projections-
und Schattenlehre, der Perspective und der Styllehre gefordert.
ä. 19.
Nebst den bei den einzelnen Fachschulen schon erwähnten theore-
tischen Vorlesungen werden in einem entsprechenden Turnus für die Fach-
schulen auch Vorlesungen über Kunstgeschichte und über Geschichte der
Kunsttechnik abgehalten. Zu dem Besuch der zuletzt genannten Disciplin
sind diejenigen Zöglinge verpflichtet, denen dies mit Rücksicht auf ihren
künftigen Beruf als Fachlehrer angeordnet wird.
ä. 20.
Für das Atelier für Ciselirkunst, welches mit der Fachschule für
Bildhauerei verbunden ist, und für den Curs für künstlerische Anwendung
besonderer technischer Verfahrungsarten, welcher der Fachschule für Bau-
kunst und Bildhauerei verbunden ist, bestehen besondere Reglements.
ä. 21.
[n allen Fachschulen werden von den Professoren Compositionsauf-
gaben gestellt, die nach Thunlichkeit in der Schule nach dem Entwurfe