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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 162)

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gehört aber die Kunstplilege von Staatswegen nicht minder als der eigentliche

 Unterricht. Darum erscheint es als Postulat einheitlicher Culturpolitik,

 dass namentlich die Bildungsinteressen der Kunstindustriellen in

gleichem Geiste mit allen anderen Kunstfragen von einer Centralstelle

aus gelenkt werden, welche die PHichten einer Direction der schönen

Künste und einer obersten Schulbehörde in sich vereinigt.

In Frankreich, das in allen diesen Entwicklungen weit voraus ist,

besteht denn auch diese Organisation. Dort sieht jede Handelskammer,

jeder Gewerbeverein, jeder Industrielle die gewichtigen Gründe ein, warum

der französische Unterrichts minister als Chef der Direction des

Beaux Arts nicht nur Schulen, Museen etc., sondern sogar kunstindustrielle

 Etablissements, wie die Gobelinmanufactur und die

Porzellan fabrik von Sevres, in seinem Ressort verwaltet. Dieses

Beispiel Frankreichs hat denn auch auf die preussischen Staatsmänner des

Eindruckes nicht verfehlt. Sie sagten sich, dass es nur Eine Kunst gibt,

dass die Kunst im Gewerbe keine wesentliche Abart der Kunst darstellt,

und dass eine gleichmässige Ausbildung des nationalen Geschmackes und

der künstlerischen Productionskraft des Volkes - und somit auch tiefe

Wirkungen auf die Landesindustrie - nur dann erzielt werden können,

wenn die Staatsleitung von grossen, einheitlichen Gesichtspunkten ausgeht.

 Die Anschauungen, von welchen sich diese Staatsleitung bei Regelung

 der allerersten Elemente des Zeichnens an den Volksschulen bestimmen

 lässt, die Anschauungen, welche für sie hinsichtlich desselben

Unterrichtes an allen mittleren Lehranstalten des grossen Schulorganismus

massgebend sind, die Anschauungen, welche sie bei der Verwaltung der

grossen Kunst, der Pflege der Akademien, im Museal- und Ausstellungswesen

 etc. leiten, die Anschauungen endlich, welche ihre specielle Thätigkeit

 zur Hebung der Kunst im Gewerbe beherrschen -- alle diese Anschauungen

 müssen aus Einem Geiste geboren sein, und alle Massregeln,

die aus diesen Anschauungen fliessen, müssen theils concentrisch auf Einen

Kernpunkt losgehen, theils parallel wirkend einander ergänzen. Sonst

kann jene durchdringende Einflussnahme auf die ganze Nation nicht erreicht

 werden, von der allein Erfolge für die nationale Production zu erwarten

 sind.

Indem aus diesen Gründen die Vereinigung der Oberleitung des gewerblichen

 Bildungswesens in derselben Hand, welche den öffentlichen

Unterricht und die Kunstanstalten administrirt, in Preussen als das einzig

Richtige erkannt worden, wurde damit eine principielle Entscheidung gefällt,

 die noch in einer anderen Beziehung von sehr grosser Bedeutung

erscheint. Von grosser Bedeutung, wenn auch vielleicht noch nicht für

die allernächste Zeit, so doch gewiss für eine nicht allzuferne Zukunft.

ln allen Staaten, deren Gesetzgebung über den Elementarunterricht nach

deutschem Systeme geordnet ist, treten nämlich im gewerblichen Leben

schwere Uebelstände hervor, welche zu beträchtlichem Theile in dem
            
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