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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 59)

auf die letzteren wieder zurückzukommen, auch das Muster des bei Bock,

I. 2. Abth. Taf. V abgebildeten sarazenischen Gewebes erklären. Die

von Bock p. 175 f. mit einem indischen Götzen verglichene Figur, ist das

bei den Muhamrnedanern geläufige Symbol für das Zeichen des Krebses

und der „Schlangenträgerß wohl nichts anderes, als das so benannte Bild

am Sternenhimmel ").

Bei den unter 4-10 beschriebenen Geweben endlich anlangend, kann

ich mich nach dem bisher Gesagten kürzer fassen; namentlich bei 4 und 5,

wo die Inschriften, da sie aus andern, den vorher besprochenen ganz

ähnlichen Stoffen aufgenäht sind, eine Zeitbestimmung nicht zulassen.

Hinsichtlich des Stoffes 4 möchte ich indess bezweifeln, ob sich wohl die

Zutheilung desselben in die byzantinische Periode (bei Hinz, 69)

gegenüber seinem köstlichen Muster im reinsten muslimischen Styl rechtfertigen

 liesse, besonders wenn man bedenkt, wie seine durch regelmässig

verschlungene Linien gebildeten Arabesken (die sich schon im XII. Jahrhundert

 auf Münzen nachweisen lassen) als muslimisches Gemeingut

und ausserordentlich beliebte Ornamente sowohl fürMünzen, als für StoBe

oder Steinsculpturen zu Anfang des XIV. Jahrhunderts sich nicht nur

über das Gebiet der goldenen Horde, sondern auch über Persien, Syrien,

Aegypten bis nach Spanien hin verbreiteten.

Bezüglich Nr. 5 erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die paarweise

 geilügelten Thiergestalten und phantastischen Vögel beliebte Muster

 fiir norditalienische Seidengewebe des XIV. Jahrhunderts abgaben,

woraus sich wohl der Schluss auf eine nicht allzu entfernte Zeitperiode

auch für die muslimischen Vorbilder, zu denen unser Stoß" gehört,

ziehen liesse.

Bestimmtere Resultate gewinnen wir durch die Inschriften der folgenden

 Stoffe. Ein Blick auf dieselben lehrt, dass sie imitirt und zu

ornamentalen Zwecken von muslimischen Vorbildern entlehnt sind. Hieraus

nun, und in Erinnerung der unter a.) und b) entwickelten Regeln ergibt

sich von selbst ihre Zeitbestimmung. Bei Nr. 6 war Bock in seiner Gesch.

der liturg. Gew. I. 57, 69 der Meinung des Abbe Martin gefolgt, indem

er dieses und ein im k. k. Museum beiindliches gleiches Gewebe (Katalog

 Nr. 142) als muslimisches nach Sicilien in den Schluss des XIII.

Jahrhunderts gehöriges Fabricat erklärte.

Dass der Stoß aber nicht siciliseh-arabisch sein kann, beweisen die

verstümmelten nicht-muslimischen Inschriften und ein ferneres Beharren

bei der obigen Zutheilung wäre in diesem Falle nichts anders, als ein

Beleg starrer Kritiklosigkeit gegenüber den unter s) und b) dargelegten

Beweismomenten. Völlig schlagend gegen die Beck'sche Zuweisung spricht

aber noch der Inhalt der Legenden selbst, denn da nach ihnen der

1) Arabilch: el-lmwwd d. h. mlligunu aarpenm (vir).
            
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