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sind aber selbstverständlich verpflichtet, für ihre zur Ausstellung ge-
brachten Gegenstände die Kosten des Hin- und Rücktransportes, sowie
die des Arrangements selbst zu besorgen. Die Direction des Museums
wird bemüht sein, Zugeständnisse in Beziehung auf ermässigte Frachten
auf Eisenbahnen und Dampfschiifen für die Ausstellung zu erwirken.
Zum Arrangement ist das Einverständniss des Ausstellers mit der für
den Zweck des Arrangements eigens niederzusetzenden Commission er-
forderlich.
Diejenigen neuen Kästen und Pulte, welche bis zur Eröifnnng der
Ausstellung für das neue Museum angefertigt sein werden, stellt die Di-
rection des Museums, soweit sie nach ihrer Beschaifenheit passend er-
scheinen, bereitwilligst den Ausstellern auf ihren Wunsch zur Verfügung.
Q7.
Die Ausstellung wird von der Direction des Museums, unter Zu-
ziehung einiger Fachmänner als Beiräthe, geleitet. Die Direction des
Museums wird dafür sorgen, dass ein zweckmässig eingerichteter Aus-
stellungskatalog bereits bei Erölfnnng der Ausstellung vorliege.
5a.
Die Ausstellung wird täglich für den Besuch des Publicums gegen
ein noch festzusetzendes Eintrittsgeld geößhet sein. Das Eintrittsgeld dient
zur Bestreitung von allgemeinen Arrangementskosten, ferner der Kosten
der Bewachung, Reinigung etc. Ein allfälliger Ueberschuss wird zum
Ankaufe geeigneter Gegenstände aus der Ausstellung fir die Sammlungen
des Museums oder für Zwecke der Kunstgewerbeschule verwendet werden.
Q9.
Diejenigen Künstler und Industriellen Oesterreichs, welche sich an
der Ausstellung betheiligen wollen, haben sich spätestens bis l. Mai 1870
an die Direction des k. k. Museums zu wenden, welche bis zur Erölfnnng
des in ä 5 erwähnten Ansstellungsbureads alle einschlägigen Auskünfte
ertheilt.
Q 10.
Detaillirte Bestimmungen über diese Ausstellung (Reglements für
die Jury, die Feststellung der Elntrittspreise, der Besuchstunden n. s. f.)
werden seiner Zeit bekannt gegeben werden.
Zur Frage des Frauen-Erwerbers.
(Aus dem von Dr. P s es verfassten Rechenschaftsberichte des Wiener Frnuen-Erwerbvereins
über das Jahr 1868.)
v Der Wiener Frauen-Erwerhverein hatte bekanntlich bis zum Jahre
1867 folgende drei Anstalten: eine Nähstube mit einem Bazar, eine