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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 146)

den speciellen Berufszweig jedes einzelnen Schülers resp. jeder Schülerin beim Unterrichte 
strenge Rücksichtnahme walten lassen; denn der Zweck dieser Schule ist ein rein prak- 
tischer und das Lehrziel derselben, welches bei fast jedem einzelnen Schüler entsprechend 
seinem Berufe verschieden sein muss, greift in das praktische Leben ein. 
Der Boden Tirols, steinig und wenig ergiebig für den Landwirth, kann ein frucht- 
barer Boden werden für den Industriellen und Gewerbtreibenden, wenn jene Hohe, auf 
welcher das Kunstleben Tirols in den Zeitperioden des Mittelalters und der Renaissance 
(iö. und 17. Jahrhundert) stand, in unseren Tagen mit Rücksicht auf die modernen Be- 
dürfnisse wieder erreicht wird. 
Die Bewohner unseres herrlichen Berglandes bei ihrem durch die gewaltige Natur 
erzogenen Schünheitssinn und schöpferischen Talente, welchen nur der rechte Weg ge- 
wiesen zu werden braucht, um Erspriessliches zu leisten, geben selbst die sichere Bürg- 
schaft dafür, dass jenes für den Wohlstand unseres Landes hochwichtige Ziel erreicht 
werden kann. 
Als ein unscheinbnrer, doch bestimmter Wegweiser zur Erreichung dieses Zieles 
möge die neue ngewerbliche Zeichen- und Modellirschuleu in Innsbruck betrachtet werden.- 
Schliesslich theilen wir das Programm und die Aufnahmsbedingungen 
mit. Sie lauten: 
Programm und Lnbialunsbedinginngen. 
. I. 
Die gewerbliche Zeichen- und Modelgrschule hat den Zweclt, jungen Leuten, welche 
sich dem Gewerbestande widmen oder sich für höhere Kunststudien vorbereiten, eine 
tüchtige Ausbildung im Zeichnen und Modelliren gewerblicher und Kunstgegenstände zu 
geben, und ihnen jene Kenntnisse in technischer und stylistischer Beziehung beizubringen, 
welche eine Verfeinerung des Geschmackes und in Folge dessen eine Hebung der Con- 
currenzfahigkeit der einzelnen Gewerbe nach sich ziehen. 
. z. 
Die Schule besteht aus zwei Jahrgänggen oder vier Semestercursen, jedoch ist der 
Unterricht ein concentrischer, so, dass schon im ersten Jahrgange sammtliche Gegenstände 
gelehrt und in den folgenden Cursen die bereits erworbenen Kenntnisse erweitert werden. 
Der Unterricht findet an allen Wochentagen Vormittags, und - n-iit Ausnahme 
Mittwoch und Samstag - auch Nachmittags in je zwei Semestercursen gleichzeitig statt. 
Für Schüler oder Schülerinnen, welche sich bereits in der Ausübung eines Ge- 
werbes befinden, ist vorläufig ein Sonn- und Feiertagscurs eingerichtet. ln der Folge wird 
ein Abendcurs eingerichtet werden. g 3 
ln jedem Curse werden folgende Gegenstände gelehrt: 
Technisches und ornamentales Zeichnen, 
Figurales Zeichnen und 
Modelliren. _ 
Für jeden Semestercurs sind per Woche 30 Unterrichtsstunden festgesetzt. 
Für den Unterricht an Sonn- und Feiertagen entfallen je 3 Vormittagsstundcn. 
r 4- . 
Jenen Schülern resp. Schülerinnen, welche beide Jahrgänge bereits absolvirt haben 
und nüCh länger an der Schule zu verbleiben wünschen, wird dieses nach Massgabe des 
vorhandenen Raumes gewahrt und ihnen Gelegenheit geboten, sich im Entwerfen gewerb- 
licher und Kunstgegenstände und im Modelliren zu üben. 
. 5. 
Sofern sich eine hinreichende Zahl äon Aufnahmsbewerberinnen meldet, wird auch 
ein Unterricht für Frauen und Mädchen eingeführt. 
Die Schüler resp. Schülerinnen werden in ordentliche und ausserurdent- 
lich e geschieden. 
Die ordentlichen Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, an sämmtlichen Unter- 
richtsstunden der Semestercurse theilzunehmen, auch ist ihnen der Besuch des Sonn- und 
Feiertagscurses gestattet. 
Ausserordentliche Schüler und Schülerinnen sind jene, welche nur an dem Sonn- 
und Feiertagscurse theilnehmen. 
6 
Die Aufnahme der ordentlichen Schüler und Schülerinnen in den ersten Jahrgang 
findet für alle jene statt. welche eine Volks- oder Bürgerschule absolvirt haben, sowie 
für jene Schüler aus Realschulen, Realgymnasien und Gymnasialschulen, welche ihrer ge- 
setzlichen Schulpflicht bereits entsprochen haben.
	        
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