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rerinnen werden Jahr um Jahr durch Remunerationen aus Landes-, theilweise auch aus
Gemeindemitteln unterstützt. v
Die Privatindustrieschulen werden in den meisten Füllen durch Nonnen geleitet;
34 Ordensschwestern widmen sich derzeit im Lande Oberösterreich dem Unterrichte in
den weiblichen Handarbeiten. Dieser Unterricht geht in den beßetfenden Anstalten über
die Zwecke der Volksschule hinaus; insoferne er jedoch in Verbindung mit derselben
steht, ist er nach den Bestimmungen des l. Abschnittes der Schul- und Unterrichtsordnung
eingerichtet.
ln Linz ist die Oberaufsicht über die Arheitsschulen mit sehr gutem Erfclge
einem Frauenoomite übertragen.
ln Salzburg, wo derzeit 21 oifentliche und 14 Privatschulen sich mit dem Un-
terrichte in den weiblichen Handarbeiten beschäftigen, ist die Errichtung von mehr als
zu Arbeitsschulen in den Bezirken: Zell am See, St. Johann und Salzburg Land, im Zuge.
Geprüfte Lehrerinnen sind nicht vorhanden und werden daher in den Volksschulen die
blos praktisch befähigten Frauen der Lehrer, über Vorschlag der Orts- und Bezirks-
schulräthe, mit dem Unterrichte betraut. Die Honorare der Lehrerinnen werden vom
Lande bestritten und nur in drei Schulen durch ein unbedeutendes Schulgeld gedeckt.
Für das Arbeitsmateriale sorgen meist die Eltern; an einzelnen Orten bestehen
Stiftungen, hie und da linden sich Spender oder gibt die Gemeinde das Arbeitszeug für
die armen schulpflichtigen Kinder.
ln einzelnen Bezirken; wie in Mauterndorf, besuchen nur 40-60 pCt. der Schü-
lerinnen der Volksschule den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten, weil die Eltern
zu arm sind, um das erforderliche Arbeitsmateriale beistellen zu können.
FrauencomitCn zur unmittelbaren Aufsicht über den Unterricht bestehen zu Salz-
burg und Tnmsweg.
Die I4 Privatschulen, an welchen die weiblichen Handarbeiten gelehrt werden,
stehen unter der Leitung von Nonnen, und zwar von barmherzigen Schwestern, Ursu-
linerinnen, Benedictinerinnen und Schulschwestern.
Ä ln Tirol und Vorarlberg richtet sich der Unterricht nach den Bedürfnissen des
Landes. ln den Schulen der Städte ist meist ein sehr vernünftiges Lehrprogramm ein-
geführt; Stricken und Nahen und Ausbessem sind in erster Reihe, Luxusarbeiten läst gar
nicht vertreten. Auf dem Lande ist der Unterricht den Bedürfnissen der Bevölkerung
angepasst: in einigen Schulen wird nur das Stricken und Stopfen der Strümpfe und das
Ausbessern ganz grober Stoife gelehrt. Aus den Berichten mancher Schulen ist zu er-
sehen, dass kein bestimmtes Programm den Unterricht an grosseren Orten regelt, wo
zuweilen, je nach den Fähigkeiten der Lehrerin und der Lebensstellung der Schülerin
vorgegangen wird, - eine Procedur, die wohl ganz unstatthaft ist.
ln den meisten Bezirken Tirols ist der Unterricht fast allenthalben vertreten;
anders ist das im Gebiete von Vorarlberg, wo von x98 oifentlichen Schulen nur 14
den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten ertheilen. ln vielen Schulen beider Länder
beschrankt sich der Unterricht nur auf die Sommermonate, wo der Schulbesuch leichter
mdglich ist, und daher entfallt auch sehr oft die Ferialzeit für die kleinen Mädchen,
welche dieselbe zum Erlernen der Handarbeiten verwenden. In einigen Schulen, na-
mentlich in solchen, welche von Nonnen geleitet werden, wird den arrnsten Schülerinnen
der Arbeitsstotf gespendet.
Die Schulen Tirols haben sich bei ihren Einsendungen durch sehr hübsche
Knüpfv und Stopfarbeiten ausgezeichnet; beide waren unseren Volksschulen bestens
zu empfehlen.
Mehrere Schulen hatten gerne Arbeiten eingesandt, sind aber zu arm, um die
Kosten solcher Einsendung zu bestreiten.
Zu Roveredo besteht eine Nahschule für Arbeiterinnen, welche von Sr. kaiserl.
Hoheit dem durchl. Herrn Erzherzog Rainer subventionirt wird. Dort erhalten die Schü-
lerinnen einmal die Woche Nachmittags den Unterricht im Nahen; der Arbeitsstoff wird
den Mädchen gespendet und nach Ablauf dß Schuljahres die während des Unterrichtes
verfertigte Wäsche den Mädchen geschenkt.
Ebenso besteht zu Cles eine weibliche Arheitsschule, welche auf die Volksschule
folgt, und in der Mädchen, welche über das schulpflichtige Alter hinaus sind, durch
6 Monate in den weiblichen Handarbeiten unterrichtet werden.
Die einstündige Lehrzeit ist viel vertreten, wie aus den Berichten ersichtlich ist.
Karnthen berichtet, dass schon vor dem Erscheinen der neuen Schulgesetze in
einzelnen Schulen, namentlich in Städten und Markten, der Unterricht in den weiblichen
Arbeiten mit bestem Erfolge ertheilt wurde. Auf Grund dieser Gesetze wird besondere
Aufmerksamkeit der Einführun des fraglichen Unterrichtszweiges gewidmet, welcher von
der ländlichen Bevölkerung mit Freuden begrüsst wurde und gegenwärtig an 44 offen!-
lichen und 7 Privatschulen vertreten und in zg Weiteren Schulen in Aussicht genommen
ist. Der Unterricht begreift durchschnittlich das Nahen, Stricken, Hakcln und Merken.
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