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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 56)

Sämmtliche der vorstehend beschriebenen Stoffe, mit Ausnahme

eines einzigen (Nr. 1), fanden bereits chronologische und Localitätsbestimmungen

 theils durch Bock (Geschichte der liturg. Gewänder) und

Hinz, theils durch die im Werke des Letztern mitgetheilten Gutachten

der Orientalisten Fraehn und Wilken über die unter Nr. 2 und 3 angeführten

 Gewebe. Allein die daraus gewonnenen Ergebnisse sind, wie

wir sehen werden, keineswegs befriedigend. Hauptsächlich ist es indess

nur die bedeutende Arbeit von Bock, auf welche ich mich hier öfters

werde beziehen müssen; denn gerade hinsichtlich ihrer ergibt sich der

wichtige Zweifel, ob bei den daselbst gegebenen Bestimmungen unserer

Stoffe mehr eine willkürliche Auffassung oder gewisse feste wissenschaftliche

 Principien massgebend gewesen seien. So sehr man das letztere

bei der meist vorbehaltslosen Sicherheit in den getroffenen Zutheilungen

voraussetzen sollte, drängt sich uns doch hin und wieder die gegentheilige

 Vermuthung auf. So versetzt Bock, um nur ein Beispiel zu geben,

unsern unter Nr. lO beschriebenen Stoff einmal nach Sicilien in's XIII.

Jahrhundert (vgl. Katalog der ehem. Badischen Samml. etc., Wien 1865,

Nr. 83), das andere hIal in die Mitte des XIV. Jahrhunderts (Geschichte

der liturg. Gew. II. 97, Taf. IX). Eine Entscheidung hier zu trelfen

kann nicht schwer fallen, denn schon ein Hüchtiger Üeberblick über die

letzten Nummern der oben beschriebenen Danziger Gewänder gibt uns

Anhaltspunkte, die sich zugleich bei der chronologischen Bestimmung

dieser oder ähnlicher Gewebe zu gewissen Gesetzen formuliren lassen:

a) Bei Stoßen mit arabischen Inschriften ist wohl zu beachten,

 in wie weit diese auf ein muslimisches Fabricat schliessen lassen.

Mit der geringeren Correctheit ihres Sinnes wird immer eine Verhältnissmassige

 Veranstaltung der Schriftzüge Hand in Hand gehen und in gleichem

Grade die Schlussfolgerung auf ein muslimisches Product entfallen.

b) Stoffe, die den Titel "Sultän" tragen, können nicht aus einer

muslimischen Fabrik des Westen (Nordafrika, Süditalien oder Spanien)

hervorgegangen sein; die mubammedanischen Fürsten des Westen führten

im Mittelalter diesen Titel nicht, und es würde den bisherigen durch viele

Beispiele belegten Erfahrungen widerstreiten, wollte man annehmen, dass

bei einheimischen ornamentalen Inschriften in solchen allen die Imitation

eines fremden Hcrrschertitels jenen des Landesherrn verdrängt hätte.

Dasselbe gilt nun auch für die Zeit der christlichen Fürsten Unteritaliens,

 welche nach dem Untergangs der muslimischen Herrschaß daselbst

 arabische Sitten und Gebräuche des einen Theils ihrer Unterthauen

an ihren Höfen einführten und arabisches Geld mit ihren Titeln und

Namen prägen liessen.

Schliesslich sind hier noch jene Stoffe muslimischer Fabrication zu

bemerken, die für andere nichlfürstlichc vornehme oder reiche Personen
            
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