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Internationale Sammler-Zeitung. 
Hummer 15 
oerschicdentlich in der Schweiz aufhielt, befand sich im Jahre 
1654 seit zwei Jahren im Haag und war hier der Peintre ä la 
mode, der am nassau-oranischen Hofe sowohl, wie am Hofe der 
ITlaria u. Illedici sämtliche Fürsten und Fürstinnen zu porträtieren 
hatte; er war mit dem Händler Ce Blond wohl bekannt und hatte 
als Gehilfen den Johannes C ü d i n bei sich, der die Kopfe der 
ITteyerschen Kinder an Hand der Kopie für Remigius F äs ch, den 
Sohn des Bürgermeisters, neu malen mußte. 6s wird non Dr. 
ITlajor ferner auf die bekanntermaßen non Sarburgh herrüh 
renden guten Kopien der neun halbeinschen Prophetenpaare im 
ITluseum zu Basel oermiesen und zuleßt auf Grund der maleri 
schen 6igentümlichkeiten auf anerkannten Gemälden Sarburghs, 
mit denen die lllalweise der Dresdner llladonna im einzelnen 
aufs genaueste übereinstimmt, der tlachweis erbracht, daß Bartho 
lomäus Sarburgh die Dresdner nt adonna für die Kö 
nigin ITlaria o. Uledici nach dem Originalwerk kopiert haben 
müsse. 
(6i n s a I o m o n i s ch es U r t e i 1 ü b e r d a s R e ch t a m eigenen 
Bilde.) ln einem schwierigen Rechtsstreite zweier Künstle 
rinnen hat der Pariser Gerichtshof ein wahrhaft salomonisches 
Urteil gefällt, das nicht oerfehlen wird, in Künstlerkreisen Aufsehen 
zu erregen und das zugleich eines gewissen heiteren Beigeschmackes 
nicht entbehrt. Klägerin in diesem nicht alltäglichen Prozesse mar 
die bekannte Sängerin oon der Pariser Großen Oper Doonne Dübel, 
Angeklagte eine Bildhauerin, Frau Peter Reininghaus, die aus 
Österreich stammt. Frau Reininghaus hatte der Sängerin den Vor 
schlag gemacht, ihr zu einer Statue zu sißen. Die Sängerin sollte 
in ihrer Rolle als Thais modelliert werden, und durch das Inte 
resse, das dieses plastische Porträt dumme Dübel in Paris er: egen 
würde, wollte die Bildhauerin ihrem Talent in der Seinestadt An 
erkennung oerschaffen. 6in Ginoerständnis wurde erzielt, die 
Statue fertiggestellt und auch im oergangenen Jahre in den Salon 
aufgenommen. Fräulein Uoonne Dübel scheint jedoch geglaubt zu 
haben, daß ihr als Cnfgelt für die Sißungen das Cigentumsrecht 
an der Arbeit der Bildhauerin zukomme; jedenfalls war sie nicht 
wenig empört, als sie kurz oor Schließung des Salons oon der 
Bildhauerin die ITlitfeilung erhielt, daß Frau Peter Reininghaus diese 
Statue ihr gern für 5000 Fr. überlassen würde, im anderen Falle 
aber würde die Bildhauerin das Werk se bst behalten. Sie oer- 
zichtete zuerst. Als aber dann die Statue zu Geschäftszwecken 
diente, nahm die empörte Sängerin die Weisheit des Gerichts in 
Anspruch und klagte auf Vernichtung der Thaisstatue. Bei der 
Beweisaufnahme wurden die Ginzelheiten des zwischen beiden 
Künstlerinnen abgeschlossenen Abkommens, bekannt. Der Vertrag 
war in seiner Art nicht aßtäglich. Die Bildhauerin wollte durch 
die Ausführung und Ausstellung einer Statue, die eine sehr be 
kannte Sängerin darstellte, ihren Ghrgeiz befriedigen und Ruhm 
erringen. Die Sängerin aber oerfolg e dasselbe Ziel, sie oerpflich 
tete sich, der Bildhauerin gratis zu sißen, in der Annahme, daß 
die plastische Verewigung ihrer Persönlichkeit nicht oerfehlen werde, 
ihren Ruf als Sängerin noch zu erhöhen. Das Gericht stand nun 
oor der schwierigen Frage, wer oon den beiden Damen an der 
aus diesem Abkommen heruorgegangenen Statue das meiste Recht 
besiße. Gs war kein Zweifel, daß Steinmaterial und Arbeit oon 
der Bildhauerin geliefert morden waren, aber auf der anderen 
Seite sträubte sich das Gewissen der Richter dagegen, der Bild 
hauerin nun allein die Vorteile aus dem Werke einzuräumen, das 
die Züge, die Figur und das Kostüm der Sängerin wiedergab. 
Aach langer Beratung fällte dann der Gerichtshof unter dem Vor- 
siß des Richters Gibou ein salomonisches Urteil: es erkannte nicht 
auf Zerstörung des Kunstwerkes, stellte aber die Bedingung, daß 
die Statue so umgearbeitet werden müsse, daß niemand mehr in 
ihr Fräulein üoonne Dübel miedererkennen könne. Als sachoer- 
ständiger Überwacher dieses ungewöhnlichen künstlerischen llm- 
wandlungsprazesses wurde der Bildhauer Temaire eingeseßt, der 
oon Gerichts wegen die Umarbeitung sogar selbst oornehmen soll, 
falls die Bildhauerin die Ausführung des Gerichtsbeschlusses oer 
zögert. Im Urteil wird ausdrücklich bestimmt, daß nicht nur der 
Kopf, sondern auch die ganze Statuette oerändert werden müsse. 
nach dieser Umwandlung soll das strittige Werk der beleidigten 
Sängerin oorgewiesen werden, und falls ihr die Änderungen nicht 
genügen, wird sie ihre weiteren Ginwendungen dem Urteil des 
Gerichts unterbreiten. Jn die Kosten des Prozesses aber teilen sich 
die beiden Künstlerinnen, die mit diesem Rechtsstreit ihrem Corbeer- 
kranz ein neues Reis anfügen können. 
Humismatik. 
(Falsche jüdische Schekel.) ln dem kürzlich erschienenen 
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Bl au rer 
1509 — 48 (2. Bd., Freiburg i. Br. 1910) wird auch der falschen 
jüdischen Schekel Grwähnutig getan. Wenn auch die Frage 
nach dem Ursprung dieser münzen dadurch keineswegs ge 
klärt wird, so sind die betreffenden Stellen in den Briefen doch 
interessant genug, um hier angeführt zu werden. Jn einem Briefe 
(Ar. 896) des Schweizer Reformators Heinrich Bullinger an seinen 
schwäbischen Kollegen Ambrosius Biaurer, damals in Konstanz, 
datiert Zürich Io. märz 1541, heißt es (aus dem Cateinischen 
übertragen): „Außerordentlich willkommen war mir Dein Geschenk, 
ein hebräischer Sekel, u. Du hast damit auch die anderen Freunde 
. . . erfreut; mir sehen, daß das Gewicht mit den Angaben des 
TAoses (Gxod. 50) und Josephus übereinstimmt. Die Umschrift 
zeigt samaritanische Schrift, um so willkommener, je sicherer wir 
wissen, daß unser Heiland samarifanisch gesprochen hat. Der 
Herr oergelte Dir.“ Gs scheint demnach, als ob Bullinger und 
seine Freunde das Stück zunächst für echt genommen hätten, so 
erfreut mar er über das wertoolle Geschenk, daß er sich beeilte, 
ein Gegengeschenk zu machen, oon dem Ambr. Biaurer (ßr. Tlr. 
906) am 29. Juni schreibt: „Jenes silberne Geschenk ist höchst will 
kommen als Bild des trefflichen Fürsten u. Gabe des besten 
Freundes,“ Welcher Fürst damit gemeint sei, ist leider nicht gesagt; 
es dürfte sich wohl um Philipp non Hessen oder den Kur 
fürsten oon Sachsen handeln. Inzwischen aber hatte Biaurer 
Bullinger darüber aufgeklärt, daß es sich um kein Original, sondern 
nur um eine llachahmung handle. Jn dem Briefe (llr. 897) oom 
8. April 1541 kommt er noch einmal auf die ITlünze zu sprechen: 
„Du oerstehest oöllig das Wort des Herrn, daß Geben seliger sei 
als nehmen, da Du nicht einmal eine münze annehmen willst, die, 
auch weil echt, meiner llachahmung überlegen ist . . . Die Um 
schrift des Sekel ist nach Versicherung des Johannes Albertus 
Widmanstetter, der ihn mir oerschafft hat, des besten Kenners des 
Hebräischen, den ich je gesehen, nicht samarifanisch, sondern echt 
hebräisch . . “ Dieselbe Schrift, heißt es weiterhin, finde sich 
auf dem heiligen Rocke zu Trier; dann allerdings wäre die Schrift 
samarifanisch. 
Philatelie. 
(A e u e marken.) An ITeuheiten werden gemeldet: 
Ceylon. Farbenoeränderungen bei den 2 und 5 Cents, bei 
leßtcrer überdies die Wertziffer auf weißem Grund. 
Bfm. 2 C braunorange 
5 C grün. 
ITlarokko (deutsche Post). Weitere Werte mit dem neuen 
Aufdruck 
Bfm. 50 Cent as ä 25 Pfg. orange (schm. a. gelb) 
I Peseta ä 80 Pfg. karmin (schm. a. rosa). 
IDarokko (spanische Post), mit sehr schlechtem Hand 
stempelaufdruck auf Briefmarken oon Spanien, Ausgabe 1911. 
Bfm. 5 Cent braun, 
20 Cent grün)., schm. 
Aufdruck diagonal „TRTUAK“ blau. 
Schweden. Weiterer Wert der Dienstmarkenreihe. 
D. m. 4 Oere lila.
	        
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