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Internationale Sammler-Zeitung.
Hummer 15
oerschicdentlich in der Schweiz aufhielt, befand sich im Jahre
1654 seit zwei Jahren im Haag und war hier der Peintre ä la
mode, der am nassau-oranischen Hofe sowohl, wie am Hofe der
ITlaria u. Illedici sämtliche Fürsten und Fürstinnen zu porträtieren
hatte; er war mit dem Händler Ce Blond wohl bekannt und hatte
als Gehilfen den Johannes C ü d i n bei sich, der die Kopfe der
ITteyerschen Kinder an Hand der Kopie für Remigius F äs ch, den
Sohn des Bürgermeisters, neu malen mußte. 6s wird non Dr.
ITlajor ferner auf die bekanntermaßen non Sarburgh herrüh
renden guten Kopien der neun halbeinschen Prophetenpaare im
ITluseum zu Basel oermiesen und zuleßt auf Grund der maleri
schen 6igentümlichkeiten auf anerkannten Gemälden Sarburghs,
mit denen die lllalweise der Dresdner llladonna im einzelnen
aufs genaueste übereinstimmt, der tlachweis erbracht, daß Bartho
lomäus Sarburgh die Dresdner nt adonna für die Kö
nigin ITlaria o. Uledici nach dem Originalwerk kopiert haben
müsse.
(6i n s a I o m o n i s ch es U r t e i 1 ü b e r d a s R e ch t a m eigenen
Bilde.) ln einem schwierigen Rechtsstreite zweier Künstle
rinnen hat der Pariser Gerichtshof ein wahrhaft salomonisches
Urteil gefällt, das nicht oerfehlen wird, in Künstlerkreisen Aufsehen
zu erregen und das zugleich eines gewissen heiteren Beigeschmackes
nicht entbehrt. Klägerin in diesem nicht alltäglichen Prozesse mar
die bekannte Sängerin oon der Pariser Großen Oper Doonne Dübel,
Angeklagte eine Bildhauerin, Frau Peter Reininghaus, die aus
Österreich stammt. Frau Reininghaus hatte der Sängerin den Vor
schlag gemacht, ihr zu einer Statue zu sißen. Die Sängerin sollte
in ihrer Rolle als Thais modelliert werden, und durch das Inte
resse, das dieses plastische Porträt dumme Dübel in Paris er: egen
würde, wollte die Bildhauerin ihrem Talent in der Seinestadt An
erkennung oerschaffen. 6in Ginoerständnis wurde erzielt, die
Statue fertiggestellt und auch im oergangenen Jahre in den Salon
aufgenommen. Fräulein Uoonne Dübel scheint jedoch geglaubt zu
haben, daß ihr als Cnfgelt für die Sißungen das Cigentumsrecht
an der Arbeit der Bildhauerin zukomme; jedenfalls war sie nicht
wenig empört, als sie kurz oor Schließung des Salons oon der
Bildhauerin die ITlitfeilung erhielt, daß Frau Peter Reininghaus diese
Statue ihr gern für 5000 Fr. überlassen würde, im anderen Falle
aber würde die Bildhauerin das Werk se bst behalten. Sie oer-
zichtete zuerst. Als aber dann die Statue zu Geschäftszwecken
diente, nahm die empörte Sängerin die Weisheit des Gerichts in
Anspruch und klagte auf Vernichtung der Thaisstatue. Bei der
Beweisaufnahme wurden die Ginzelheiten des zwischen beiden
Künstlerinnen abgeschlossenen Abkommens, bekannt. Der Vertrag
war in seiner Art nicht aßtäglich. Die Bildhauerin wollte durch
die Ausführung und Ausstellung einer Statue, die eine sehr be
kannte Sängerin darstellte, ihren Ghrgeiz befriedigen und Ruhm
erringen. Die Sängerin aber oerfolg e dasselbe Ziel, sie oerpflich
tete sich, der Bildhauerin gratis zu sißen, in der Annahme, daß
die plastische Verewigung ihrer Persönlichkeit nicht oerfehlen werde,
ihren Ruf als Sängerin noch zu erhöhen. Das Gericht stand nun
oor der schwierigen Frage, wer oon den beiden Damen an der
aus diesem Abkommen heruorgegangenen Statue das meiste Recht
besiße. Gs war kein Zweifel, daß Steinmaterial und Arbeit oon
der Bildhauerin geliefert morden waren, aber auf der anderen
Seite sträubte sich das Gewissen der Richter dagegen, der Bild
hauerin nun allein die Vorteile aus dem Werke einzuräumen, das
die Züge, die Figur und das Kostüm der Sängerin wiedergab.
Aach langer Beratung fällte dann der Gerichtshof unter dem Vor-
siß des Richters Gibou ein salomonisches Urteil: es erkannte nicht
auf Zerstörung des Kunstwerkes, stellte aber die Bedingung, daß
die Statue so umgearbeitet werden müsse, daß niemand mehr in
ihr Fräulein üoonne Dübel miedererkennen könne. Als sachoer-
ständiger Überwacher dieses ungewöhnlichen künstlerischen llm-
wandlungsprazesses wurde der Bildhauer Temaire eingeseßt, der
oon Gerichts wegen die Umarbeitung sogar selbst oornehmen soll,
falls die Bildhauerin die Ausführung des Gerichtsbeschlusses oer
zögert. Im Urteil wird ausdrücklich bestimmt, daß nicht nur der
Kopf, sondern auch die ganze Statuette oerändert werden müsse.
nach dieser Umwandlung soll das strittige Werk der beleidigten
Sängerin oorgewiesen werden, und falls ihr die Änderungen nicht
genügen, wird sie ihre weiteren Ginwendungen dem Urteil des
Gerichts unterbreiten. Jn die Kosten des Prozesses aber teilen sich
die beiden Künstlerinnen, die mit diesem Rechtsstreit ihrem Corbeer-
kranz ein neues Reis anfügen können.
Humismatik.
(Falsche jüdische Schekel.) ln dem kürzlich erschienenen
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Bl au rer
1509 — 48 (2. Bd., Freiburg i. Br. 1910) wird auch der falschen
jüdischen Schekel Grwähnutig getan. Wenn auch die Frage
nach dem Ursprung dieser münzen dadurch keineswegs ge
klärt wird, so sind die betreffenden Stellen in den Briefen doch
interessant genug, um hier angeführt zu werden. Jn einem Briefe
(Ar. 896) des Schweizer Reformators Heinrich Bullinger an seinen
schwäbischen Kollegen Ambrosius Biaurer, damals in Konstanz,
datiert Zürich Io. märz 1541, heißt es (aus dem Cateinischen
übertragen): „Außerordentlich willkommen war mir Dein Geschenk,
ein hebräischer Sekel, u. Du hast damit auch die anderen Freunde
. . . erfreut; mir sehen, daß das Gewicht mit den Angaben des
TAoses (Gxod. 50) und Josephus übereinstimmt. Die Umschrift
zeigt samaritanische Schrift, um so willkommener, je sicherer wir
wissen, daß unser Heiland samarifanisch gesprochen hat. Der
Herr oergelte Dir.“ Gs scheint demnach, als ob Bullinger und
seine Freunde das Stück zunächst für echt genommen hätten, so
erfreut mar er über das wertoolle Geschenk, daß er sich beeilte,
ein Gegengeschenk zu machen, oon dem Ambr. Biaurer (ßr. Tlr.
906) am 29. Juni schreibt: „Jenes silberne Geschenk ist höchst will
kommen als Bild des trefflichen Fürsten u. Gabe des besten
Freundes,“ Welcher Fürst damit gemeint sei, ist leider nicht gesagt;
es dürfte sich wohl um Philipp non Hessen oder den Kur
fürsten oon Sachsen handeln. Inzwischen aber hatte Biaurer
Bullinger darüber aufgeklärt, daß es sich um kein Original, sondern
nur um eine llachahmung handle. Jn dem Briefe (llr. 897) oom
8. April 1541 kommt er noch einmal auf die ITlünze zu sprechen:
„Du oerstehest oöllig das Wort des Herrn, daß Geben seliger sei
als nehmen, da Du nicht einmal eine münze annehmen willst, die,
auch weil echt, meiner llachahmung überlegen ist . . . Die Um
schrift des Sekel ist nach Versicherung des Johannes Albertus
Widmanstetter, der ihn mir oerschafft hat, des besten Kenners des
Hebräischen, den ich je gesehen, nicht samarifanisch, sondern echt
hebräisch . . “ Dieselbe Schrift, heißt es weiterhin, finde sich
auf dem heiligen Rocke zu Trier; dann allerdings wäre die Schrift
samarifanisch.
Philatelie.
(A e u e marken.) An ITeuheiten werden gemeldet:
Ceylon. Farbenoeränderungen bei den 2 und 5 Cents, bei
leßtcrer überdies die Wertziffer auf weißem Grund.
Bfm. 2 C braunorange
5 C grün.
ITlarokko (deutsche Post). Weitere Werte mit dem neuen
Aufdruck
Bfm. 50 Cent as ä 25 Pfg. orange (schm. a. gelb)
I Peseta ä 80 Pfg. karmin (schm. a. rosa).
IDarokko (spanische Post), mit sehr schlechtem Hand
stempelaufdruck auf Briefmarken oon Spanien, Ausgabe 1911.
Bfm. 5 Cent braun,
20 Cent grün)., schm.
Aufdruck diagonal „TRTUAK“ blau.
Schweden. Weiterer Wert der Dienstmarkenreihe.
D. m. 4 Oere lila.