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MAK

Full text : Jahrgang 3 (1911) (15)

Seite  254

Internationale  Sammler-Zeitung.

Hummer  15

oerschicdentlich  in  der  Schweiz  aufhielt,  befand  sich  im  Jahre
1654  seit  zwei  Jahren  im  Haag  und  war  hier  der  Peintre  ä  la
mode,  der  am  nassau-oranischen  Hofe  sowohl,  wie  am  Hofe  der
ITlaria  u.  Illedici  sämtliche  Fürsten  und  Fürstinnen  zu  porträtieren
hatte;  er  war  mit  dem  Händler  Ce  Blond  wohl  bekannt  und  hatte
als  Gehilfen  den  Johannes  C  ü  d  i  n  bei  sich,  der  die  Kopfe  der
ITteyerschen  Kinder  an  Hand  der  Kopie  für  Remigius  F  äs  ch,  den
Sohn  des  Bürgermeisters,  neu  malen  mußte.  6s  wird  non  Dr.
ITlajor  ferner  auf  die  bekanntermaßen  non  Sarburgh  herrührenden ­
  guten  Kopien  der  neun  halbeinschen  Prophetenpaare  im
ITluseum  zu  Basel  oermiesen  und  zuleßt  auf  Grund  der  malerischen ­
  6igentümlichkeiten  auf  anerkannten  Gemälden  Sarburghs,
mit  denen  die  lllalweise  der  Dresdner  llladonna  im  einzelnen
aufs  genaueste  übereinstimmt,  der  tlachweis  erbracht,  daß  Bartholomäus ­
  Sarburgh  die  Dresdner  nt  adonna  für  die  Königin ­
  ITlaria  o.  Uledici  nach  dem  Originalwerk  kopiert  haben
müsse.
(6i  n  s  a  I  o  m  o  n  i  s  ch  es  U  r  t  e  i  1  ü  b  e  r  d  a  s  R  e  ch  t  a  m  eigenen
Bilde.)  ln  einem  schwierigen  Rechtsstreite  zweier  Künstlerinnen ­
  hat  der  Pariser  Gerichtshof  ein  wahrhaft  salomonisches
Urteil  gefällt,  das  nicht  oerfehlen  wird,  in  Künstlerkreisen  Aufsehen
zu  erregen  und  das  zugleich  eines  gewissen  heiteren  Beigeschmackes
nicht  entbehrt.  Klägerin  in  diesem  nicht  alltäglichen  Prozesse  mar
die  bekannte  Sängerin  oon  der  Pariser  Großen  Oper  Doonne  Dübel,
Angeklagte  eine  Bildhauerin,  Frau  Peter  Reininghaus,  die  aus
Österreich  stammt.  Frau  Reininghaus  hatte  der  Sängerin  den  Vorschlag ­
  gemacht,  ihr  zu  einer  Statue  zu  sißen.  Die  Sängerin  sollte
in  ihrer  Rolle  als  Thais  modelliert  werden,  und  durch  das  Interesse, ­
  das  dieses  plastische  Porträt  dumme  Dübel  in  Paris  er:  egen
würde,  wollte  die  Bildhauerin  ihrem  Talent  in  der  Seinestadt  Anerkennung ­
  oerschaffen.  6in  Ginoerständnis  wurde  erzielt,  die
Statue  fertiggestellt  und  auch  im  oergangenen  Jahre  in  den  Salon
aufgenommen.  Fräulein  Uoonne  Dübel  scheint  jedoch  geglaubt  zu
haben,  daß  ihr  als  Cnfgelt  für  die  Sißungen  das  Cigentumsrecht
an  der  Arbeit  der  Bildhauerin  zukomme;  jedenfalls  war  sie  nicht
wenig  empört,  als  sie  kurz  oor  Schließung  des  Salons  oon  der
Bildhauerin  die  ITlitfeilung  erhielt,  daß  Frau  Peter  Reininghaus  diese
Statue  ihr  gern  für  5000  Fr.  überlassen  würde,  im  anderen  Falle
aber  würde  die  Bildhauerin  das  Werk  se  bst  behalten.  Sie  oerzichtete
  zuerst.  Als  aber  dann  die  Statue  zu  Geschäftszwecken
diente,  nahm  die  empörte  Sängerin  die  Weisheit  des  Gerichts  in
Anspruch  und  klagte  auf  Vernichtung  der  Thaisstatue.  Bei  der
Beweisaufnahme  wurden  die  Ginzelheiten  des  zwischen  beiden
Künstlerinnen  abgeschlossenen  Abkommens,  bekannt.  Der  Vertrag
war  in  seiner  Art  nicht  aßtäglich.  Die  Bildhauerin  wollte  durch
die  Ausführung  und  Ausstellung  einer  Statue,  die  eine  sehr  bekannte ­
  Sängerin  darstellte,  ihren  Ghrgeiz  befriedigen  und  Ruhm
erringen.  Die  Sängerin  aber  oerfolg  e  dasselbe  Ziel,  sie  oerpflichtete ­
  sich,  der  Bildhauerin  gratis  zu  sißen,  in  der  Annahme,  daß
die  plastische  Verewigung  ihrer  Persönlichkeit  nicht  oerfehlen  werde,
ihren  Ruf  als  Sängerin  noch  zu  erhöhen.  Das  Gericht  stand  nun
oor  der  schwierigen  Frage,  wer  oon  den  beiden  Damen  an  der
aus  diesem  Abkommen  heruorgegangenen  Statue  das  meiste  Recht
besiße.  Gs  war  kein  Zweifel,  daß  Steinmaterial  und  Arbeit  oon
der  Bildhauerin  geliefert  morden  waren,  aber  auf  der  anderen
Seite  sträubte  sich  das  Gewissen  der  Richter  dagegen,  der  Bildhauerin ­
  nun  allein  die  Vorteile  aus  dem  Werke  einzuräumen,  das
die  Züge,  die  Figur  und  das  Kostüm  der  Sängerin  wiedergab.
Aach  langer  Beratung  fällte  dann  der  Gerichtshof  unter  dem  Vorsiß
  des  Richters  Gibou  ein  salomonisches  Urteil:  es  erkannte  nicht
auf  Zerstörung  des  Kunstwerkes,  stellte  aber  die  Bedingung,  daß
die  Statue  so  umgearbeitet  werden  müsse,  daß  niemand  mehr  in
ihr  Fräulein  üoonne  Dübel  miedererkennen  könne.  Als  sachoerständiger
  Überwacher  dieses  ungewöhnlichen  künstlerischen  llmwandlungsprazesses
  wurde  der  Bildhauer  Temaire  eingeseßt,  der
oon  Gerichts  wegen  die  Umarbeitung  sogar  selbst  oornehmen  soll,
falls  die  Bildhauerin  die  Ausführung  des  Gerichtsbeschlusses  oerzögert. ­
  Im  Urteil  wird  ausdrücklich  bestimmt,  daß  nicht  nur  der
Kopf,  sondern  auch  die  ganze  Statuette  oerändert  werden  müsse.

nach  dieser  Umwandlung  soll  das  strittige  Werk  der  beleidigten
Sängerin  oorgewiesen  werden,  und  falls  ihr  die  Änderungen  nicht
genügen,  wird  sie  ihre  weiteren  Ginwendungen  dem  Urteil  des
Gerichts  unterbreiten.  Jn  die  Kosten  des  Prozesses  aber  teilen  sich
die  beiden  Künstlerinnen,  die  mit  diesem  Rechtsstreit  ihrem  Corbeerkranz
  ein  neues  Reis  anfügen  können.

Humismatik.
(Falsche  jüdische  Schekel.)  ln  dem  kürzlich  erschienenen
Briefwechsel  der  Brüder  Ambrosius  und  Thomas  Bl  au  rer
1509  —  48  (2.  Bd.,  Freiburg  i.  Br.  1910)  wird  auch  der  falschen
jüdischen  Schekel  Grwähnutig  getan.  Wenn  auch  die  Frage
nach  dem  Ursprung  dieser  münzen  dadurch  keineswegs  geklärt ­
  wird,  so  sind  die  betreffenden  Stellen  in  den  Briefen  doch
interessant  genug,  um  hier  angeführt  zu  werden.  Jn  einem  Briefe
(Ar.  896)  des  Schweizer  Reformators  Heinrich  Bullinger  an  seinen
schwäbischen  Kollegen  Ambrosius  Biaurer,  damals  in  Konstanz,
datiert  Zürich  Io.  märz  1541,  heißt  es  (aus  dem  Cateinischen
übertragen):  „Außerordentlich  willkommen  war  mir  Dein  Geschenk,
ein  hebräischer  Sekel,  u.  Du  hast  damit  auch  die  anderen  Freunde
.  .  .  erfreut;  mir  sehen,  daß  das  Gewicht  mit  den  Angaben  des
TAoses  (Gxod.  50)  und  Josephus  übereinstimmt.  Die  Umschrift
zeigt  samaritanische  Schrift,  um  so  willkommener,  je  sicherer  wir
wissen,  daß  unser  Heiland  samarifanisch  gesprochen  hat.  Der
Herr  oergelte  Dir.“  Gs  scheint  demnach,  als  ob  Bullinger  und
seine  Freunde  das  Stück  zunächst  für  echt  genommen  hätten,  so
erfreut  mar  er  über  das  wertoolle  Geschenk,  daß  er  sich  beeilte,
ein  Gegengeschenk  zu  machen,  oon  dem  Ambr.  Biaurer  (ßr.  Tlr.
906)  am  29.  Juni  schreibt:  „Jenes  silberne  Geschenk  ist  höchst  willkommen ­
  als  Bild  des  trefflichen  Fürsten  u.  Gabe  des  besten
Freundes,“  Welcher  Fürst  damit  gemeint  sei,  ist  leider  nicht  gesagt;
es  dürfte  sich  wohl  um  Philipp  non  Hessen  oder  den  Kurfürsten ­
  oon  Sachsen  handeln.  Inzwischen  aber  hatte  Biaurer
Bullinger  darüber  aufgeklärt,  daß  es  sich  um  kein  Original,  sondern
nur  um  eine  llachahmung  handle.  Jn  dem  Briefe  (llr.  897)  oom
8.  April  1541  kommt  er  noch  einmal  auf  die  ITlünze  zu  sprechen:
„Du  oerstehest  oöllig  das  Wort  des  Herrn,  daß  Geben  seliger  sei
als  nehmen,  da  Du  nicht  einmal  eine  münze  annehmen  willst,  die,
auch  weil  echt,  meiner  llachahmung  überlegen  ist  .  .  .  Die  Umschrift ­
  des  Sekel  ist  nach  Versicherung  des  Johannes  Albertus
Widmanstetter,  der  ihn  mir  oerschafft  hat,  des  besten  Kenners  des
Hebräischen,  den  ich  je  gesehen,  nicht  samarifanisch,  sondern  echt
hebräisch  .  .  “  Dieselbe  Schrift,  heißt  es  weiterhin,  finde  sich
auf  dem  heiligen  Rocke  zu  Trier;  dann  allerdings  wäre  die  Schrift
samarifanisch.

Philatelie.
(A  e  u  e  marken.)  An  ITeuheiten  werden  gemeldet:
Ceylon.  Farbenoeränderungen  bei  den  2  und  5  Cents,  bei
leßtcrer  überdies  die  Wertziffer  auf  weißem  Grund.
Bfm.  2  C  braunorange
5  C  grün.
ITlarokko  (deutsche  Post).  Weitere  Werte  mit  dem  neuen
Aufdruck
Bfm.  50  Cent as  ä  25  Pfg.  orange  (schm.  a.  gelb)
I  Peseta  ä  80  Pfg.  karmin  (schm.  a.  rosa).
IDarokko  (spanische  Post),  mit  sehr  schlechtem  Handstempelaufdruck ­
  auf  Briefmarken  oon  Spanien,  Ausgabe  1911.
Bfm.  5  Cent  braun,
20  Cent  grün).,  schm.
Aufdruck  diagonal  „TRTUAK“  blau.
Schweden.  Weiterer  Wert  der  Dienstmarkenreihe.
D.  m.  4  Oere  lila.
            
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