g. 27.
Es wird die Äufrechthaltung strenger Aufsicht, während der Ausstellung sowohl,
als bei dem Aus- und Einpacken gewahrt werden, jedoch kann die Unternehmung keine
andere Garantie als die in den Q . 3, 8, 15 festgestellte gewähren. s
Q. 28.
Für Werke, welche ein Gewicht von 10a Kilo übersteigen, ist vorherige Anfrage
bedungen. Bei Werken, welche zur Ausstellung nicht für würdig befunden wurden, trelfen
alle Kosten den Einsender.
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Verksute vermittelt die Unternehmung. Von verkauhen Ausstellung-Gegenständen
werden ro x des erzielten Preises als Provision in Abzug gebracht.
Q. 3b.
Entstehen Zweifel oder Anstände über den Vollzug des Programmes, oder erachtet
sich ein Aussteller durch die Anordnungen einer einzelnen Ausstellungs-Commission be-
schwert und erhebt eine Reclamation, so entscheidet hierüber das Directorium.
Q. 3x.
Es wird je eine eigene Jury für die Abtheilungen A, B. und gemeinschaftlich
für die Abtheilungen C. und D. gebildet, welche des Directorium beruft.
Jede Jury besteht aus sieben Mitgliedern, von welchen drei aus Baiern und vier
aus anderen Lsndem gewählt werden.
Jede Jury wählt ihren Präsidenten und entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei
Stirnmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
Die Beschlüsse der Jury über Verleihung. von Anerkennungszeichen oder Prümiirung
der Aussteller sind definitiv und unabünderlic .
Mitglieder der Jury können nicht prämiirt werden.
F. Verlosung von Ausstellungs-Gegenstanden.
Q. 32.
Mit der Ausstellung wird eine Verlosung von in den Abtheilungen B. und C. lus-
gestellten Gegenstanden verbunden werden.
G. Festschrift.
Q. 33.
Eine künstlerisch ausgestattete Festschrift wird die Geschichte des Münchener
Kunstgewerbe-Vereines und in Verbindung hiemit eine kurze Uebersicht der Entwicklung
des Kunsthandwerkes bis zur Gegenwart, sowie der Hoffnungen, welche wir auf den
Einüuss der Kunst hinsichtlich der weiteren Blüthe und Entfaltung derselben für die Zu-
kunft hegen, schildern.
H. Versammlung in München.
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Montag den 15. August 1876 versammeln sich Vormittags 1o Uhr in dem Festlocale
deutsche Künstler und Kunstindustrielle, sowie Kunst- und lndustriefreunde, welche als
Mitglieder eines kunstgewerblichen Verelnes oder einer Künstlergenossenschaft der durch
die Abth. C. I6 bezeichneten auswärtigen Anmelde-Comittfs Theilnahmsberechtigung
erlangt haben, oder von der Direction speciell eingeladen wurden, zur Besprechung von
Kunst- und kunstindustriellen Fragen.
. 55.
Die Tagesordnung für diese Versargmlung wird von dem Directoriurn festgesetzt,
welches zugleich die Referenten und Correferenten aufstellt. Die von den letzteren in
Antrn zu bringenden Resolutionen sind längstens bis I5. Juli 1876 vom Directnrium
offen ich bekannt zu geben. ä 36
Ucber die stattfindenden Festlichkeiten folgt besonderes Programm.
München, den 15. Mai 1875.
Das Directorium
Der l. Präsident: Der ll. Präsident:
v. Miller, k. Erzgiesserei-lnspector. Graf zu Castell, k. Obersthofmeister.