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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 159)

die meisten textilen Arbeiten auszuschliessen hat, dass man gar nicht nöthig 
hat in den höheren Classen auf das Zeichnen und Malen von Blumen 
hinzuwirken, das ist gewissermassen selbstverständlich, obwohl es Zweige 
der Hausindustrie gibt, wo auch dieses wünschenswerth ist, z. B. an 
jenen Orten, wo die Glasraßinerie, wie in Haida, Steinschönau eine allgemein 
verbreitete Hausindustrie bildet. Für die meisten Zweige der Industrie ist 
ein guter Zeichenunterricht und ein guter Schreibunterricht schon ein 
wesentliches Förderungsmittel des gewerblichen Unterrichtes. Die sichere 
Hand, die gewonnene Fertigkeit, das geübte Auge sind für jeden Knaben ein 
Capital, das er dann gut verwerthen können wird, welchem Gewerbe 
immer er sich einmal zuwenden will. Alle Art von plastischen Arbeiten, 
Alles was direct oder indirect mit Tischlerei oder Drechslerei, mit Flecht- 
arbeit, Buchbinderei und Cartonnagearbeit, auch mit Lithographie und 
Xylographie in Verbindung steht, ist geeignet Lehrgegenstand für gewerb- 
lichen Knabenunterricht zu sein. Doch dies vorauszubestimmen, diese Ar- 
beiten in ein förmliches pädagogisches System, etwa nach Jahrgängen, zu 
bringen, das ist nicht wünschenswerth und nicht räthlich. Das muss eben 
in jedem einzelnen Falle von den Aufsichtsbehörden und vorn Landes- 
schulrath geregelt werden. Insbesondere muss den Aufsichtsbehörden daran 
liegen, dass die Beschäftigung der Knaben mit den lndustriezweigen des 
Ortes, in welchem sich die Schule befindet, in einem innigen Zusammen- 
bange steht, dass die Lehrapparate und die Werkzeuge den modernen 
Anforderungen der Industrie entsprechen und dass die Techniken, die 
gelehrt werden, auch in richtiger Weise gelehrt werden. Was nützt zum 
Beispiel ein Modellir- oder ein Schnitzunterricht, wenn das Schnitzen nicht 
nach der rechten Methode gelehrt wird, oder bei dem Modelliren des 
Reliefs die plastische Behandlung des Reliefs in verkehrter Weise geübt 
wird, oder wenn derselbe gewerbliche Unterricht nicht durch längere Zeit 
fortgesetzt wird, und zwar nicht so lange, dass der Knabe die Fertig- 
keiten gründlich lernt, und etwa meint, wenn er ein halbes oder ein ganzes 
Jahr mit Thon gearbeitet hat, er sei schon ein Modelleur oder ein Bild- 
hauer? Besonders wichtig aber würde ein gewerblicher Unterricht in Volks- 
und Bürgerschulen dort sein, wo auch Fachschulen bestehen. Da der ganze 
Ausgangspunkt meiner vorjährigen Betrachtung über diesen Gegenstand 
in der Verbindung der gewerblichen Arbeitsschule in der Volksschule mit 
der Fachschule gipfelt, so muss ich mir erlauben der Deutlichkeit halber 
ein specielleres Beispiel anzuführen. Bekanntermassen ist Reichenau (in 
der Nähe von Reichenberg) ein kleiner lndustrieort von höchstem Interesse. 
Die verschiedensten Industriezweige, besonders aber Malerei werden dort 
langjährig geübt. Nun existirt dort eine Fachschule für Malerei und ver- 
wandte Zweige. In der dortigen Volksschule wird höchstens der elementarste 
Zeichenunterricht, viel weniger irgend ein gewerblicher Unterricht ertheilt, 
und die Volksschule steht mit der Fachschule in keiner Verbindung. 
Gablonz ist das Centrum der ganzen böhmischen Quincaillerie; hat
	        
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