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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 159)

die meisten textilen Arbeiten auszuschliessen hat, dass man gar nicht nöthig

hat in den höheren Classen auf das Zeichnen und Malen von Blumen

hinzuwirken, das ist gewissermassen selbstverständlich, obwohl es Zweige

der Hausindustrie gibt, wo auch dieses wünschenswerth ist, z. B. an

jenen Orten, wo die Glasraßinerie, wie in Haida, Steinschönau eine allgemein

verbreitete Hausindustrie bildet. Für die meisten Zweige der Industrie ist

ein guter Zeichenunterricht und ein guter Schreibunterricht schon ein

wesentliches Förderungsmittel des gewerblichen Unterrichtes. Die sichere

Hand, die gewonnene Fertigkeit, das geübte Auge sind für jeden Knaben ein

Capital, das er dann gut verwerthen können wird, welchem Gewerbe

immer er sich einmal zuwenden will. Alle Art von plastischen Arbeiten,

Alles was direct oder indirect mit Tischlerei oder Drechslerei, mit Flechtarbeit,

 Buchbinderei und Cartonnagearbeit, auch mit Lithographie und

Xylographie in Verbindung steht, ist geeignet Lehrgegenstand für gewerblichen

 Knabenunterricht zu sein. Doch dies vorauszubestimmen, diese Arbeiten

 in ein förmliches pädagogisches System, etwa nach Jahrgängen, zu

bringen, das ist nicht wünschenswerth und nicht räthlich. Das muss eben

in jedem einzelnen Falle von den Aufsichtsbehörden und vorn Landesschulrath

 geregelt werden. Insbesondere muss den Aufsichtsbehörden daran

liegen, dass die Beschäftigung der Knaben mit den lndustriezweigen des

Ortes, in welchem sich die Schule befindet, in einem innigen Zusammenbange

 steht, dass die Lehrapparate und die Werkzeuge den modernen

Anforderungen der Industrie entsprechen und dass die Techniken, die

gelehrt werden, auch in richtiger Weise gelehrt werden. Was nützt zum

Beispiel ein Modellir- oder ein Schnitzunterricht, wenn das Schnitzen nicht

nach der rechten Methode gelehrt wird, oder bei dem Modelliren des

Reliefs die plastische Behandlung des Reliefs in verkehrter Weise geübt

wird, oder wenn derselbe gewerbliche Unterricht nicht durch längere Zeit

fortgesetzt wird, und zwar nicht so lange, dass der Knabe die Fertigkeiten

 gründlich lernt, und etwa meint, wenn er ein halbes oder ein ganzes

Jahr mit Thon gearbeitet hat, er sei schon ein Modelleur oder ein Bildhauer?

 Besonders wichtig aber würde ein gewerblicher Unterricht in Volksund

 Bürgerschulen dort sein, wo auch Fachschulen bestehen. Da der ganze

Ausgangspunkt meiner vorjährigen Betrachtung über diesen Gegenstand

in der Verbindung der gewerblichen Arbeitsschule in der Volksschule mit

der Fachschule gipfelt, so muss ich mir erlauben der Deutlichkeit halber

ein specielleres Beispiel anzuführen. Bekanntermassen ist Reichenau (in

der Nähe von Reichenberg) ein kleiner lndustrieort von höchstem Interesse.

Die verschiedensten Industriezweige, besonders aber Malerei werden dort

langjährig geübt. Nun existirt dort eine Fachschule für Malerei und verwandte

 Zweige. In der dortigen Volksschule wird höchstens der elementarste

Zeichenunterricht, viel weniger irgend ein gewerblicher Unterricht ertheilt,

und die Volksschule steht mit der Fachschule in keiner Verbindung.

Gablonz ist das Centrum der ganzen böhmischen Quincaillerie; hat
            
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