151
Bemerkungen über das österreichische Kunstbudget.
Von R. v. Eitelberger.
Das Kunstbudget ist der Schlüssel zur Würdigung der Kunst-
zustände der Monarchie und bietet den natürlichen Ausgangspunkt, das-
jenige zu formuliren, was im Interesse der Kunst in Oesterreich wün-
schenswerth ist.
Da die österreichische Monarchie ein untheilbares und untrennbares
Ganze bildet, so habe ich, soweit es mir passend schien, auch auf die
Länder der ungarischen Krone Rücksicht genommen, weil es sich als
unerlässlich herausstellt, dass die volkswirthschafllichen und culturellen
Interessen von beiden Reichshälften nach gemeinsamen Gesichtspunkten
gefördert werden müssen. Jeder Oesterreicher weiss, dass die heutige
Finanzlage des Staates eine exceptionelle ist und wird es begreiflich finden,
dass das heutige Kunstbudget den künstlerischen Bedürfnissen der Mon-
archie nicht entspricht.
Damit soll kein Tadel verbunden sein, sondern nur die Thatsache
ausgesprochen werden, dass nach dieser Richtung liin bisher nur sehr
wenig geschehen ist und dass wir ja alle nur von der Hoffnung geleitet
werden, dass das, was als wünschenswerth angedeutet wird, in nächster
Zeit in's Leben treten kann. Bei diesen Vorbemerkungen muss betont
werden, dass in Oesterreich die bildende Kunst auch jene Vortheile im
reichen Maße genießt, welche ihr durch die Krone als Trägerin der
Kunst zugefallen sind. Nie ist in der österreichischen Monarchie so viel
für die Kunst geschehen, als unter der Regierung des gegenwärtigen
Kaisers. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend bin ich überzeugt, dass
die nachfolgenden Bemerkungen über das österreichische Kunsthudget
des Jahres 1884 von allen Kunstfreunden und Künstlern des ln- und
Auslandes gewürdigt werden.
u
Es ist heuer zum ersten Male, dass das Kunstbudget im Staats-
voranschlage übersichtlich zum Ausdruck kommt, so, dass sowohl das
lnland, wie das Ausland in Kenntniss gelangt, was von Seite der öster-
reichischen Staatsregierung für Kunst- und kunstwissenschaftliche Zwecke
verausgabt wird. Den Anlass zu dieser rationellen Behandlung des öster-
reichischen Kunstbudgets bot ein diesbezüglicher Wunsch, welcher
gelegentlich der Berathung des Budgets für das Jahr 1883 im Budget-
Ausschusse ausgesprochen wurde, und der dahin lautete, es mögen im
nächstjährigen Voranschlage (also pro 1884) die für Kunst- und archäo-
logische Zwecke von der Regierung geforderten Ausgaben, welche der-
malen in der Abtheilung der Centrale für Cultus und Unterricht zer-
streut erscheinen, entsprecheud gruppirt werden, um dadurch eine leich-
tere Uebersicht jener Ausgaben zu erhalten, welche für die erwähnten
Zwecke aus Staatsmitteln bestritten werden sollen. Dieser vom Budget-